Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 12 von 82

Das Relativpronomen

Das Relativpronomen

Dichtung

مَوْصُولُ الأَسْمَاءِ الَّذِي الأُنْثَى الَّتِي   وَالْيَا إِذَا مَا ثُنِّيَا لَا تُثْبِتِ

Die Relativpronomen sind: „alladhī" für das Männliche, „allatī" für das Weibliche; das Yā' behalte nicht bei, wenn beide in den Dual gesetzt werden.

Dichtung

بَلْ مَا تَلِيهِ أَوْلِهِ الْعَلَامَهْ   وَالنُّونُ إِنْ تُشْدَدْ فَلَا مَلَامَهْ

Vielmehr gib dem, was darauf folgt, das Kennzeichen (des Duals); und wenn du das Nūn verdoppelst, so ist das nicht zu tadeln.

Dichtung

وَالنُّونُ مِنْ ذَيْنِ وَتَيْنِ شُدِّدَا   أَيْضاً وَتَعْوِيضٌ بِذَاكَ قُصِدَا

Auch das Nūn von „dhaini" und „taini" wird verdoppelt; damit ist ein Ausgleich beabsichtigt.

Dichtung

جَمْعُ الَّذِي الأُلَى الَّذِينَ مُطْلَقَا   وَبَعْضُهُمْ بِالْوَاوِ رَفْعاً نَطَقَا

Der Plural von „alladhī" ist „ulā" und „alladhīna", uneingeschränkt; manche sprechen ihn im Nominativ mit Wāw.

Dichtung

بِاللَّاتِ وَاللَّاءِ الَّتِي قَدْ جُمِعَا   وَاللَّاءِ كَالَّذِينَ نَزْراً وَقَعَا

Mit „allāti" und „allā'i" wird „allatī" in den Plural gesetzt; und „allā'i" kommt selten auch wie „alladhīna" vor.

Dichtung

وَمَنْ وَمَا وَأَلْ تُسَاوِي مَا ذُكِرْ   وَهَكَذَا ذُو عِنْدَ طَيِّءٍ شُهِرْ

„Man", „mā" und „al" entsprechen dem Genannten; ebenso ist „dhū" bei den Tayyi' bekannt.

Dichtung

وَكَالَّتِي أَيْضاً لَدَيْهِمْ ذَاتُ   وَمَوْضِعَ اللَّاتِي أَتَى ذَوَاتُ

Und wie „allatī" gilt bei ihnen ebenfalls „dhāt", und an der Stelle von „allātī" steht „dhawāt".

Dichtung

وَمِثْلُ مَا ذَا بَعْدَ مَا اسْتِفْهَامِ   أَوْ مَنْ إِذَا لَمْ تُلْغَ فِي الْكَلَامِ

Und wie „mā" ist „dhā" nach dem fragenden „mā" oder nach „man", wenn es in der Rede nicht als bedeutungslos behandelt wird.

Dichtung

وَكُلُّهَا يَلْزَمُ بَعْدَهُ صِلَهْ   عَلَى ضَمِيرٍ لَائِقٍ مُشْتَمِلَهْ

Auf jedes von ihnen muss ein Anschlusssatz (Ṣila) folgen, der ein passendes Pronomen enthält.

Dichtung

وَجُمْلَةٌ أَوْ شِبْهُهَا الَّذِي وُصِلْ   بِهِ كَمَنْ عِنْدِي الَّذِي ابْنُهُ كُفِلْ

Ein Satz oder dessen Entsprechung ist das, womit (das Relativpronomen) verbunden wird, wie in „man ʿindī" (wer bei mir ist) und „alladhī ibnuhū kufil" (derjenige, dessen Sohn versorgt wird).

Dichtung

وَصِفَةٌ صَرِيحَةٌ صِلَةُ أَلْ   وَكَوْنُهَا بِمُعْرَبِ الأَفْعَالِ قَلْ

Eine reine Eigenschaft (Partizip) ist die Ṣila von „al"; dass sie mit einem flektierten Verb steht, ist selten.

Dichtung

أَيٌّ كَمَا وَأُعْرِبَتْ مَا لَمْ تُضَفْ   وَصَدْرُ وَصْلِهَا ضَمِيرٌ انْحَذَفْ

„Ayy" gleicht „mā", wird aber flektiert, wenn es nicht annektiert ist und wenn das Pronomen am Anfang seiner Ṣila getilgt ist.

Dichtung

وَبَعْضُهُمْ أَعْرَبَ مُطْلَقاً وَفِي   ذَا الْحَذْفِ أَيّاً غَيْرُ أَيٍّ يَقْتَفِي

Manche flektieren es ausnahmslos; und bei dieser Tilgung folgt ein anderes Wort als „ayy" dem „ayy" nach.

Dichtung

إِنْ يُسْتَطَلْ وَصْلٌ وَإِنْ لَمْ يُسْتَطَلْ   فَالْحَذْفُ نَزْرٌ وَأَبَوْا أَنْ يُخْتَزَلْ

Wird die Ṣila lang – und wird sie nicht lang, so ist die Tilgung selten, und sie weigerten sich, (das Pronomen) auszulassen –

Dichtung

إِنْ صَلُحَ الْبَاقِي لِوَصْلٍ مُكْمِلِ   وَالْحَذْفُ عِنْدَهُمْ كَثِيرٌ مُنْجَلِي

sofern der Rest als vollständige Ṣila taugt; dann ist die Tilgung bei ihnen häufig und offenkundig,

Dichtung

فِي عَائِدٍ مُتَّصِلٍ إِنِ انْتَصَبْ   بِفِعْلٍ اوْ وَصْفٍ كَمَنْ نَرْجُو يَهَبْ

und zwar beim angehängten Rückbezugspronomen, wenn es im Akkusativ steht, regiert von einem Verb oder einem Adjektiv (Partizip), wie in „man narǧū yahab" (wen wir erhoffen, der schenkt).

Dichtung

كَذَاكَ حَذْفُ مَا بِوَصْفٍ خُفِضَا   كَأَنْتَ قَاضٍ بَعْدَ أَمْرٍ مِنْ قَضَى

Ebenso die Tilgung dessen, was von einem Adjektiv (Partizip) im Genitiv regiert wird, wie in „anta qāḍin ba'da amrin min qaḍā" (du bist Richter nach einer Anordnung dessen, der entschied).

Dichtung

كَذَا الَّذِي جُرَّ بِمَا الْمَوْصُولَ جَرْ   كَمُرَّ بِالَّذِي مَرَرْتُ فَهْوَ بَرْ

Ebenso (das Pronomen), das mit derselben Präposition im Genitiv steht, mit der das Relativpronomen im Genitiv steht, wie in „Geh vorbei an dem, an dem ich vorbeiging – er ist fromm."