Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 23 von 82

Der Stellvertreter des Agens

Der Stellvertreter des Agens

Dichtung

يَنُوبُ مَفْعُولٌ بِهِ عَنْ فَاعِلِ    فِيمَا لَهُ كَنِيلَ خَيْرُ نَائِلِ

Das Objekt tritt für das Agens ein in dem, was diesem zukommt, wie in „Es wurde das beste Geschenk erlangt“.

Dichtung

فَأَوَّلَ الفِعْلِ اضْمُمَنْ وَالمُتَّصِلْ    بِالآخِرِ اكْسِرْ فِي مُضِيٍّ كَوُصِلْ

So setze den ersten Buchstaben des Verbs auf Damma, und den mit dem letzten verbundenen setze im Perfekt auf Kasra, wie in „wuṣila“.

Dichtung

وَاجْعَلْهُ مِنْ مُضَارِعٍ مُنْفَتِحَا    كَيَنْتَحِي المَقُولِ فِيهِ يُنْتَحَى

Und im Imperfekt setze ihn auf Fatḥa, wie bei „yantaḥī“, von dem es heißt: „yuntaḥā“.

Dichtung

وَالثَّانِيَ التَّالِيَ تَا المُطَاوَعَهْ    كَالأَوَّلِ اجْعَلْهُ بِلَا مُنَازَعَهْ

Und den zweiten, der auf das Tā' der Mutāwa'a folgt, mache wie den ersten – ohne Widerspruch.

Dichtung

وَثَالِثَ الَّذِي بِهَمْزِ الوَصْلِ    كَالأَوَّلِ اجْعَلَنَّهُ كَاسْتُحْلِي

Und den dritten Buchstaben dessen, was mit Hamzat al-Waṣl beginnt, mache ebenfalls wie den ersten, wie in „ustuḥlī“.

Dichtung

وَاكْسِرْ أَوِ اشْمِمْ فَا ثُلَاثِيٍّ أُعِلْ    عَيْناً وَضَمٌّ جَا كَبُوعَ فَاحْتُمِلْ

Setze auf Kasra oder Ischmām das Fā' eines dreiradikaligen Verbs, dessen 'Ayn schwach ist; auch Damma ist vorgekommen, wie in „būʿa“, und ist zulässig.

Dichtung

وَإِنْ بِشَكْلٍ خِيفَ لَبْسٌ يُجْتَنَبْ    وَمَا لِبَاعَ قَدْ يُرَى لِنَحْوِ حَبْ

Und wenn durch die Vokalisierung eine Verwechslung zu befürchten ist, wird sie vermieden. Was für „bāʿa“ gilt, ist mitunter auch für etwas wie „ḥabb“ zu sehen.

Dichtung

وَمَا لِفَا بَاعَ لِمَا العَيْنُ تَلِي    فِي اخْتَارَ وَانْقَادَ وَشِبْهٍ يَنْجَلِي

Und was für das Fā' von „bāʿa“ gilt, gilt für das, dem das 'Ayn folgt, bei „iḫtāra“, „inqāda“ und Ähnlichem – es wird klar.

Dichtung

وَقَابِلٌ مِنْ ظَرْفٍ أَوْ مِنْ مَصْدَرِ    أَوْ حَرْفِ جَرٍّ بِنِيَابَةٍ حَرِي

Und was dazu fähig ist – sei es ein Adverbial, ein Verbalsubstantiv oder eine Präposition mit ihrem Genitiv –, ist des Eintretens (als Stellvertreter) würdig.

Dichtung

وَلَا يَنُوبُ بَعْضُ هَذِي إِنْ وُجِدْ    فِي اللَّفْظِ مَفْعُولٌ بِهِ وَقَدْ يَرِدْ

Keines von diesen tritt ein, wenn im Satz ein Objekt vorhanden ist; mitunter kommt es aber vor.

Dichtung

وَبِاتِّفَاقٍ قَدْ يَنُوبُ الثَّانِ مِنْ    بَابِ كَسَا فِيمَا الْتِبَاسُهُ أُمِنْ

Und nach Übereinstimmung kann das zweite Objekt aus der Gruppe von „kasā“ eintreten, wo keine Verwechslung zu befürchten ist.

Dichtung

فِي بَابِ ظَنَّ وَأَرَى المَنْعُ اشْتَهَرْ    وَلَا أَرَى مَنْعاً إِذَا القَصْدُ ظَهَرْ

In der Gruppe von zanna und arā ist das Verbot bekannt geworden; ich sehe aber kein Verbot, wenn die Absicht klar ist.

Dichtung

وَمَا سِوَى النَّائِبِ مِمَّا عُلِّقَا    بِالرَّافِعِ النَّصْبُ لَهُ مُحَقَّقَا

Und was außer dem Stellvertreter mit dem Regens des Nominativs verbunden ist – für dieses ist der Akkusativ gesichert.