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Kurs 3 · Geldgeschäfte

Nehmen ohne Gegenleistung

الْأَخْذُ بِلَا عِوَضٍ


Diese Familie der Geldgeschäfte umfasst alles, was man bekommt, ohne dafür etwas zu geben. Das Heft teilt sie in zwei große Zweige. Der erste: Man nimmt sich, was niemandem gehört – Wild, Ödland, Bodenschätze, Wildpflanzen, Wasser. Der zweite: Man nimmt etwas, das schon jemandem gehört – zum Nutzen (Leihe), zur Aufbewahrung (Verwahrung), zum Eigentum (Geschenk, Erbe, Fund …) oder zu Unrecht (Diebstahl, Raub …). Diese Übersicht ordnet die folgenden Blätter.

الْأَخْذُ بِلَا عِوَضٍ
Nehmen ohne Gegenleistung
أَنْوَاعٌ
تَمَلُّكُ الْمُبَاحَاتِ
Aneignung von Herrenlosem
  1. 1
    الْحَيَوَانَاتُ [بِالصَّيْدِ]
    Tiere – durch Jagd
  2. 2
    الْعَقَارَاتُ [بِالْإِحْيَاءِ]
    Land – durch Urbarmachen
  3. 3
    الْمَعَادِنُ [بِالِاسْتِخْرَاجِ]
    Bodenschätze – durch Abbau
  4. 4
    النَّبَاتَاتُ [بِالِاحْتِشَاشِ]
    Pflanzen – durch Sammeln
  5. 5
    الْمَاءُ [بِالْحِيَازَةِ]
    Wasser – durch Fassen
أَخْذُ الْمُتَمَلَّكَاتِ
Nehmen von Eigentum
  1. 6
    لِلِانْتِفَاعِ = عَارِيَّةٌ
    zum Nutzen = Leihe
  2. 7
    لِلْحِفْظِ = وَدِيعَةٌ
    zum Aufbewahren = Verwahrung
  3. 8
    لِلتَّمَلُّكِ
    zum Eigentum
    • هِبَةٌGeschenk
    • زَكَاةٌZakat
    • مَرْغُوبٌ عَنْهُWeggeworfenes
    • الْإِرْثُErbe
    • لُقَطَةٌFundsache
    • غَنِيمَةٌKriegsbeute
    • الرِّكَازُvergrabener Schatz
  4. 9
    بِغَيْرِ حَقٍّ
    zu Unrecht
    • سَرِقَةٌDiebstahl
    • غَصْبٌRaub (offene Wegnahme)
    • اخْتِلَاسٌEntreißen
    • نَهْبٌPlünderung
    • خِيَانَةٌVeruntreuung

Die Begriffe

الْمُبَاحَاتُ
Herrenloses

Dinge, die niemandem gehören und die jeder sich aneignen darf. Wer sie zuerst rechtmäßig in Besitz nimmt – erlegt, urbar macht, abbaut, sammelt, schöpft –, wird ihr Eigentümer.

مَرْغُوبٌ عَنْهُ
Weggeworfenes

Was der Eigentümer aufgegeben hat, weil er es nicht mehr will – Sperrmüll an der Straße, eine liegen gelassene Kleinigkeit. Wer es nimmt, darf es behalten.

الرِّكَازُ
Vergrabener Schatz

Ein Fund aus vorislamischer Zeit, der in der Erde liegt. Der Finder behält ihn und gibt ein Fünftel ab.

غَصْبٌ
Unrechtmäßige Wegnahme

Das gewaltsame, offene Ansichnehmen fremden Eigentums. Anders als der Diebstahl geschieht es nicht heimlich; anders als die Veruntreuung nimmt man etwas, das einem nicht anvertraut war.

خِيَانَةٌ
Veruntreuung

Man behält oder verbraucht, was einem anvertraut wurde – etwa eine Verwahrung oder Geld, das man weitergeben sollte.

Ohne Gegenleistung nimmt man entweder Herrenloses – oder Fremdes: zum Nutzen, zum Aufbewahren, zum Eigentum oder zu Unrecht.

Prüfe dich selbst

6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. In welche zwei großen Zweige teilt das Heft das „Nehmen ohne Gegenleistung“?

  2. 2. Wie eignet man sich herrenloses Land an?

  3. 3. Man nimmt fremdes Gut zum Aufbewahren. Wie heißt das?

  4. 4. Was unterscheidet Weggeworfenes (مَرْغُوبٌ عَنْهُ) von einer Fundsache?

  5. 5. Warum steht die Zakat in dieser Übersicht?

  6. 6. Wie unterscheidet sich die Veruntreuung (خِيَانَةٌ) von der unrechtmäßigen Wegnahme (غَصْبٌ)?

Für den Unterricht

  • Die Übersicht als Landkarte für die nächsten Blätter nutzen: Urbarmachung, Verwahrung, unrechtmäßige Wegnahme, Fund, Leihe, Erbe folgen einzeln.
  • Fragen: Ist die Zakat, die der Arme bekommt, ein Geschäft? Warum steht sie hier? (Er erwirbt Eigentum, ohne etwas zu geben.)
  • Den Unterschied zwischen Weggeworfenem und Fundsache klären – beides findet man, aber nur Weggeworfenes darf man sofort behalten.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 39