Die klare Grammatik: zu den Regeln der arabischen Sprache (Teil 1) · Kapitel 84 von 104
Der Zustandsakkusativ (al-ḥāl)
Der Zustandsakkusativ (al-ḥāl)
Die Beispiele
(1) Das Heer kehrte siegreich zurück.
(2) Der Unterdrückte kam weinend.
(3) Das Wasser floss klar.
(4) Ich verkaufte die Baumwolle entkernt.
(5) Trink das Wasser nicht trübe.
(6) Zieh das Kleid nicht zerrissen an.
Die Untersuchung
Betrachte die Wörter „siegreich" (ẓāfiran), „weinend" (bākiyan), „klar" (ṣāfiyan), „entkernt" (maḥlūǧan), „trübe" (kadiran) und „zerrissen" (mumazzaqan). In den vorstehenden Beispielen findest du sie alle als Nomen im Akkusativ, und das ist offensichtlich. Wir wollen aber den Sinn erkennen, den der Hörer daraus gewinnt, dass diese Wörter in den Sätzen stehen.
Angenommen, du hast gesagt: „Das Heer kehrte zurück." Versteht der Hörer dann etwas anderes als das Eintreten der Rückkehr durch das Heer, das in diesem Satz das Subjekt ist? Die Antwort lautet: Nein. Wenn du dem Satz aber „siegreich" hinzufügst, so versteht der Hörer die Erscheinung des Heeres und den Zustand, in dem es sich bei seiner Rückkehr befand.
Ebenso: Hättest du gesagt: „Ich verkaufte die Baumwolle", so verstünde der Hörer nicht, in welchem Zustand sich die Baumwolle befand, als du sie verkauftest. Sagst du aber: „Ich verkaufte die Baumwolle entkernt", so kennt der Hörer den Zustand der Baumwolle, die in diesem Satz das Objekt ist, zur Zeit des Verkaufs.
Auf diese Weise kannst du erkennen, dass die letzten Wörter in den Beispielen der ersten Gruppe nur gekommen sind, um die Erscheinung des Subjekts zu verdeutlichen und seinen Zustand beim Eintreten der Handlung zu erklären. Deshalb wird jedes von ihnen „Zustand des Subjekts" genannt, wie das Subjekt in denselben Sätzen „Inhaber des Zustands" (ṣāḥib al-ḥāl) heißt. Ebenso kannst du erkennen, dass jedes der letzten Wörter in der zweiten Gruppe ein Zustand des Objekts ist und dass das Objekt der Inhaber des Zustands ist.
Die Regel
(145) Der Zustand (al-ḥāl) ist ein Nomen im Akkusativ, das die Erscheinung des Subjekts oder des Objekts beim Eintreten der Handlung verdeutlicht. Sowohl das Subjekt als auch das Objekt wird „Inhaber des Zustands" genannt.