Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 24 von 82
Das Beschäftigtsein des Regens mit etwas anderem als seinem Regierten (Ischtighāl)
Das Beschäftigtsein des Regens mit etwas anderem als seinem Regierten (Ischtighāl)
إِنْ مُضْمَرُ اسْمٍ سَابِقٍ فِعْلاً شَغَلْ عَنْهُ بِنَصْبِ لَفْظِهِ أَوِ المَحَلْ
Wenn das Pronomen eines vorangestellten Nomens ein Verb davon abgelenkt hat, es im Akkusativ zu regieren – dem Wortlaut oder der Stelle nach –,
فَالسَّابِقَ انْصِبْهُ بِفِعْلٍ أُضْمِرَا حَتْماً مُوَافِقٍ لِمَا قَدْ أُظْهِرَا
so setze das vorangestellte Nomen in den Akkusativ durch ein notwendigerweise verborgenes Verb, das mit dem übereinstimmt, was erscheint.
وَالنَّصْبُ حَتْمٌ إِنْ تَلَا السَّابِقُ مَا يَخْتَصُّ بِالفِعْلِ كَإِنْ وَحَيْثُمَا
Und der Akkusativ ist zwingend, wenn das Vorangestellte auf etwas folgt, das dem Verb vorbehalten ist, wie „in“ („wenn“) und „ḥaiṯumā“ („wo immer“).
وَإِنْ تَلَا السَّابِقُ مَا بِالابْتِدَا يَخْتَصُّ فَالرَّفْعَ الْتَزِمْهُ أَبَدَا
Und wenn das Vorangestellte auf etwas folgt, das dem Satzanfang (mit einem Nomen) vorbehalten ist, so halte stets am Nominativ fest.
كَذَا إِذَا الفِعْلُ تَلَا مَا لَنْ يَرِدْ مَا قَبْلَهُ مَعْمُولَ مَا بَعْدُ وُجِدْ
Ebenso, wenn das Verb auf etwas folgt, bei dem das, was davor steht, nicht als Regiertes dessen vorkommen kann, was danach kommt.
وَاخْتِيرَ نَصْبٌ قَبْلَ فِعْلٍ ذِي طَلَبْ وَبَعْدَ مَا إِيلَاؤُهُ الفِعْلَ غَلَبْ
Und der Akkusativ ist vorzuziehen vor einem Verb des Verlangens und nach dem, worauf meist ein Verb folgt,
وَبَعْدَ عَاطِفٍ بِلَا فَصْلٍ عَلَى مَعْمُولِ فِعْلٍ مُسْتَقِرٍّ أَوَّلَا
und nach einer Konjunktion ohne Trennung, die an das Regierte eines zuerst feststehenden Verbs anschließt.
وَإِنْ تَلَا المَعْطُوفُ فِعْلاً مُخْبَرَا بِهِ عَنِ اسْمٍ فَاعْطِفَنْ مُخَيَّرَا
Folgt aber das Angeschlossene auf ein Verb, mit dem von einem Nomen etwas ausgesagt wird, so schließe an – mit freier Wahl.
وَالرَّفْعُ فِي غَيْرِ الَّذِي مَرَّ رَجَحْ فَمَا أُبِيحَ افْعَلْ وَدَعْ مَا لَمْ يُبَحْ
Und der Nominativ ist in allen anderen als den genannten Fällen vorzuziehen; was erlaubt ist, tue, und lass, was nicht erlaubt ist.
وَفَصْلُ مَشْغُولٍ بِحَرْفِ جَرِّ أَوْ بِإِضَافَةٍ كَوَصْلٍ يَجْرِي
Und die Trennung des „Beschäftigten“ durch eine Präposition oder durch eine Genitivverbindung verhält sich wie Anschluss.
وَسَوِّ فِي ذَا البَابِ وَصْفاً ذَا عَمَلْ بِالفِعْلِ إِنْ لَمْ يَكُ مَانِعٌ حَصَلْ
Und behandle in diesem Kapitel ein Partizip, das wie das Verb wirkt, gleich dem Verb, sofern kein Hinderungsgrund vorliegt.
وَعُلْقَةٌ حَاصِلَةٌ بِتَابِعِ كَعُلْقَةٍ بِنَفْسِ الِاسْمِ الوَاقِعِ
Und eine Verbindung, die durch ein Folgewort hergestellt wird, ist wie eine Verbindung mit dem Nomen selbst, das dasteht.