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Kurs 3 · Geldgeschäfte

Die Schuldübertragung

الْحَوَالَةُ


Bei der Schuldübertragung verweist ein Schuldner seinen Gläubiger an jemanden, der ihm selbst etwas schuldet. Damit das gültig ist, müssen beide Schulden zueinander passen: gleiche Art, gleiche Beschaffenheit, gleicher Fälligkeitstermin, gleiche Höhe. Die Schuld, auf die verwiesen wird, muss feststehen und genau beschreibbar sein. Und wenn der neue Schuldner zahlungsfähig ist, muss der Gläubiger die Übertragung annehmen – nur bei einem zahlungsunfähigen braucht es seine Zustimmung.

الْحَوَالَةُ
Die Schuldübertragung
أَرْكَانٌ
الْمُحِيلُ
Der Überweisende (alter Schuldner)
  1. 1
    رَاضٍ
    einverstanden
  2. 2
    جَائِزُ التَّصَرُّفِ
    geschäftsfähig
الْمُحَالُ وَالْمُحَالُ إِلَيْهِ
Gläubiger und neuer Schuldner
لَا يُشْتَرَطُ رِضَاهُمَا
الْمُحَالُ عَلَيْهِ — شُرُوطٌ
Die Schuld, auf die verwiesen wird: Bedingungen
  1. 3
    دَيْنٌ مُسْتَقِرٌّ
    eine feststehende Schuld
  2. 4
    يَصِحُّ السَّلَمُ فِيهِ
    taugt für den Vorauszahlungskauf
    وَهُوَ مَا تَنْضَبِطُ صِفَتُهُ
  3. 5
    مُسَاوٍ لِلْمُحَالِ بِهِ جِنْسًا وَوَصْفًا وَوَقْتًا وَقَدْرًا
    gleich in Art, Beschaffenheit, Termin und Höhe
  4. 6
    عَلَى مَلِيءٍ
    auf einen Zahlungsfähigen
    إِنْ كَانَ عَلَى غَيْرِ مَلِيءٍ اشْتُرِطَ رِضَا الْمُحَالِ
الْمُحَالُ بِهِ: مَعْلُومٌ
Die übertragene Schuld: bekannt
الصِّيغَةُ: دَالَّةٌ عَلَى الْمَقْصُودِ
Die Formel: zeigt das Gewollte

Die Begriffe

الْمُحِيلُ، الْمُحَالُ، الْمُحَالُ عَلَيْهِ
Die drei Beteiligten

Der Überweisende ist der alte Schuldner. Der „Überwiesene“ (الْمُحَالُ) ist der Gläubiger. Der, auf den verwiesen wird, ist der neue Schuldner, der dem Überweisenden selbst etwas schuldet. Nur der Überweisende muss einverstanden sein.

دَيْنٌ مُسْتَقِرٌّ
Feststehende Schuld

Eine Schuld, die nicht mehr wegfallen kann. Der Preis während einer Rücktrittsfrist oder die Ware eines laufenden Vorauszahlungskaufs ist noch nicht feststehend.

مُسَاوٍ جِنْسًا وَوَصْفًا وَوَقْتًا وَقَدْرًا
Gleich in vier Dingen

Euro auf Euro, nicht auf Dollar (Art); gleiche Qualität (Beschaffenheit); gleich fällig, nicht sofort fällig auf in einem Jahr fällig (Termin); gleiche Summe (Höhe). Sonst wäre es kein Übertragen, sondern ein Tausch.

مَلِيءٌ
Zahlungsfähig

Wer zahlen kann, zahlen will und vor Gericht greifbar ist. Wird der Gläubiger auf so jemanden verwiesen, muss er die Übertragung annehmen. Bei einem anderen darf er ablehnen.

Feststehend, beschreibbar, gleich in vier Dingen, auf einen Zahlungsfähigen – dann muss der Gläubiger annehmen.

Prüfe dich selbst

5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.

  1. 1. Ahmad schuldet Bilal 500, Zaid schuldet Ahmad 500. Ahmad verweist Bilal an Zaid. Wer ist الْمُحِيلُ?

  2. 2. Wessen Einverständnis ist bei der Schuldübertragung immer nötig?

  3. 3. In welchen vier Dingen müssen beide Schulden gleich sein?

  4. 4. Der Gläubiger wird an einen Zahlungsfähigen (مَلِيءٌ) verwiesen. Darf er ablehnen?

  5. 5. Ist der Preis während einer laufenden Rücktrittsfrist ein دَيْنٌ مُسْتَقِرٌّ?

Für den Unterricht

  • Mit drei Namen an der Tafel arbeiten: Ahmad schuldet Bilal 500, Zaid schuldet Ahmad 500. Ahmad verweist Bilal an Zaid – wer ist wer?
  • Im Heft steht bei dem Gläubiger-Kasten „الْمُحَالُ وَالْمُحَالُ إِلَيْهِ“. Gemeint ist der Gläubiger und der, an den verwiesen wird; die Bedingungen für die Schuld stehen beim Kasten „الْمُحَالُ عَلَيْهِ“.
  • Die Bedingung der Formel ist im Heft als Lücke gelassen – ergänzen lassen.

Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 34