Berliner Muslime

Die klare Grammatik: zu den Regeln der arabischen Sprache (Teil 1) · Kapitel 74 von 104

Das intransitive und das transitive Verb

Das intransitive und das transitive Verb

Die Beispiele

(1) Die Blumen öffneten sich.
(2) Der Staub wirbelte auf.
(3) Der Fluss trat über die Ufer.
(4) Der Wind wehte.

(1) Der Diener faltete das Gewand.
(2) Der Fuchs fraß ein Huhn.
(3) Der Regen durchnässte die Erde.
(4) Das Feuer verbrannte die Häuser.

Die Untersuchung

Alle Sätze des ersten Teils bestehen nur aus einem Verb und einem Handelnden (Fāʿil), nichts weiter. Alle Sätze des zweiten Teils bestehen aus einem Verb, einem Handelnden und einem Objekt (Mafʿūl bihi). Wollte jemand zu jedem Satz des ersten Teils ein Objekt hinzufügen, damit die Sätze beider Teile einander gleichen, so würde er feststellen, dass dies nicht möglich ist. Denn die Verben im ersten Teil sind „kurz“: Ihre Wirkung reicht nicht über das Erheben des Handelnden hinaus bis zum Setzen des Objekts in den Akkusativ. Deshalb nennt man sie „kurze“ Verben (afʿāl qāṣira) oder intransitive Verben (lāzima). Die Verben des zweiten Teils dagegen sind nicht „kurz“, denn ihre Wirkung geht über das Erheben des Handelnden hinaus bis zum Setzen des Objekts in den Akkusativ. Deshalb nennt man sie transitive Verben (afʿāl mutaʿaddiya).

Die Regeln

(132) Das Verb teilt sich in zwei Arten: intransitiv und transitiv.
(133) Das intransitive Verb ist dasjenige, das kein Objekt in den Akkusativ setzt; das transitive Verb ist dasjenige, das es in den Akkusativ setzt.