Kurs 3 · Geldgeschäfte
Das Erbe: Säulen und Gruppen der Erben
الْإِرْثُ
Das Erbe ist die wichtigste Art, Eigentum ohne Gegenleistung zu erwerben – niemand muss etwas tun, das Vermögen geht mit dem Tod über. Es hat drei Säulen: den Erblasser, den Erben und das Hinterlassene. Die Erben teilt das Heft in drei Gruppen: die mit festem Anteil, die Resterben und die übrigen Verwandten. Die Einzelheiten der Berechnung gehören in die Erbrechtslehre; hier geht es um die Landkarte.
- 1ذُو فَرْضٍ — أَصْحَابُ الْفُرُوضِErben mit festem Anteil
- الزَّوْجُEhemann
- الزَّوْجَةُEhefrau
- الْأَبُVater
- الْأُمُّMutter
- الْجَدُّGroßvater
- الْجَدَّاتُGroßmütter
- الْبَنَاتُTöchter
- بَنَاتُ الِابْنِSohnestöchter
- الْأَخَوَاتُSchwestern
- وَلَدُ الْأُمِّHalbgeschwister mütterlicherseits
- 2عَاصِبٌ — الْعَصَبَاتُResterben
- ذُكُورُ الْفُرُوعِmännliche Nachkommen
- ذُكُورُ الْأُصُولِmännliche Vorfahren
- الْإِخْوَةُ أَشِقَّاءُ أَوْ لِأَبٍBrüder, voll- oder halbbürtig vom Vater
- أَبْنَاءُ الْإِخْوَةِSöhne der Brüder
- الْأَعْمَامُ [أَشِقَّاءُ أَوْ لِأَبٍ]Onkel väterlicherseits
- أَبْنَاءُ الْأَعْمَامِSöhne der Onkel
- الْمَوْلَى الْمُنْعِمُder Freilasser
- 3ذُو رَحِمٍ — ذَوُو الْأَرْحَامِÜbrige Verwandteكُلُّ قَرَابَةٍ لَيْسَ بِذِي فَرْضٍ وَلَا عَصَبَةٍ
Die Begriffe
Erben, deren Anteil im Qur'an oder in der Sunna als Bruchteil festgelegt ist – die Hälfte, ein Viertel, ein Achtel, zwei Drittel, ein Drittel, ein Sechstel. Sie werden zuerst bedient.
Männliche Verwandte über die männliche Linie (und der Freilasser), die bekommen, was nach den festen Anteilen übrig bleibt – oder alles, wenn es keine Erben mit festem Anteil gibt. Der nähere schließt den ferneren aus.
Verwandte, die weder einen festen Anteil haben noch Resterben sind – etwa Tochterkinder, Tanten, Onkel mütterlicherseits. Nach dem Madhhab erben sie, wenn es weder Erben mit festem Anteil (außer den Ehegatten) noch Resterben gibt.
Brüder und Schwestern, die nur dieselbe Mutter haben. Sie erben immer einen festen Anteil, nie als Resterben.
Wer einen Sklaven freigelassen hat, wird sein Resterbe, wenn der Freigelassene keine Verwandten als Resterben hat.
Erst die festen Anteile, dann der Rest an die Resterben, und nur wenn beide fehlen, die übrigen Verwandten.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Welche drei Säulen hat das Erbe?
2. In welche drei Gruppen teilt das Heft die Erben?
3. Wer bekommt, was nach den festen Anteilen übrig bleibt?
4. Wie erben Halbgeschwister mütterlicherseits (وَلَدُ الْأُمِّ)?
5. Wann erben nach dem Madhhab die übrigen Verwandten (ذَوُو الْأَرْحَامِ), etwa Tochterkinder?
Für den Unterricht
- Deutlich sagen, dass dieses Blatt nur die Landkarte gibt; die Berechnung der Anteile ist ein eigenes Fach (الْفَرَائِضُ).
- Mit einer einfachen Familie üben: Ein Mann stirbt und hinterlässt Ehefrau, Mutter, zwei Söhne und eine Tochter – wer gehört in welche Gruppe?
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, فقه المعاملات, S. 45–46