Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 32 von 82
Der Hâl (Zustandsangabe)
Der Hâl (Zustandsangabe)
الحَالُ وَصْفٌ فَضْلَةٌ مُنْتَصِبُ مُفْهِمُ فِي حَالٍ كَفَرْداً أَذْهَبُ
Der Hâl ist eine Beschreibung, ein Zusatzglied, im Akkusativ stehend, das einen Zustand verdeutlicht, wie in „fardan adhhab" („allein gehe ich").
وَكَوْنُهُ مُنْتَقِلاً مُشْتَقَّا يَغْلِبُ لَكِنْ لَيْسَ مُسْتَحَقَّا
Dass er wechselnd und abgeleitet ist, überwiegt zwar, ist aber nicht zwingend erforderlich.
وَيَكْثُرُ الجُمُودُ فِي سِعْرٍ وَفِي مُبْدِي تَأَوُّلٍ بِلَا تَكَلُّفِ
Starrheit (fehlende Ableitung) ist häufig bei Preisangaben und bei dem, was eine Deutung erkennen lässt, ohne Künstelei.
كَبِعْهُ مُدّاً بِكَذَا يَداً بِيَدْ وَكَرَّ زَيْدٌ أَسَداً أَيْ كَأَسَدْ
Wie: „Verkaufe es als Mudd zu so und so viel", „Hand in Hand" und „Zayd stürmte als Löwe", das heißt wie ein Löwe.
وَالحَالُ إِنْ عُرِّفَ لَفْظاً فَاعْتَقِدْ تَنْكِيرَهُ مَعْنًى كَوَحْدَكَ اجْتَهِدْ
Wird der Hâl dem Wortlaut nach determiniert, so nimm dem Sinn nach Indetermination an, wie in „waḥdaka ǧtahid" („strenge dich allein an").
وَمَصْدَرٌ مُنَكَّرٌ حَالاً يَقَعْ بِكَثْرَةٍ كَبَغْتَةً زَيْدٌ طَلَعْ
Ein indeterminiertes Maṣdar steht häufig als Hâl, wie in „baghtatan Zayd ṭalaʿ" („plötzlich erschien Zayd").
وَلَمْ يُنَكَّرْ غَالِباً ذُو الحَالِ إِنْ لَمْ يَتَأَخَّرْ أَوْ يُخَصَّصْ أَوْ يَبِنْ
Der Inhaber des Hâl wird meist nicht indeterminiert, wenn er nicht nachgestellt, nicht näher bestimmt wird und nicht erscheint
مِنْ بَعْدِ نَفْيٍ أَوْ مُضَاهِيهِ كَلَا يَبْغِ امْرُؤٌ عَلَى امْرِئٍ مُسْتَسْهِلَا
nach einer Verneinung oder ihrem Gleichen, wie: „Nicht soll ein Mann gegen einen anderen freveln und es auf die leichte Schulter nehmen."
وَسَبْقَ حَالٍ مَا بِحَرْفٍ جُرَّ قَدْ أَبَوْا وَلَا أَمْنَعُهُ فَقَدْ وَرَدْ
Dass ein Hâl dem vorangeht, was von einer Präposition im Genitiv steht, haben sie abgelehnt; ich aber verbiete es nicht, denn es ist belegt.
وَلَا تُجِزْ حَالاً مِنَ المُضَافِ لَهْ إِلَّا إِذَا اقْتَضَى المُضَافُ عَمَلَهْ
Erlaube keinen Hâl vom Mudâf ilayhi (dem angeschlossenen zweiten Glied), außer wenn der Mudâf (das erste Glied) dessen Wirken verlangt,
أَوْ مِثْلَ جُزْئِهِ فَلَا تَحِيفَا أَوْ كَانَ جُزْءَ مَا لَهُ أُضِيفَا
oder wenn er ein Teil dessen ist, dem er angeschlossen wurde, oder wie ein Teil davon – dann tust du kein Unrecht.
وَالحَالُ إِنْ يُنْصَبْ بِفِعْلٍ صُرِّفَا أَوْ صِفَةٍ أَشْبَهَتِ المُصَرَّفَا
Wird der Hâl von einem flektierten Verb regiert oder von einer Eigenschaft, die dem flektierten Verb ähnelt,
فَجَائِزٌ تَقْدِيمُهُ كَمُسْرِعَا ذَا رَاحِلٌ وَمُخْلِصاً زَيْدٌ دَعَا
so ist seine Voranstellung erlaubt, wie in „eilend – dieser reist ab" und „aufrichtig rief Zayd".
وَعَامِلٌ ضُمِّنَ مَعْنَى الفِعْلِ لَا حُرُوفَهُ مُؤَخَّراً لَنْ يَعْمَلَا
Ein Regens, das den Sinn des Verbs in sich trägt, nicht aber dessen Buchstaben, wirkt nachgestellt niemals,
كَتِلْكَ لَيْتَ وَكَأَنَّ وَنَدَرْ نَحْوُ سَعِيدٌ مُسْتَقِرّاً فِي هَجَرْ
wie „tilka", „layta" und „ka-anna"; selten ist etwas wie „Saʿîd – sesshaft in Hajar".
وَنَحْوُ زَيْدٌ مُفْرَداً أَنْفَعُ مِنْ عَمْرٍو مُعَاناً مُسْتَجَازٌ لَنْ يَهِنْ
Und wie „Zayd, allein, nützt mehr als ʿAmr, unterstützt" – das ist zulässig und wird nicht schwach.
وَالحَالُ قَدْ يَجِيءُ ذَا تَعَدُّدِ لِمُفْرَدٍ فَاعْلَمْ وَغَيْرِ مُفْرَدِ
Der Hâl kann mehrfach auftreten – wisse es –, sowohl für ein Einzelnes als auch für Nicht-Einzelnes.
وَعَامِلُ الحَالِ بِهَا قَدْ أُكِّدَا فِي نَحْوِ لَا تَعْثَ فِي الأَرْضِ مُفْسِدَا
Das Regens des Hâl wird durch ihn bekräftigt, wie in „Richte auf der Erde kein Unheil an, Unheil stiftend".
وَإِنْ تُؤَكِّدْ جُمْلَةً فَمُضْمَرُ عَامِلُهَا وَلَفْظُهَا يُؤَخَّرُ
Bekräftigt er einen Satz, so ist dessen Regens verborgen, und sein Wortlaut wird nachgestellt.
وَمَوْضِعَ الحَالِ تَجِيءُ جُمْلَهْ كَجَاءَ زَيْدٌ وَهْوَ نَاوٍ رِحْلَهْ
An der Stelle des Hâl kann ein Satz stehen, wie in „Zayd kam, und er beabsichtigte aufzubrechen".
وَذَاتُ بَدْءٍ بِمُضَارِعٍ ثَبَتْ حَوَتْ ضَمِيراً وَمِنَ الوَاوِ خَلَتْ
Ein Satz, der mit einem bejahten Mudâriʿ beginnt, enthält ein Pronomen und ist frei vom Wâw.
وَذَاتُ وَاوٍ بَعْدَهَا انْوِ مُبْتَدَا لَهُ المُضَارِعَ اجْعَلَنَّ مُسْنَدَا
Bei einem Satz mit Wâw nimm danach ein Subjekt an, dem du das Mudâriʿ als Aussage zuordnest.
وَجُمْلَةُ الحَالِ سِوَى مَا قُدِّمَا بِوَاوٍ أَوْ بِمُضْمَرٍ أَوْ بِهِمَا
Der Hâl-Satz wird – abgesehen von dem zuvor Genannten – mit Wâw oder mit einem Pronomen oder mit beidem angeschlossen.
وَالحَالُ قَدْ يُحْذَفُ مَا فِيهَا عَمِلْ وَبَعْضُ مَا يُحْذَفُ ذِكْرُهُ حُظِلْ
Beim Hâl wird zuweilen sein Regens ausgelassen, und bei einem Teil des Ausgelassenen ist die Nennung verboten.