Kurs 6 · Methodenlehre
Das Gesetz früherer Gemeinschaften
شَرْعُ مَنْ قَبْلَنَا
Allah hat früheren Propheten Gesetze gegeben. Gelten sie auch für uns? Auch hier kommt es auf die Lage an. Was unsere Scharia bestätigt, gilt sowieso; was sie aufgehoben hat, gilt nicht; und was nur über die Leute der früheren Schriften selbst überliefert ist, taugt nicht als Beweis. Umstritten ist der Fall, dass Qur'an oder Sunna von einem früheren Gesetz berichten, ohne es zu bestätigen oder abzulehnen.
Die Begriffe
Etwa das Fasten: „wie es denen vor euch vorgeschrieben war“. Hier ist eigentlich unsere eigene Scharia der Beweis.
Etwa die strengen Speiseverbote für die Juden oder Lasten, die von dieser Umma genommen wurden.
Was nur aus ihren Büchern oder Erzählungen stammt (Isrāʾīliyyāt). Es ist nicht verlässlich überliefert und daher kein Beweis.
Berichten Qur'an oder Sunna ein früheres Gesetz ohne Bestätigung oder Ablehnung, gilt es nach dem Heft auch für uns – das ist im Madhhab die bekannte Position.
Bestätigt: gilt – aufgehoben: gilt nicht – nur von ihnen überliefert: kein Beweis – von unseren Quellen berichtet: gilt nach der richtigen Ansicht.
Prüfe dich selbst
5 Fragen zu diesem Blatt. Nichts wird gespeichert.
1. Was gilt für ein früheres Gesetz, das nachweislich auch für uns gilt?
2. Was gilt für das, was nur über die früheren Gemeinschaften selbst überliefert ist (مَا وَرَدَ عَنْ طَرِيقِهِمْ)?
3. Qur'an oder Sunna berichten ein früheres Gesetz ohne Bestätigung oder Ablehnung. Was gilt nach dem Heft?
4. Wie viele Fälle nennt das Blatt beim Gesetz früherer Gemeinschaften?
5. In welchen zwei Fällen ist das frühere Gesetz laut Baum KEIN Beweis?
Für den Unterricht
- Beispiel für den vierten Fall: „Wir schrieben ihnen darin vor: Leben um Leben …“ (al-Māʾida 45) – die Hanbaliten stützen darauf Urteile der Wiedervergeltung. Eigene Ergänzung.
- Die Beispiele in den Begriffen sind eigene Ergänzungen.
Nach dem Programm des معهد الإمام البهوتي, أصول الفقه, S. 83