مُقَدِّمَةُ الْمُؤَلِّفِ
Vorwort des Verfassers
بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَٰنِ الرَّحِيمِ
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
الْحَمْدُ لِلَّهِ الَّذِي فَقَّهَ فِي دِينِهِ مَنْ شَاءَ مِنَ الْعِبَادِ، وَوَفَّقَ أَهْلَ طَاعَتِهِ لِلْعِبَادَةِ وَالسَّدَادِ، وَالصَّلَاةُ وَالسَّلَامُ عَلَى سَيِّدِنَا مُحَمَّدٍ الْهَادِي إِلَى طَرِيقِ الرَّشَادِ، وَعَلَى آلِهِ وَأَصْحَابِهِ السَّادَةِ الْقَادَةِ الْأَمْجَادِ، وَعَلَى تَابِعِيهِمْ بِإِحْسَانٍ صَلَاةً دَائِمَةً مُتَّصِلَةً إِلَى يَوْمِ الْمَعَادِ.
Alles Lob gebührt Allah, der in Seiner Religion verständig macht, wen Er will von Seinen Dienern, und der den Leuten Seines Gehorsams zur Anbetung und zum rechten Weg Gelingen schenkt. Segen und Frieden seien auf unserem Herrn Muhammad, der zum Weg der Rechtleitung führt, auf seiner Familie und seinen Gefährten, den edlen und ruhmreichen Herren und Anführern, und auf denen, die ihnen in Gutem folgen – ein immerwährender Segen, der ununterbrochen fortdauert bis zum Tag der Wiederkehr.
أَمَّا بَعْدُ: فَقَدِ اسْتَخَرْتُ اللَّهَ فِي جَمْعِ مُخْتَصَرٍ مُفِيدٍ، مُقْتَصِرًا فِيهِ عَلَى الْعِبَادَاتِ تَرْغِيبًا لِلْمُرِيدِ، وَتَقْرِيبًا لِلْمُسْتَفِيدِ، فِي فِقْهِ الْإِمَامِ الْمُبَجَّلِ، أَبِي عَبْدِ اللَّهِ أَحْمَدَ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ حَنْبَلٍ، وَسَمَّيْتُهُ: «بِدَايَةَ الْعَابِدِ وَكِفَايَةَ الزَّاهِدِ»، وَمِنَ اللَّهِ تَعَالَى أَرْتَجِي لَهُ الْقَبُولَ وَالنَّفْعَ لِكُلِّ مَنِ اشْتَغَلَ بِهِ مِنْ سَائِلٍ وَمَسْؤُولٍ، إِنَّهُ أَكْرَمُ مَأْمُولٍ.
Sodann: Ich habe Allah um die rechte Wahl gebeten, einen nützlichen kurzen Abriss zusammenzustellen, beschränkt auf die gottesdienstlichen Handlungen, um den Strebenden anzuspornen und dem Lernenden den Zugang zu erleichtern, im Fiqh des verehrten Imams Abu Abdillah Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal. Ich habe ihn genannt: „Der Anfang des Anbetenden und das Genügende für den Enthaltsamen“. Von Allah, dem Erhabenen, erhoffe ich für ihn Annahme und Nutzen für jeden, der sich damit befasst, ob Fragender oder Befragter. Er ist der Edelste, auf den man hofft.
كِتَابُ الطَّهَارَةِ
Das Buch der rituellen Reinheit (Tahara)
وَهِيَ ارْتِفَاعُ الْحَدَثِ وَزَوَالُ الْخَبَثِ.
Sie ist das Aufheben der rituellen Unreinheit (Hadath) und das Entfernen von Unrat (Chabath).
وَالْمِيَاهُ ثَلَاثَةٌ: طَهُورٌ، وَطَاهِرٌ، وَنَجِسٌ.
Das Wasser ist von dreierlei Art: reinigend (tahur), rein (tahir) und unrein (nadschis).
فَالطَّهُورُ: هُوَ الْبَاقِي عَلَى خِلْقَتِهِ، طَهُورٌ فِي نَفْسِهِ مُطَهِّرٌ لِغَيْرِهِ، يَجُوزُ اسْتِعْمَالُهُ مُطْلَقًا.
Das reinigende Wasser ist das, was in seinem ursprünglichen Zustand geblieben ist; es ist in sich rein und reinigt anderes. Seine Verwendung ist uneingeschränkt erlaubt.
وَالطَّاهِرُ: مَا تَغَيَّرَ كَثِيرٌ مِنْ لَوْنِهِ أَوْ طَعْمِهِ أَوْ رِيحِهِ بِطَاهِرٍ، وَهُوَ طَاهِرٌ فِي نَفْسِهِ غَيْرُ مُطَهِّرٍ لِغَيْرِهِ، يَجُوزُ اسْتِعْمَالُهُ فِي غَيْرِ رَفْعِ حَدَثٍ وَزَوَالِ خَبَثٍ.
Das reine Wasser ist das, dessen Farbe, Geschmack oder Geruch sich durch etwas Reines erheblich verändert hat. Es ist in sich rein, reinigt aber anderes nicht. Seine Verwendung ist erlaubt, außer zum Aufheben der rituellen Unreinheit und zum Entfernen von Unrat.
وَالنَّجِسُ: مَا تَغَيَّرَ بِنَجَاسَةٍ فِي غَيْرِ مَحَلِّ تَطْهِيرٍ، وَيَحْرُمُ اسْتِعْمَالُهُ مُطْلَقًا إِلَّا لِضَرُورَةٍ.
Das unreine Wasser ist das, was sich durch eine Unreinheit verändert hat, außerhalb der Stelle, die gerade gereinigt wird. Seine Verwendung ist uneingeschränkt verboten, außer bei einer Notlage.
وَالْكَثِيرُ قُلَّتَانِ فَأَكْثَرُ، وَالْيَسِيرُ مَا دُونَهُمَا، وَهُمَا: مِائَةُ رِطْلٍ وَسَبْعَةُ أَرْطَالٍ وَسُبُعُ رِطْلٍ بِالدِّمَشْقِيِّ وَمَا وَافَقَهُ.
Viel Wasser sind zwei Qulla und mehr, wenig ist, was darunter liegt. Die zwei Qulla sind hundertsieben und ein Siebtel Ratl nach damaszenischem Maß und dem, was ihm entspricht.
وَكُلُّ إِنَاءٍ طَاهِرٍ يُبَاحُ اتِّخَاذُهُ وَاسْتِعْمَالُهُ غَيْرَ ذَهَبٍ وَفِضَّةٍ.
Jedes reine Gefäß darf man sich anschaffen und verwenden, außer solche aus Gold und Silber.
فَصْلٌ (الِاسْتِنْجَاءُ)
Abschnitt (Istindscha – die Reinigung nach der Notdurft)
وَالِاسْتِنْجَاءُ إِزَالَةُ مَا خَرَجَ مِنْ سَبِيلٍ بِمَاءٍ أَوْ حَجَرٍ وَنَحْوِهِ، وَهُوَ وَاجِبٌ مِنْ كُلِّ خَارِجٍ إِلَّا الرِّيحَ وَالطَّاهِرَ وَغَيْرَ الْمُلَوِّثِ.
Der Istindscha ist das Entfernen dessen, was aus einem der beiden Ausgänge austritt, mit Wasser oder mit Stein und Ähnlichem. Er ist Pflicht bei allem, was austritt, außer bei Wind, bei Reinem und bei dem, was nicht beschmutzt.
وَلَا يَصِحُّ الِاسْتِجْمَارُ إِلَّا بِطَاهِرٍ مُبَاحٍ يَابِسٍ مُنْقٍ، فَالْإِنْقَاءُ بِحَجَرٍ وَنَحْوِهِ أَنْ يَبْقَى أَثَرٌ لَا يُزِيلُهُ إِلَّا الْمَاءُ، وَشُرِطَ لَهُ ثَلَاثُ مَسَحَاتٍ فَأَكْثَرُ مُنْقِيَةٌ، وَعَدَمُ تَعَدِّي خَارِجٍ مَوْضِعَ الْعَادَةِ، وَبِمَاءٍ عَوْدُ الْمَحَلِّ كَمَا كَانَ، وَظَنُّهُ كَافٍ.
Der Istidschmar (die Reinigung mit Steinen) ist nur gültig mit etwas Reinem, Erlaubtem, Trockenem, das gründlich säubert. Die gründliche Säuberung mit Stein und Ähnlichem bedeutet, dass nur eine Spur zurückbleibt, die allein Wasser entfernen kann. Bedingung dafür sind drei oder mehr säubernde Wischungen und dass das Ausgetretene nicht über die gewohnte Stelle hinausgeht. Mit Wasser bedeutet sie, dass die Stelle wieder wird, wie sie war; die überwiegende Annahme genügt dabei.
وَحَرُمَ بِرَوْثٍ وَعَظْمٍ وَطَعَامٍ وَلَوْ لِبَهِيمَةٍ، وَلَا يَصِحُّ وُضُوءٌ وَلَا تَيَمُّمٌ قَبْلَهُ.
Verboten ist er mit Dung, Knochen und Nahrung, selbst wenn es Futter für Tiere ist. Weder Wudu noch Tayammum sind vor ihm gültig.
وَحَرُمَ لُبْثٌ فَوْقَ قَدْرِ حَاجَتِهِ، وَتَغَوُّطُهُ بِمَاءٍ وَبَوْلُهُ، وَتَغَوُّطُهُ بِمَرْوَةٍ وَبِطَرِيقٍ مَسْلُوكٍ، وَظِلٍّ نَافِعٍ، وَتَحْتَ شَجَرَةٍ عَلَيْهَا ثَمَرٌ يُقْصَدُ، وَاسْتِقْبَالُ قِبْلَةٍ وَاسْتِدْبَارُهَا بِفَضَاءٍ.
Verboten ist es, länger als nötig zu verweilen; seine Notdurft in Wasser zu verrichten und hineinzuurinieren; sie auf einem harten Stein zu verrichten, auf einem begangenen Weg, in einem nützlichen Schatten und unter einem Baum, der Früchte trägt, die man aufsucht; und im freien Gelände der Gebetsrichtung (Qibla) das Gesicht oder den Rücken zuzuwenden.
فَصْلٌ (السِّوَاكُ وَسُنَنُ الْفِطْرَةِ)
Abschnitt (der Siwak und die Sunan der Fitra)
وَالسِّوَاكُ مَسْنُونٌ مُطْلَقًا، إِلَّا لِصَائِمٍ بَعْدَ الزَّوَالِ فَيُكْرَهُ، وَيُبَاحُ قَبْلَهُ بِعُودٍ رَطْبٍ، وَيُسْتَحَبُّ بِيَابِسٍ، وَلَمْ يُصِبِ السُّنَّةَ مَنِ اسْتَاكَ بِغَيْرِ عُودٍ.
Der Siwak ist uneingeschränkt Sunna, außer für den Fastenden nach dem Mittag: dann ist er verpönt. Vor dem Mittag ist er ihm mit einem feuchten Holz erlaubt, mit einem trockenen empfohlen. Wer sich mit etwas anderem als einem Holz die Zähne putzt, hat die Sunna nicht erfüllt.
وَيَتَأَكَّدُ عِنْدَ صَلَاةٍ وَقِرَاءَةٍ وَوُضُوءٍ، وَانْتِبَاهٍ مِنْ نَوْمٍ، وَدُخُولِ مَسْجِدٍ، وَتَغَيُّرِ رَائِحَةِ فَمٍ وَنَحْوِهِ.
Besonders betont ist er beim Gebet, beim Rezitieren, beim Wudu, beim Aufwachen aus dem Schlaf, beim Betreten der Moschee, bei verändertem Mundgeruch und Ähnlichem.
وَسُنَّ بَدَاءَةٌ بِالْأَيْمَنِ فِي سِوَاكٍ وَطُهُورٍ وَشَأْنِهِ كُلِّهِ، وَادِّهَانٌ، وَاكْتِحَالٌ، وَنَظَرٌ فِي مِرْآةٍ، وَتَطَيُّبٌ، وَاسْتِحْدَادٌ، وَحَفُّ شَارِبٍ، وَتَقْلِيمُ ظُفُرٍ، وَنَتْفُ إِبْطٍ.
Sunna ist es, mit der rechten Seite zu beginnen beim Siwak, bei der Reinigung und in all seinen Angelegenheiten; ebenso das Ölen des Haares, das Auftragen von Kuhl, der Blick in den Spiegel, das Parfümieren, das Rasieren der Schamhaare, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.
وَيَجِبُ خِتَانُ ذَكَرٍ وَأُنْثَى عِنْدَ بُلُوغٍ، وَزَمَنُ صِغَرٍ أَفْضَلُ.
Pflicht ist die Beschneidung von Mann und Frau beim Eintritt der Geschlechtsreife; im Kindesalter ist sie vorzüglicher.
فَصْلٌ (الْوُضُوءُ)
Abschnitt (der Wudu)
وَالْوُضُوءُ اسْتِعْمَالُ مَاءٍ طَهُورٍ فِي الْأَعْضَاءِ الْأَرْبَعَةِ عَلَى صِفَةٍ مَخْصُوصَةٍ، وَالتَّسْمِيَةُ وَاجِبَةٌ فِيهِ، وَفِي غُسْلٍ، وَتَيَمُّمٍ، وَغَسْلِ يَدَيْ قَائِمٍ مِنْ نَوْمِ اللَّيْلِ ثَلَاثًا بِنِيَّةٍ وَتَسْمِيَةٍ.
Der Wudu ist die Verwendung reinigenden Wassers an den vier Körperteilen auf eine bestimmte Weise. Das Aussprechen des Bismillah ist Pflicht beim Wudu, beim Ghusl, beim Tayammum und beim dreimaligen Waschen der Hände dessen, der vom Nachtschlaf aufsteht, mit Absicht und Bismillah.
وَشُرُوطُ الْوُضُوءِ ثَمَانِيَةٌ: انْقِطَاعُ مَا يُوجِبُهُ، وَالنِّيَّةُ، وَهِيَ شَرْطٌ لِكُلِّ طَهَارَةٍ شَرْعِيَّةٍ غَيْرِ إِزَالَةِ خَبَثٍ وَنَحْوِهَا، وَالْإِسْلَامُ، وَالْعَقْلُ، وَالتَّمْيِيزُ، وَالْمَاءُ الطَّهُورُ الْمُبَاحُ، وَإِزَالَةُ مَا يَمْنَعُ وُصُولَهُ، وَالِاسْتِنْجَاءُ.
Die Bedingungen des Wudu sind acht: das Aufhören dessen, was ihn notwendig macht; die Absicht (Niyya) – sie ist Bedingung für jede rituelle Reinigung außer dem Entfernen von Unrat und Ähnlichem –; der Islam; der Verstand; die Unterscheidungsfähigkeit; reinigendes, erlaubtes Wasser; das Entfernen dessen, was sein Hingelangen verhindert; und der Istindscha.
وَفُرُوضُهُ سِتَّةٌ: غَسْلُ الْوَجْهِ، وَمِنْهُ فَمٌ وَأَنْفٌ، وَغَسْلُ الْيَدَيْنِ مَعَ الْمِرْفَقَيْنِ، وَمَسْحُ الرَّأْسِ كُلِّهِ وَمِنْهُ الْأُذُنَانِ، وَغَسْلُ الرِّجْلَيْنِ مَعَ الْكَعْبَيْنِ، وَتَرْتِيبٌ، وَمُوَالَاةٌ، وَيَسْقُطَانِ مَعَ غُسْلٍ.
Seine Pflichtbestandteile sind sechs: das Waschen des Gesichts – dazu gehören Mund und Nase –; das Waschen der Hände samt den Ellbogen; das Bestreichen des ganzen Kopfes – dazu gehören die Ohren –; das Waschen der Füße samt den Knöcheln; die Reihenfolge; und die Lückenlosigkeit. Die beiden letzten entfallen beim Ghusl.
فَصْلٌ (الْمَسْحُ عَلَى الْخُفَّيْنِ وَالْجَبِيرَةِ)
Abschnitt (das Bestreichen der Ledersocken und des Schienenverbands)
يَجُوزُ الْمَسْحُ عَلَى الْخُفَّيْنِ وَنَحْوِهِمَا بِسَبْعَةِ شُرُوطٍ: لُبْسُهُمَا بَعْدَ كَمَالِ طَهَارَةٍ بِمَاءٍ، وَسَتْرُهُمَا لِمَحَلِّ فَرْضٍ، وَإِمْكَانُ مَشْيٍ بِهِمَا عُرْفًا، وَثُبُوتُهُمَا بِنَفْسِهِمَا، وَإِبَاحَتُهُمَا، وَطَهَارَةُ عَيْنِهِمَا، وَعَدَمُ وَصْفِهِمَا الْبَشَرَةَ.
Das Bestreichen der Ledersocken (Chuff) und Ähnlichem ist unter sieben Bedingungen erlaubt: dass man sie nach vollendeter Reinigung mit Wasser angezogen hat; dass sie die Pflichtstelle bedecken; dass man nach allgemeinem Verständnis darin gehen kann; dass sie von selbst halten; dass sie erlaubt sind; dass sie selbst rein sind; und dass sie die Haut nicht durchscheinen lassen.
فَيَمْسَحُ مُقِيمٌ وَعَاصٍ بِسَفَرِهِ مِنْ حَدَثٍ بَعْدَ لُبْسٍ يَوْمًا وَلَيْلَةً، وَمُسَافِرٌ سَفَرَ قَصْرٍ لَمْ يَعْصِ بِهِ ثَلَاثَةً بِلَيَالِيهِنَّ، فَلَوْ مَسَحَ فِي سَفَرٍ ثُمَّ أَقَامَ، أَوْ فِي حَضَرٍ ثُمَّ سَافَرَ، أَوْ شَكَّ فِي ابْتِدَاءِ الْمَسْحِ لَمْ يَزِدْ عَلَى مَسْحِ مُقِيمٍ.
Der Ansässige und derjenige, der durch seine Reise eine Sünde begeht, bestreichen sie von der rituellen Unreinheit nach dem Anziehen an einen Tag und eine Nacht; der Reisende auf einer Reise, die zum Verkürzen des Gebets berechtigt und durch die er keine Sünde begeht, drei Tage samt ihren Nächten. Hat jemand auf Reisen bestrichen und ist dann ansässig geworden, oder daheim bestrichen und ist dann verreist, oder zweifelt er am Beginn des Bestreichens, so geht er nicht über die Frist des Ansässigen hinaus.
وَيَجُوزُ الْمَسْحُ عَلَى جَبِيرَةٍ إِنْ كَانَ وَضْعُهَا عَلَى طَهَارَةٍ وَلَمْ تُجَاوِزْ قَدْرَ الْحَاجَةِ، وَإِنْ جَاوَزَتْهُ أَوْ كَانَ وَضْعُهَا عَلَى غَيْرِ طَهَارَةٍ وَجَبَ نَزْعُهَا، فَإِنْ خَافَ ضَرَرًا تَيَمَّمَ مَعَ مَسْحِ مَوْضُوعَةٍ عَلَى طَهَارَةٍ مُجَاوِزَةٍ مَحَلَّ الْحَاجَةِ.
Das Bestreichen eines Schienenverbands (Dschabira) ist erlaubt, wenn er im Zustand der Reinheit angelegt wurde und nicht über das notwendige Maß hinausgeht. Geht er darüber hinaus oder wurde er ohne Reinheit angelegt, muss man ihn abnehmen. Fürchtet man dabei Schaden, verrichtet man den Tayammum und bestreicht zusätzlich den im Zustand der Reinheit angelegten Verband, der über die notwendige Stelle hinausgeht.
وَإِنْ ظَهَرَ بَعْضُ مَحَلِّ فَرْضٍ أَوْ حَصَلَ مَا يُوجِبُ الْغُسْلَ أَوِ انْقَضَتِ الْمُدَّةُ بَطَلَ الْوُضُوءُ.
Wird ein Teil der Pflichtstelle sichtbar, tritt etwas ein, das den Ghusl notwendig macht, oder läuft die Frist ab, so ist der Wudu ungültig.
فَصْلٌ (نَوَاقِضُ الْوُضُوءِ)
Abschnitt (die Dinge, die den Wudu ungültig machen)
نَوَاقِضُ الْوُضُوءِ ثَمَانِيَةٌ: خَارِجٌ مِنْ سَبِيلٍ مُطْلَقًا، وَخُرُوجُ بَوْلٍ أَوْ غَائِطٍ مِنْ بَاقِي الْبَدَنِ قَلَّ أَوْ كَثُرَ، أَوْ غَيْرِهِمَا كَقَيْءٍ أَوْ دَمٍ إِنْ فَحُشَ فِي نَفْسِ كُلِّ أَحَدٍ بِحَسَبِهِ، وَزَوَالُ عَقْلٍ إِلَّا يَسِيرَ نَوْمٍ مِنْ قَائِمٍ أَوْ جَالِسٍ، وَغُسْلُ مَيِّتٍ أَوْ بَعْضِهِ، وَأَكْلُ لَحْمِ إِبِلٍ وَلَوْ نِيئًا تَعَبُّدًا، فَلَا نَقْضَ بِبَقِيَّةِ أَجْزَائِهَا، وَشُرْبِ لَبَنِهَا وَمَرَقِ لَحْمِهَا، وَمَسُّ فَرْجِ آدَمِيٍّ مُتَّصِلٍ أَوْ حَلْقَةِ دُبُرِهِ وَلَوْ مَيِّتًا بِيَدِهِ، لَا مَسُّ الْخُصْيَتَيْنِ، وَلَا مَحَلِّ الْفَرْجِ الْبَائِنِ، وَلَمْسُ ذَكَرٍ أَوْ أُنْثَى الْآخَرَ لِشَهْوَةٍ بِلَا حَائِلٍ، وَلَوْ بِزَائِدٍ لِزَائِدٍ، وَالرِّدَّةُ، وَكُلُّ مَا أَوْجَبَ غُسْلًا أَوْ وُضُوءًا غَيْرَ مَوْتٍ؛ فَإِنَّهُ يُوجِبُ الْغُسْلَ لَا الْوُضُوءَ، بَلْ يُسَنُّ. وَلَا نَقْضَ بِكَلَامٍ مُحَرَّمٍ، وَلَا بِإِزَالَةِ شَعْرٍ وَظُفْرٍ وَنَحْوِهِمَا، وَمَنْ شَكَّ فِي طَهَارَةٍ أَوْ حَدَثٍ وَلَوْ فِي غَيْرِ صَلَاةٍ بَنَى عَلَى يَقِينِهِ.
Die Dinge, die den Wudu ungültig machen, sind acht: was aus einem der beiden Ausgänge austritt, uneingeschränkt; das Austreten von Urin oder Kot aus dem übrigen Körper, wenig oder viel, oder von anderem wie Erbrochenem oder Blut, wenn es nach dem Empfinden jedes Einzelnen beträchtlich ist; der Verlust des Verstandes, außer einem leichten Schlaf im Stehen oder Sitzen; das Waschen eines Toten oder eines Teils von ihm; das Essen von Kamelfleisch, auch roh, als reine Anbetungsvorschrift – daher machen die übrigen Teile des Kamels, das Trinken seiner Milch und die Brühe seines Fleisches nicht ungültig –; das Berühren der Scham eines Menschen, solange sie mit dem Körper verbunden ist, oder des Afterrings, auch bei einem Toten, mit der Hand – nicht aber das Berühren der Hoden, noch der Stelle einer abgetrennten Scham –; die Berührung zwischen Mann und Frau mit Begierde ohne Trennendes, auch mit einem überzähligen Glied an einem überzähligen; der Abfall vom Islam (Ridda); und alles, was den Ghusl notwendig macht. Ausgenommen ist der Tod: er macht den Ghusl notwendig, nicht aber den Wudu; dieser ist vielmehr Sunna. Verbotene Rede macht nicht ungültig, ebenso wenig das Entfernen von Haaren, Nägeln und Ähnlichem. Wer an seiner Reinheit oder an einer rituellen Unreinheit zweifelt, auch außerhalb des Gebets, baut auf das, dessen er sich sicher ist.
فَصْلٌ (مُوجِبَاتُ الْغُسْلِ)
Abschnitt (was den Ghusl notwendig macht)
مُوجِبَاتُ الْغُسْلِ سَبْعَةٌ: انْتِقَالُ مَنِيٍّ، فَلَوْ أَحَسَّ بِانْتِقَالِهِ فَحَبَسَهُ فَلَمْ يَخْرُجْ وَجَبَ الْغُسْلُ، فَلَوِ اغْتَسَلَ لَهُ ثُمَّ خَرَجَ بِلَا لَذَّةٍ لَمْ يُعِدْهُ، وَخُرُوجُهُ مِنْ مَخْرَجِهِ وَلَوْ دَمًا، وَتُعْتَبَرُ لَذَّةٌ فِي غَيْرِ نَائِمٍ وَنَحْوِهِ، وَتَغْيِيبُ حَشَفَةٍ أَصْلِيَّةٍ أَوْ قَدْرِهَا فِي فَرْجٍ أَصْلِيٍّ وَلَوْ دُبُرًا لِبَهِيمَةٍ أَوْ مَيِّتٍ مِمَّنْ يُجَامِعُ مِثْلُهُ وَلَوْ نَائِمًا، وَإِسْلَامُ كَافِرٍ وَلَوْ مُرْتَدًّا أَوْ لَمْ يُوجَدْ مِنْهُ فِي كُفْرِهِ مَا يُوجِبُهُ، وَخُرُوجُ حَيْضٍ، وَخُرُوجُ دَمِ نِفَاسٍ، فَلَا يَجِبُ بِوِلَادَةٍ عَرَتْ عَنْهُ، وَمَوْتٌ تَعَبُّدًا غَيْرَ شَهِيدِ مَعْرَكَةٍ وَمَقْتُولٍ ظُلْمًا.
Was den Ghusl notwendig macht, sind sieben Dinge: das Sich-Bewegen des Samens – spürt jemand, dass er sich bewegt, hält ihn aber zurück, sodass er nicht austritt, ist der Ghusl Pflicht; hat er dafür den Ghusl vollzogen und tritt der Samen danach ohne Lust aus, wiederholt er ihn nicht –; sein Austreten aus seiner Öffnung, auch wenn es Blut ist, wobei bei jemandem, der nicht schläft oder Ähnliches, die Lust Voraussetzung ist; das Einführen der ursprünglichen Eichel oder ihres Maßes in eine ursprüngliche Öffnung, auch in den After, bei einem Tier oder einem Toten, durch jemanden, bei dem Geschlechtsverkehr in Frage kommt, auch im Schlaf; die Annahme des Islam durch einen Ungläubigen, auch durch einen Abtrünnigen, oder selbst wenn in seinem Unglauben nichts von ihm ausging, was den Ghusl notwendig macht; das Austreten der Menstruation; das Austreten des Wochenbettblutes – daher wird er durch eine Geburt ohne Blut nicht Pflicht –; und der Tod als reine Anbetungsvorschrift, außer beim Märtyrer der Schlacht und dem zu Unrecht Getöteten.
وَمُصَلَّى الْعِيدِ لَا الْجَنَائِزِ مَسْجِدٌ، وَيَحْرُمُ تَكَسُّبٌ بِصَنْعَةٍ فِيهِ.
Der Gebetsplatz des Festgebets – nicht der des Totengebets – gilt als Moschee. Verboten ist es, darin durch ein Handwerk Erwerb zu treiben.
فَصْلٌ (شُرُوطُ الْغُسْلِ)
Abschnitt (die Bedingungen des Ghusl)
وَشُرُوطُ الْغُسْلِ سَبْعَةٌ: انْقِطَاعُ مَا يُوجِبُهُ، وَالنِّيَّةُ، وَالْإِسْلَامُ، وَالْعَقْلُ، وَالتَّمْيِيزُ، وَالْمَاءُ الطَّهُورُ الْمُبَاحُ، وَإِزَالَةُ مَا يَمْنَعُ وُصُولَهُ. وَفَرْضُهُ أَنْ يَعُمَّ بِالْمَاءِ جَمِيعَ بَدَنِهِ وَدَاخِلَ فَمِهِ وَأَنْفِهِ، حَتَّى مَا يَظْهَرُ مِنْ فَرْجِ امْرَأَةٍ عِنْدَ قُعُودِهَا لِحَاجَتِهَا، وَيَكْفِي الظَّنُّ فِي الْإِسْبَاغِ، وَمَنْ نَوَى غُسْلًا مَسْنُونًا أَوْ وَاجِبًا أَجْزَأَ عَنِ الْآخَرِ.
Die Bedingungen des Ghusl sind sieben: das Aufhören dessen, was ihn notwendig macht; die Absicht; der Islam; der Verstand; die Unterscheidungsfähigkeit; reinigendes, erlaubtes Wasser; und das Entfernen dessen, was sein Hingelangen verhindert. Seine Pflicht ist, mit dem Wasser den ganzen Körper zu erreichen, auch das Innere von Mund und Nase, bis hin zu dem, was von der Scham der Frau sichtbar wird, wenn sie zur Notdurft hockt. Beim gründlichen Benetzen genügt die überwiegende Annahme. Wer einen Sunna-Ghusl oder einen Pflicht-Ghusl beabsichtigt, dem genügt er auch für den anderen.
وَكُرِهَ نَوْمُ جُنُبٍ بِلَا وُضُوءٍ، وَيُكْرَهُ بِنَاءُ الْحَمَّامِ وَبَيْعُهُ وَإِجَارَتُهُ، وَالْقِرَاءَةُ فِيهِ، وَالسَّلَامُ لَا الذِّكْرُ، وَدُخُولُهُ بِسُتْرَةٍ مَعَ أَمْنِ الْوُقُوعِ فِي مُحَرَّمٍ مُبَاحٌ، وَإِنْ خِيفَ كُرِهَ، وَإِنْ عُلِمَ أَوْ دَخَلَتْهُ أُنْثَى بِلَا عُذْرٍ حَرُمَ.
Verpönt ist es, dass der Dschunub (wer im Zustand großer ritueller Unreinheit ist) ohne Wudu schläft. Verpönt ist es, ein Badehaus (Hammam) zu bauen, zu verkaufen und zu vermieten, darin zu rezitieren und darin den Gruß zu sprechen, nicht aber das Gedenken (Dhikr). Es mit Bedeckung zu betreten ist erlaubt, wenn man sicher ist, nicht in Verbotenes zu geraten. Fürchtet man dies, ist es verpönt. Weiß man es, oder betritt es eine Frau ohne Entschuldigungsgrund, ist es verboten.
فَصْلٌ (التَّيَمُّمُ)
Abschnitt (der Tayammum)
التَّيَمُّمُ اسْتِعْمَالُ تُرَابٍ مَخْصُوصٍ لِوَجْهٍ وَيَدَيْنِ بَدَلَ طَهَارَةِ مَاءٍ، لِكُلِّ مَا يُفْعَلُ بِهِ عِنْدَ عَجْزٍ عَنْهُ شَرْعًا، سِوَى نَجَاسَةٍ عَلَى غَيْرِ بَدَنٍ، وَلُبْثٍ بِمَسْجِدٍ لِحَاجَةٍ.
Der Tayammum ist die Verwendung bestimmter Erde für das Gesicht und die Hände anstelle der Reinigung mit Wasser, für alles, was man mit dieser tut, wenn man nach der Scharia dazu unfähig ist – außer bei einer Unreinheit, die nicht am Körper ist, und für das Verweilen in der Moschee aus einem Bedürfnis.
وَشُرُوطُهُ ثَلَاثَةٌ: دُخُولُ وَقْتِ الصَّلَاةِ، وَتَعَذُّرُ الْمَاءِ لِحَبْسِهِ عَنْهُ وَنَحْوِهِ، أَوْ لِخَوْفِهِ بِطَلَبِهِ أَوِ اسْتِعْمَالِهِ ضَرَرًا بِبَدَنِهِ أَوْ مَالِهِ أَوْ غَيْرِهِمَا، وَمَنْ وَجَدَ مَاءً لَا يَكْفِي طَهَارَتَهُ اسْتَعْمَلَهُ وُجُوبًا ثُمَّ تَيَمَّمَ، وَأَنْ يَكُونَ بِتُرَابٍ طَهُورٍ مُبَاحٍ غَيْرِ مُحْتَرِقٍ لَهُ غُبَارٌ يَعْلَقُ بِالْيَدِ، فَإِنْ لَمْ يَجِدْ ذَلِكَ صَلَّى الْفَرْضَ فَقَطْ عَلَى حَسَبِ حَالِهِ، وَلَا يَزِيدُ فِي صَلَاتِهِ عَلَى مُجْزِئٍ، وَلَا إِعَادَةَ عَلَيْهِ.
Seine Bedingungen sind drei: der Eintritt der Gebetszeit; dass Wasser nicht zu erlangen ist, etwa weil es ihm vorenthalten wird oder Ähnliches, oder weil er durch das Suchen oder Verwenden einen Schaden an seinem Körper, seinem Besitz oder anderem befürchtet – wer Wasser findet, das für seine Reinigung nicht ausreicht, muss es verwenden und danach den Tayammum vollziehen –; und dass er mit reinigender, erlaubter, nicht verbrannter Erde geschieht, die Staub hat, der an der Hand haftet. Findet er das nicht, betet er nur das Pflichtgebet so, wie es seine Lage erlaubt, fügt in seinem Gebet nichts über das Ausreichende hinzu und muss es nicht wiederholen.
وَفُرُوضُهُ: مَسْحُ وَجْهِهِ، وَيَدَيْهِ إِلَى كُوعَيْهِ، وَتَرْتِيبٌ، وَمُوَالَاةٌ لِحَدَثٍ أَصْغَرَ، وَهِيَ بِقَدْرِ مَا فِي وُضُوءٍ، وَتَعْيِينُ نِيَّةِ اسْتِبَاحَةِ مَا يُتَيَمَّمُ لَهُ مِنْ حَدَثٍ أَوْ نَجَاسَةٍ، فَلَا تَكْفِي نِيَّةُ أَحَدِهِمَا عَنِ الْآخَرِ، وَإِنْ نَوَاهُمَا أَجْزَأَ.
Seine Pflichtbestandteile sind: das Bestreichen seines Gesichts und seiner Hände bis zu den Handgelenken; die Reihenfolge und die Lückenlosigkeit bei der kleinen rituellen Unreinheit – sie bemisst sich wie beim Wudu –; und die bestimmte Absicht, das zu erlauben, wofür der Tayammum geschieht, sei es eine rituelle Unreinheit oder eine Unreinheit am Körper. Die Absicht für das eine genügt nicht für das andere; beabsichtigt er beides, genügt es.
وَيُبْطِلُهُ مَا يُبْطِلُ الْوُضُوءَ، وَخُرُوجُ الْوَقْتِ، وَوُجُودُ الْمَاءِ إِنْ تَيَمَّمَ لِفَقْدِهِ، وَزَوَالُ الْمُبِيحِ لَهُ، وَخَلْعُ مَا يُمْسَحُ عَلَيْهِ.
Ungültig wird er durch alles, was den Wudu ungültig macht, durch das Ende der Gebetszeit, durch das Finden von Wasser, wenn er wegen seines Fehlens den Tayammum vollzogen hat, durch den Wegfall des Grundes, der ihn erlaubte, und durch das Ausziehen dessen, was bestrichen wurde.
فَصْلٌ (إِزَالَةُ النَّجَاسَةِ)
Abschnitt (das Entfernen der Unreinheit)
يُشْتَرَطُ لِكُلِّ مُتَنَجِّسٍ سَبْعُ غَسَلَاتٍ إِنْ أَنْقَتْ، وَإِلَّا فَحَتَّى تَنْقَى، بِمَاءٍ طَهُورٍ، مَعَ حَتٍّ وَقَرْصٍ لِحَاجَةٍ إِنْ لَمْ يَتَضَرَّرِ الْمَحَلُّ، وَعَصْرٌ مَعَ إِمْكَانٍ فِيمَا تَشَرَّبَ كُلَّ مَرَّةٍ خَارِجَ الْمَاءِ، وَكَوْنُ إِحْدَاهَا فِي مُتَنَجِّسٍ بِكَلْبٍ أَوْ خِنْزِيرٍ بِتُرَابٍ طَهُورٍ. وَيَضُرُّ بَقَاءُ طَعْمٍ لَا لَوْنٍ أَوْ رِيحٍ أَوْ هُمَا عَجْزًا.
Für alles, was unrein geworden ist, ist Bedingung: siebenmaliges Waschen, wenn es dadurch sauber wird, sonst bis es sauber ist, mit reinigendem Wasser, mit Reiben und Kratzen, wenn nötig und die Stelle keinen Schaden nimmt; Auswringen, soweit möglich, bei dem, was Wasser aufsaugt, jedes Mal außerhalb des Wassers; und dass bei dem, was durch einen Hund oder ein Schwein unrein wurde, eine der Waschungen mit reinigender Erde geschieht. Schädlich ist es, wenn ein Geschmack zurückbleibt; nicht aber eine Farbe oder ein Geruch oder beides, wenn man unfähig ist, sie zu entfernen.
وَيُجْزِئُ فِي بَوْلِ غُلَامٍ لَمْ يَأْكُلْ طَعَامًا لِشَهْوَةٍ نَضْحُهُ، وَهُوَ غَمْرُهُ بِمَاءٍ، وَفِي نَحْوِ صَخْرٍ وَأَحْوَاضٍ وَأَرْضٍ تَنَجَّسَتْ بِمَائِعٍ وَلَوْ مِنْ كَلْبٍ أَوْ خِنْزِيرٍ مُكَاثَرَتُهَا بِمَاءٍ حَتَّى يَذْهَبَ لَوْنُ النَّجَاسَةِ وَرِيحُهَا، مَا لَمْ يَعْجِزْ عَنْ إِذْهَابِهِمَا أَوْ إِذْهَابِ أَحَدِهِمَا، وَلَوْ لَمْ يَزُلِ الْمَاءُ فِيهِمَا، أَيْ فِي بَوْلِ الْغُلَامِ وَفِي الْأَرْضِ وَنَحْوِهَا، فَيَطْهُرَانِ مَعَ بَقَاءِ الْمَاءِ عَلَيْهِمَا.
Beim Urin eines Knaben, der noch keine Speise aus Verlangen isst, genügt das Besprengen, das heißt, ihn mit Wasser zu übergießen. Bei Felsen, Becken und Erdboden, die durch eine Flüssigkeit unrein wurden, auch durch die eines Hundes oder Schweins, genügt es, so viel Wasser darüber zu gießen, bis Farbe und Geruch der Unreinheit verschwunden sind, solange man nicht unfähig ist, beide oder eines davon zu entfernen – auch wenn das Wasser in beiden Fällen, also beim Urin des Knaben und beim Boden und Ähnlichem, nicht abfließt. Beide werden rein, obwohl das Wasser noch darauf steht.
وَلَا تَطْهُرُ أَرْضٌ بِشَمْسٍ وَرِيحٍ وَجَفَافٍ، وَلَا نَجَاسَةٌ بِنَارٍ، فَرَمَادُهَا نَجِسٌ. وَتَطْهُرُ خَمْرَةٌ انْقَلَبَتْ خَلًّا بِنَفْسِهَا، أَوْ بِنَقْلٍ لَا لِقَصْدِ التَّخْلِيلِ، وَدَنُّهَا مِثْلُهَا، وَإِنْ خَفِيَتْ نَجَاسَةٌ غُسِلَ حَتَّى يُتَيَقَّنَ غَسْلُهَا.
Erdboden wird nicht rein durch Sonne, Wind und Trocknen, und eine Unreinheit nicht durch Feuer; ihre Asche ist unrein. Rein wird Wein, der sich von selbst in Essig verwandelt hat, oder durch Umfüllen, das nicht in der Absicht geschah, Essig daraus zu machen; sein Krug gilt wie er. Ist eine Unreinheit verborgen, wird gewaschen, bis man sicher ist, sie gewaschen zu haben.
فَصْلٌ (النَّجَاسَاتُ)
Abschnitt (die unreinen Dinge)
الْمُسْكِرُ الْمَائِعُ، وَمَا لَا يُؤْكَلُ مِنَ الطَّيْرِ وَالْبَهَائِمِ مِمَّا فَوْقَ الْهِرِّ خِلْقَةً نَجِسٌ، وَكُلُّ مَيْتَةٍ نَجِسَةٌ غَيْرَ مَيْتَةِ الْآدَمِيِّ وَالسَّمَكِ وَالْجَرَادِ.
Ein berauschendes Getränk und alles, was man von Vögeln und Tieren nicht isst und von Natur aus größer ist als eine Katze, ist unrein. Jedes verendete Tier ist unrein, außer dem toten Menschen, dem Fisch und der Heuschrecke.
وَيُعْفَى عَنْ يَسِيرِ طِينِ شَارِعٍ عُرْفًا إِنْ عُلِمَتْ نَجَاسَتُهُ، وَإِلَّا فَهُوَ طَاهِرٌ.
Ein nach allgemeinem Verständnis geringer Straßenschlamm wird verziehen, wenn seine Unreinheit bekannt ist; andernfalls ist er rein.
وَلَا يُكْرَهُ سُؤْرُ حَيَوَانٍ طَاهِرٍ، وَهُوَ فَضْلَةُ طَعَامِهِ وَشَرَابِهِ، غَيْرَ دَجَاجَةٍ مُخَلَّاةٍ وَفَأْرٍ، وَلَوْ أَكَلَ هِرٌّ وَنَحْوُهُ أَوْ طِفْلٌ نَجَاسَةً ثُمَّ شَرِبَ وَلَوْ قَبْلَ أَنْ يَغِيبَ مِنْ مَاءٍ يَسِيرٍ فَطَهُورٌ.
Nicht verpönt ist der Rest (Su'r) eines reinen Tieres – das ist, was von seinem Essen und Trinken übrig bleibt –, außer bei einem frei laufenden Huhn und einer Maus. Hat eine Katze oder Ähnliches oder ein Kleinkind etwas Unreines gefressen und dann aus wenig Wasser getrunken, auch bevor es außer Sicht war, so ist das Wasser reinigend.
فَصْلٌ (الْحَيْضُ وَالنِّفَاسُ)
Abschnitt (die Menstruation und das Wochenbett)
وَأَقَلُّ سِنِّ حَيْضٍ تَمَامُ تِسْعِ سِنِينَ، وَأَكْثَرُهُ خَمْسُونَ سَنَةً. وَالْحَامِلُ لَا تَحِيضُ. وَأَقَلُّهُ يَوْمٌ وَلَيْلَةٌ، وَأَكْثَرُهُ خَمْسَةَ عَشَرَ يَوْمًا، وَغَالِبُهُ سِتٌّ أَوْ سَبْعٌ. وَأَقَلُّ الطُّهْرِ بَيْنَ الْحَيْضَتَيْنِ ثَلَاثَةَ عَشَرَ يَوْمًا، وَغَالِبُهُ بَقِيَّةُ الشَّهْرِ، وَلَا حَدَّ لِأَكْثَرِهِ.
Das Mindestalter für die Menstruation ist das vollendete neunte Lebensjahr, das Höchstalter fünfzig Jahre. Die Schwangere menstruiert nicht. Die Mindestdauer der Menstruation ist ein Tag und eine Nacht, die Höchstdauer fünfzehn Tage, meistens sind es sechs oder sieben. Die Mindestdauer der Reinheit zwischen zwei Menstruationen ist dreizehn Tage, meistens ist es der Rest des Monats, und für ihre Höchstdauer gibt es keine Grenze.
وَيَحْرُمُ عَلَيْهَا فِعْلُ صَلَاةٍ، وَلَا تَقْضِيهَا، وَفِعْلُ صَوْمٍ وَتَقْضِيهِ، وَوَطْؤُهَا فِي فَرْجٍ، وَيَجِبُ فِيهِ دِينَارٌ أَوْ نِصْفُهُ كَفَّارَةً، وَتُبَاحُ الْمُبَاشَرَةُ فِيمَا دُونَهُ.
Verboten ist ihr das Verrichten des Gebets, und sie holt es nicht nach; ebenso das Fasten, das sie aber nachholt; und der Geschlechtsverkehr mit ihr in der Scheide. Dafür ist ein Dinar oder ein halber als Sühne (Kaffara) Pflicht. Erlaubt ist der körperliche Umgang mit ihr außerhalb davon.
وَالنِّفَاسُ لَا حَدَّ لِأَقَلِّهِ، وَأَكْثَرُهُ أَرْبَعُونَ يَوْمًا، وَيَثْبُتُ حُكْمُهُ بِوَضْعِ مَا يَتَبَيَّنُ فِيهِ خَلْقُ الْإِنْسَانِ، وَالنَّقَاءُ زَمَنَهُ طُهْرٌ، وَيُكْرَهُ الْوَطْءُ فِيهِ، وَهُوَ كَحَيْضٍ فِي أَحْكَامِهِ غَيْرَ عِدَّةٍ وَبُلُوغٍ.
Das Wochenbett (Nifas) hat keine Mindestdauer; seine Höchstdauer ist vierzig Tage. Sein Urteil tritt ein mit der Geburt dessen, an dem die Gestalt eines Menschen erkennbar ist. Eine blutfreie Zeit während des Wochenbetts gilt als Reinheit, doch ist der Geschlechtsverkehr darin verpönt. In seinen Bestimmungen gleicht es der Menstruation, außer bei der Wartezeit (Idda) und der Geschlechtsreife.