Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 30 von 82

Das Objekt der Begleitung

Das Objekt der Begleitung

Dichtung

يُنْصَبُ تَالِي الوَاوِ مَفْعُولاً مَعَهْ … فِي نَحْوِ سِيرِي وَالطَّرِيقَ مُسْرِعَهْ

Das auf das „Wa" Folgende wird als Objekt der Begleitung in den Akkusativ gesetzt, etwa in „Geh, und zwar die Straße entlang, eilig".

Dichtung

بِمَا مِنَ الفِعْلِ وَشِبْهِهِ سَبَقْ … ذَا النَّصْبُ لَا بِالوَاوِ فِي القَوْلِ الأَحَقّ

Dieser Akkusativ entsteht durch das, was an Verb und Verbähnlichem vorausging, nicht durch das „Wa", nach der zutreffenderen Lehre.

Dichtung

وَبَعْدَ مَا ٱسْتِفْهَامٍ أَوْ كَيْفَ نَصَبْ … بِفِعْلِ كَوْنٍ مُضْمَرٍ بَعْضُ العَرَبْ

Und nach „mā" der Frage oder nach „kayfa" setzten einige Araber den Akkusativ durch ein ergänztes Verb des Seins.

Dichtung

وَالعَطْفُ إِنْ يُمْكِنْ بِلَا ضَعْفٍ أَحَقّ … وَالنَّصْبُ مُخْتَارٌ لَدَى ضَعْفِ النَّسَقْ

Die Beiordnung hat den Vorrang, wenn sie ohne Schwäche möglich ist; der Akkusativ ist vorzuziehen, wenn die Beiordnung schwach ist.

Dichtung

وَالنَّصْبُ إِنْ لَمْ يَجُزِ العَطْفُ يَجِبْ … أَوِ ٱعْتَقِدْ إِضْمَارَ عَامِلٍ تُصِبْ

Der Akkusativ ist Pflicht, wenn die Beiordnung nicht zulässig ist; oder nimm die Ergänzung eines Regenten an, so liegst du richtig.