Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 26 von 82
Der Streit um die Rektion
Der Streit um die Rektion
إِنْ عَامِلَانِ ٱقْتَضَيَا فِي ٱسْمٍ عَمَلْ … قَبْلُ فَلِلْوَاحِدِ مِنْهُمَا العَمَلْ
Wenn zwei Regenten bei einem Nomen, das nach ihnen steht, eine Rektion verlangen, so gehört die Rektion einem von beiden.
وَالثَّانِ أَوْلَى عِنْدَ أَهْلِ البَصْرَهْ … وَٱخْتَارَ عَكْساً غَيْرُهُمْ ذَا أُسْرَهْ
Der zweite hat bei den Leuten von Basra den Vorrang; das Gegenteil bevorzugten andere, die über Anhängerschaft verfügen.
وَأَعْمِلِ المُهْمَلَ فِي ضَمِيرِ مَا … تَنَازَعَاهُ وَٱلْتَزِمْ مَا ٱلْتُزِمَا
Lass den unbeachteten Regenten auf das Pronomen dessen wirken, worüber beide streiten, und halte dich an das, woran man sich gehalten hat.
كَيُحْسِنَانِ وَيُسِيءُ ٱبْنَاكَا … وَقَدْ بَغَى وَٱعْتَدَيَا عَبْدَاكَا
Wie in: „Sie beide tun Gutes, und es tut Böses, deine beiden Söhne" und: „Er hat Unrecht getan, und sie beide haben Übergriffe begangen, deine beiden Diener."
وَلَا تَجِئْ مَعْ أَوَّلٍ قَدْ أُهْمِلَا … بِمُضْمَرٍ لِغَيْرِ رَفْعٍ أُوهِلَا
Und bringe beim ersten, der unbeachtet blieb, kein Pronomen, das für etwas anderes als den Nominativ in Frage kommt.
بَلْ حَذْفَهُ ٱلْزَمْ إِنْ يَكُنْ غَيْرَ خَبَرْ … وَأَخِّرَنْهُ إِنْ يَكُنْ هُوَ الخَبَرْ
Vielmehr lass es unbedingt weg, wenn es nicht die Aussage ist; stelle es aber nach, wenn es die Aussage ist.
وَأَظْهِرِ ٱنْ يَكُنْ ضَمِيرٌ خَبَرَا … لِغَيْرِ مَا يُطَابِقُ المُفَسِّرَا
Und nenne es ausdrücklich, wenn ein Pronomen zur Aussage würde für etwas, das dem Erklärenden nicht entspricht.
نَحْوُ أَظُنُّ وَيَظُنَّانِي أَخَا … زَيْداً وَعَمْراً أَخَوَيْنِ فِي الرَّخَا
Etwa: „Ich halte Zaid und Amr für Brüder, und sie beide halten mich für einen Bruder, zwei Brüder im Wohlstand."