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Kurs 3 · Geldgeschäfte

Die Fundsache

اللُّقَطَةُ


Eine Fundsache ist Gut oder ein sonstiges Nutzrecht, das seinem Eigentümer verloren gegangen ist. Was der Finder tun muss, hängt davon ab, was er findet. Kleinigkeiten, denen ein normaler Mensch nicht nachgeht, darf er behalten. Tiere, die sich selbst schützen können, darf er gar nicht mitnehmen. Alles andere muss er ein Jahr lang bekannt machen; danach gehört es ihm. Ein eigenes Kapitel ist das gefundene Kind.

اللُّقَطَةُ
Die Fundsache
مَالٌ أَوْ مُخْتَصٌّ ضَائِعٌ
الْمُحَقَّرَاتُ
Kleinigkeiten
مَا لَا تَتْبَعُهُ هِمَّةُ أَوْسَاطِ النَّاسِ – تُمْلَكُ بِلَا تَعْرِيفٍ
الضَّوَالُّ الْمُمْتَنِعَةُ
Tiere, die sich selbst schützen
لَا تُلْتَقَطُ
سَائِرُ الْأَمْوَالِ
Alles andere
  1. 1
    تُعَرَّفُ حَوْلًا
    ein Jahr lang bekannt machen
  2. 2
    تُمْلَكُ بَعْدَهُ حُكْمًا
    danach Eigentum von selbst
الْإِنْسَانُ (اللَّقِيطُ)
Der Mensch (das Findelkind)

Die Begriffe

مُخْتَصٌّ
Sonstiges Nutzrecht

Etwas, das kein verkäufliches Gut ist, an dem aber jemand ein Vorrecht hat – etwa ein Wachhund. Auch das kann eine Fundsache sein.

الْمُحَقَّرَاتُ
Kleinigkeiten

Dinge, nach denen ein durchschnittlicher Mensch nicht suchen würde: ein paar Cent, ein Kugelschreiber, ein Stück Brot. Der Finder darf sie ohne Bekanntmachung behalten.

الضَّوَالُّ الْمُمْتَنِعَةُ
Verirrte Tiere, die sich schützen

Tiere, die sich selbst vor kleinen Raubtieren schützen können, wie Kamele oder Pferde. Man lässt sie in Ruhe, bis ihr Eigentümer sie findet; wer sie mitnimmt, haftet für sie.

التَّعْرِيفُ حَوْلًا
Ein Jahr lang bekannt machen

Der Finder macht den Fund dort bekannt, wo Menschen zusammenkommen – heute etwa mit Aushang oder über das Fundbüro –, ohne alle Merkmale zu verraten. Meldet sich in einem Jahr niemand, wird die Sache von selbst sein Eigentum. Kommt der Eigentümer später, muss er sie oder ihren Wert herausgeben.

اللَّقِيطُ
Findelkind

Ein ausgesetztes Kind, dessen Eltern unbekannt sind. Es aufzunehmen ist eine Gemeinschaftspflicht; es gilt als frei und als Muslim, wenn es in einem muslimischen Land gefunden wird.

Kleinigkeit – behalten; starkes Tier – stehen lassen; alles andere – ein Jahr bekannt machen.

Prüfe dich selbst

5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Jemand findet ein 2-Euro-Stück auf dem Gehweg. Was darf er tun?

  2. 2. Was gilt für ein verirrtes Kamel, das sich selbst schützen kann?

  3. 3. Wie lange muss man eine gewöhnliche Fundsache (z. B. eine Geldbörse) bekannt machen?

  4. 4. Nach dem Bekanntmachungsjahr meldet sich der Eigentümer doch noch. Was gilt?

  5. 5. Was soll man beim Bekanntmachen einer Fundsache NICHT tun?

Für den Unterricht

  • Konkret werden: Ein Handy in der U-Bahn, ein 2-Euro-Stück auf dem Gehweg, eine Geldbörse mit Ausweis – was ist jeweils zu tun?
  • Auf das deutsche Fundrecht verweisen: Die Abgabe beim Fundbüro erfüllt die Pflicht der Bekanntmachung meist besser als ein Aushang.
  • Das Findelkind nur kurz anreißen; es gehört inhaltlich eher in das Familienrecht.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 44