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Kurs 2 · Gottesdienst

Die Arten des Fastens

أَنْوَاعُ الصَّوْمِ


Fasten ist nicht gleich Fasten. Pflicht ist der Ramadan, das Gelübde und die Sühne. Sunna ist jedes Fasten ohne Anlass – und besonders die Tage, die der Prophet ﷺ selbst genannt hat: ʿArafa, ʿĀschūrāʾ, Montag und Donnerstag, die drei weißen Tage, das Fasten Dāwūds, sechs Tage im Schawwāl. Verpönt ist, den Freitag oder den Samstag allein zu fasten, den Tag des Zweifels und den Rajab allein. Verboten sind die beiden Feste und die drei Tage danach.

أَنْوَاعُ الصَّوْمِ
Die Arten des Fastens
وَاجِبٌ
Pflicht
  1. 1
    رَمَضَانُ
    Der Ramadan
  2. 2
    النَّذْرُ
    Das Gelübde
    wer gelobt hat zu fasten
  3. 3
    الْكَفَّارَةُ
    Die Sühne
    für Beischlaf im Ramadan, für gebrochenen Eid, für Ẓihār
سُنَّةٌ
Sunna
  1. 4
    مُطْلَقٌ
    Ohne bestimmten Anlass
    an jedem erlaubten Tag
  2. 5
    مُقَيَّدٌ: يَوْمُ عَرَفَةَ
    ʿArafa – 9. Dhū l-Ḥijja
    für den, der nicht auf dem Ḥajj ist
  3. 6
    مُقَيَّدٌ: عَاشُورَاءُ
    ʿĀschūrāʾ – 10. Muḥarram
    mit dem 9. davor
  4. 7
    مُقَيَّدٌ: الِاثْنَيْنِ وَالْخَمِيسِ
    Montag und Donnerstag
  5. 8
    مُقَيَّدٌ: أَيَّامُ الْبِيضِ
    Die weißen Tage – 13., 14., 15. jedes Monats
    Vollmond
  6. 9
    مُقَيَّدٌ: صِيَامُ دَاوُدَ
    Das Fasten Dāwūds
    einen Tag fasten, einen Tag nicht
  7. 10
    مُقَيَّدٌ: سِتٌّ مِنْ شَوَّالٍ
    Sechs Tage im Schawwāl
مَكْرُوهٌ
Verpönt
إِفْرَادٌ – allein, ohne Tag davor oder danach
  1. 11
    إِفْرَادُ الْجُمُعَةِ
    Der Freitag allein
  2. 12
    إِفْرَادُ السَّبْتِ
    Der Samstag allein
  3. 13
    يَوْمُ الشَّكِّ
    Der Tag des Zweifels
    der 30. Schaʿbān, wenn die Sichtung unklar ist – nach dem Madhhab mit Ausnahmen
  4. 14
    إِفْرَادُ رَجَبٍ
    Der Rajab allein
    den ganzen Monat, als wäre er Ramadan
مُحَرَّمٌ
Verboten
  1. 15
    الْعِيدَانِ
    Die beiden Feste
    1. Schawwāl, 10. Dhū l-Ḥijja
  2. 16
    أَيَّامُ التَّشْرِيقِ
    Die Tage des Taschrīq – 11., 12., 13. Dhū l-Ḥijja
    außer für den Pilger ohne Opfertier

Die Begriffe

إِفْرَادٌ
Alleinfasten

Einen Tag fasten, ohne den Tag davor oder danach. Beim Freitag ist es verpönt, weil der Freitag ein Fest der Woche ist; wer Donnerstag oder Samstag dazunimmt, darf. Wer ohnehin ʿArafa oder einen weißen Tag fastet, der auf einen Freitag fällt, darf ebenfalls.

يَوْمُ الشَّكِّ
Der Tag des Zweifels

Der 30. Schaʿbān, wenn man nicht weiß, ob der Ramadan schon begonnen hat. Ihn vorsorglich als Ramadan zu fasten, ist verpönt bis verboten – außer nach dem Madhhab bei bedecktem Himmel, siehe nächstes Blatt, oder wenn man ohnehin an diesem Wochentag fastet.

أَيَّامُ التَّشْرِيقِ
Die Tage des Taschrīq

Die drei Tage nach dem Opferfest, an denen das Fleisch getrocknet wurde. Sie sind Tage des Essens und Trinkens und des Gedenkens Allahs – Fasten ist verboten, außer für den Pilger, der kein Opfertier hat.

Die Belege

  • ʿArafa und ʿĀschūrāʾ

    «صِيَامُ يَوْمِ عَرَفَةَ أَحْتَسِبُ عَلَى اللَّهِ أَنْ يُكَفِّرَ السَّنَةَ الَّتِي قَبْلَهُ وَالسَّنَةَ الَّتِي بَعْدَهُ، وَصِيَامُ يَوْمِ عَاشُورَاءَ أَحْتَسِبُ عَلَى اللَّهِ أَنْ يُكَفِّرَ السَّنَةَ الَّتِي قَبْلَهُ»

    „Für das Fasten am Tag von ʿArafa erhoffe ich von Allah, dass es das Jahr davor und das Jahr danach sühnt; für das Fasten am Tag von ʿĀschūrāʾ, dass es das Jahr davor sühnt.“

    مسلم

  • Sechs im Schawwāl

    «مَنْ صَامَ رَمَضَانَ ثُمَّ أَتْبَعَهُ سِتًّا مِنْ شَوَّالٍ كَانَ كَصِيَامِ الدَّهْرِ»

    „Wer den Ramadan fastet und ihm sechs Tage im Schawwāl folgen lässt, ist wie einer, der das ganze Jahr fastet.“

    مسلم

  • Der Freitag allein

    «لَا يَصُومَنَّ أَحَدُكُمْ يَوْمَ الْجُمُعَةِ إِلَّا يَوْمًا قَبْلَهُ أَوْ بَعْدَهُ»

    „Keiner von euch soll am Freitag fasten, außer mit einem Tag davor oder danach.“

    متفق عليه

  • Die Feste

    «نَهَى رَسُولُ اللَّهِ ﷺ عَنْ صِيَامِ يَوْمَيْنِ: يَوْمِ الْفِطْرِ وَيَوْمِ النَّحْرِ»

    „Der Gesandte Allahs ﷺ verbot das Fasten an zwei Tagen: am Tag des Fastenbrechens und am Tag des Opfers.“

    متفق عليه

  • Der Tag des Zweifels

    «مَنْ صَامَ الْيَوْمَ الَّذِي يُشَكُّ فِيهِ فَقَدْ عَصَى أَبَا الْقَاسِمِ ﷺ»

    ʿAmmār: „Wer den Tag fastet, an dem gezweifelt wird, hat Abū l-Qāsim ﷺ den Gehorsam verweigert.“

    أبو داود والترمذي

Pflicht: Ramadan, Gelübde, Sühne. Sunna: ʿArafa, ʿĀschūrāʾ, Montag, Donnerstag, die Weißen, Dāwūd, Schawwāl. Verboten: die Feste und drei Tage danach.

Prüfe dich selbst

6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Welches Fasten ist nach dem Blatt Pflicht (وَاجِبٌ)?

  2. 2. Was sind die „weißen Tage“ (أَيَّامُ الْبِيضِ)?

  3. 3. Was ist am Fasten am Freitag verpönt?

  4. 4. Wie fastet man das Fasten Dāwūds (صِيَامُ دَاوُدَ)?

  5. 5. An welchen Tagen ist das Fasten verboten (مُحَرَّمٌ)?

  6. 6. Was verspricht der Hadith für das Fasten von ʿArafa?

Für den Unterricht

  • Einen Jahreskalender ausdrucken und die Sunna-Tage des laufenden Jahres eintragen lassen – Ahmads Heft macht es vor: ʿArafa, ʿĀschūrāʾ, die weißen Tage, die sechs im Schawwāl.
  • Das Fasten Dāwūds ist das anspruchsvollste und das beste – „das liebste Fasten bei Allah“. Für die, die mehr wollen.
  • Beim Rajab die verbreitete Praxis ansprechen, ihn wie einen Ramadan zu fasten – das ist verpönt; einzelne Tage sind in Ordnung.
  • Der Tag des Zweifels führt direkt zum nächsten Blatt: Wie stellt man den Beginn des Ramadan fest?

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه العبادات, S. 69