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Kurs 3 · Geldgeschäfte

Die unrechtmäßige Wegnahme und der Angreifer

أَحْكَامُ الْغَصْبِ وَنَحْوِهِ وَالصَّائِلُ


Wer fremdes Gut zu Unrecht an sich nimmt – ob durch Raub, Diebstahl oder Veruntreuung –, wird dadurch nie Eigentümer. Das Heft fasst die Folgen in fünf Regeln: Er muss die Sache mit allem Zuwachs zurückgeben, jeden Wertverlust ersetzen, für die Zeit, in der er sie hatte, eine übliche Miete zahlen, und alles, was er damit tat, ist ungültig. Kennt er den Eigentümer nicht, spendet er die Sache in dessen Namen. Daneben behandelt das Blatt den Angreifer: Man wehrt ihn mit dem mildesten Mittel ab, das reicht.

أَحْكَامُ الْغَصْبِ وَنَحْوِهِ
Die Folgen unrechtmäßiger Wegnahme
وُجُوبُ ضَمَانِ نَقْصِهِ فِي غَيْرِ سِعْرٍ
Wertverlust ersetzen – außer bei bloßem Preisrückgang
  1. 1
    مِثْلِيٌّ: بِالْمِثْلِ
    Austauschbares: durch Gleiches
  2. 2
    قِيمِيٌّ: بِالْقِيمَةِ
    Nicht Austauschbares: durch den Wert
وُجُوبُ رَدِّ الْمَغْصُوبِ بِزِيَادَتِهِ
Rückgabe samt Zuwachs
إِنْ جَهِلَ رَبَّهُ: تَصَدَّقَ بِهِ عَنْهُ مَضْمُونًا
Eigentümer unbekannt: in seinem Namen spenden – unter Haftung
عَدَمُ تَمَلُّكِ الْمَغْصُوبِ، وَبُطْلَانُ تَصَرُّفَاتِهِ
Kein Eigentum, alle Verfügungen ungültig
وُجُوبُ أُجْرَةِ مِثْلِهِ مُدَّةَ الْغَصْبِ
Übliche Miete für die ganze Zeit
الصَّائِلُ
Der Angreifer
  1. 3
    عَلَى النَّفْسِ: يَجِبُ دَفْعُهُ بِالْأَسْهَلِ
    auf Leib und Leben: Abwehr Pflicht – mit dem mildesten Mittel
  2. 4
    عَلَى الْحُرْمَةِ: يَجِبُ دَفْعُهُ بِالْأَسْهَلِ
    auf die Ehre der Frauen: Abwehr Pflicht – mit dem mildesten Mittel
  3. 5
    عَلَى الْمَالِ: يَجُوزُ دَفْعُهُ بِالْأَسْهَلِ
    auf das Vermögen: Abwehr erlaubt – mit dem mildesten Mittel

Die Begriffe

الْغَصْبُ
Unrechtmäßige Wegnahme

Fremdes Gut mit Gewalt oder Macht an sich nehmen. „Und Ähnliches“ meint alle anderen Formen der unrechtmäßigen Aneignung – die Regeln gelten für sie genauso.

فِي غَيْرِ سِعْرٍ
Außer bei Preisrückgang

Wird die Sache selbst schlechter (beschädigt, abgenutzt, krank), muss der Wegnehmer den Unterschied ersetzen. Fällt nur der Marktpreis, während die Sache unverändert bleibt, muss er das nicht ersetzen.

بِزِيَادَتِهِ
Samt Zuwachs

Alles, was die Sache in der Zeit hervorgebracht hat – Junge eines Tieres, Früchte eines Baums, Mieteinnahmen – gehört dem Eigentümer und geht mit zurück.

تَصَدَّقَ بِهِ عَنْهُ مَضْمُونًا
Spenden unter Haftung

Wer nicht mehr herausfinden kann, wem die Sache gehört, gibt sie für den Eigentümer als Spende. Taucht der Eigentümer doch auf und ist mit der Spende nicht einverstanden, muss er ihn trotzdem entschädigen.

أُجْرَةُ الْمِثْلِ
Übliche Miete

Hat jemand ein Auto ein Jahr lang zu Unrecht gehabt, schuldet er neben der Rückgabe die Miete, die man für so ein Auto für ein Jahr üblicherweise zahlt – auch wenn er es nicht benutzt hat.

الصَّائِلُ
Angreifer

Wer einen anderen überfällt – Mensch oder Tier. Man wehrt ihn mit dem mildesten Mittel ab, das genügt: zuerst Worte, dann Hand, dann mehr. Bei einem Angriff auf Leben oder Ehre ist die Abwehr Pflicht, beim Vermögen nur erlaubt.

Unrecht macht nie zum Eigentümer: zurück mit Zuwachs, Schaden ersetzen, Miete zahlen.

Prüfe dich selbst

6 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Wird jemand Eigentümer einer Sache, die er zu Unrecht genommen hat?

  2. 2. Jemand hatte ein Auto ein Jahr zu Unrecht, ohne es zu benutzen. Was schuldet er neben der Rückgabe?

  3. 3. Während der Wegnahme fällt nur der Marktpreis der Sache, die Sache bleibt unverändert. Muss er das ersetzen?

  4. 4. Wer früher etwas gestohlen hat und den Eigentümer nicht mehr findet – was tut er?

  5. 5. Ein Angreifer (الصَّائِلُ) will jemandem das Vermögen nehmen. Was gilt für die Abwehr?

  6. 6. Ein geraubtes Schaf bekommt beim Räuber ein Junges. Wem gehört es?

Für den Unterricht

  • Fragen, wie das auf heutige Fälle passt: nicht zurückgegebene Firmenwagen, „vergessene“ Geräte, Geld aus einer Gemeinschaftskasse.
  • Die Regel über unbekannte Eigentümer ist für die Reue (Tawba) wichtig: Wer früher etwas gestohlen hat und den Eigentümer nicht mehr findet, spendet es in seinem Namen.
  • Beim Angreifer betonen: Wer mehr Gewalt anwendet als nötig, haftet für das Zuviel.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 43