Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 35 von 82

Die Annexion (Iḍâfa)

Die Annexion (Iḍâfa)

Dichtung

نُوناً تَلِي الإِعْرَابَ أَوْ تَنْوِينَا ‏ ‏ ‏ مِمَّا تُضِيفُ احْذِفْ كَطُورِ سِينَا

Das Nûn, das auf die Kasusendung folgt, oder das Tanwîn lass bei dem weg, was du annektierst, wie in „Ṭûr Sînâ" („Berg Sinai").

Dichtung

وَالثَّانِيَ اجْرُرْ وَانْوِ مِنْ أَوْ فِي إِذَا ‏ ‏ ‏ لَمْ يَصْلُحِ إِلَّا ذَاكَ وَاللَّامَ خُذَا

Das zweite Glied setze in den Genitiv und denke „min" oder „fî" dazu, wenn nur dies passt; und das Lâm nimm

Dichtung

لِمَا سِوَى ذَيْنِكَ وَاخْصُصْ أَوَّلَا ‏ ‏ ‏ أَوْ أَعْطِهِ التَّعْرِيفَ بِالَّذِي تَلَا

für alles außer jenen beiden. Und bestimme das erste Glied näher oder gib ihm die Determination durch das, was folgt.

Dichtung

وَإِنْ يُشَابِهِ المُضَافُ يَفْعَلُ ‏ ‏ ‏ وَصْفاً فَعَنْ تَنْكِيرِهِ لَا يُعْزَلُ

Ähnelt das annektierte erste Glied als Eigenschaft dem Verb „yafʿalu", so wird es seiner Indetermination nicht enthoben.

Dichtung

كَرُبَّ رَاجِينَا عَظِيمِ الأَمَلِ ‏ ‏ ‏ مُرَوَّعِ القَلْبِ قَلِيلِ الحِيَلِ

Wie „mancher, der uns erhofft, von großer Hoffnung, erschrockenen Herzens, arm an Auswegen".

Dichtung

وَذِي الإِضَافَةِ اسْمُهَا لَفْظِيَّهْ ‏ ‏ ‏ وَتِلْكَ مَحْضَةٌ وَمَعْنَوِيَّهْ

Diese Annexion heißt die „formale" (lafẓiyya), und jene ist die „reine" (maḥḍa) und „inhaltliche" (maʿnawiyya).

Dichtung

وَوَصْلُ أَلْ بِذَا المُضَافِ مُغْتَفَرْ ‏ ‏ ‏ إِنْ وُصِلَتْ بِالثَّانِ كَالجَعْدِ الشَّعَرْ

Das Anfügen von „al" an dieses annektierte Glied wird nachgesehen, wenn es mit dem zweiten Glied verbunden ist, wie in „al-ǧaʿdu 'š-šaʿar" („der Kraushaarige").

Dichtung

أَوْ بِالَّذِي لَهُ أُضِيفَ الثَّانِي ‏ ‏ ‏ كَزَيْدٌ الضَّارِبُ رَأْسِ الجَانِي

Oder wenn es mit dem verbunden ist, dem das zweite Glied annektiert ist, wie in „Zayd, der Schläger des Kopfes des Täters".

Dichtung

وَكَوْنُهَا فِي الوَصْفِ كَافٍ إِنْ وَقَعْ ‏ ‏ ‏ مُثَنًّى أَوْ جَمْعاً سَبِيلَهُ اتَّبَعْ

Dass „al" bei der Eigenschaft genügt, wenn sie im Dual oder Plural steht – folge diesem Weg.

Dichtung

وَرُبَّمَا أَكْسَبَ ثَانٍ أَوَّلَا ‏ ‏ ‏ تَأْنِيثاً إِنْ كَانَ لِحَذْفٍ مُوهِلَا

Zuweilen verleiht das zweite Glied dem ersten das Femininum, wenn es für eine Auslassung geeignet ist.

Dichtung

وَلَا يُضَافُ اسْمٌ لِمَا بِهِ اتَّحَدْ ‏ ‏ ‏ مَعْنًى وَأَوِّلْ مُوهِماً إِذَا وَرَدْ

Ein Nomen wird nicht zu dem annektiert, mit dem es sinngleich ist; deute das Anstößige um, wenn derartiges vorkommt.

Dichtung

وَبَعْضُ الأَسْمَاءِ يُضَافُ أَبَدَا ‏ ‏ ‏ وَبَعْضُ ذَا قَدْ يَأْتِ لَفْظاً مُفْرَدَا

Manche Nomina werden stets annektiert, und manche davon erscheinen auch im Wortlaut als Einzelwort.

Dichtung

وَبَعْضُ مَا يُضَافُ حَتْماً امْتَنَعْ ‏ ‏ ‏ إِيلَاؤُهُ اسْماً ظَاهِراً حَيْثُ وَقَعْ

Und bei manchem, was zwingend annektiert wird, ist es ausgeschlossen, dass ein offenkundiges Nomen darauf folgt, wo immer es vorkommt,

Dichtung

كَوَحْدَ لَبَّيْ وَدَوَالَيْ سَعْدَيْ ‏ ‏ ‏ وَشَذَّ إِيلَاءُ يَدَيْ لِلَبَّيْ

wie „waḥda", „labbay", „dawâlay" und „saʿday"; und ungewöhnlich ist es, dass „yaday" auf „labbay" folgt.

Dichtung

وَأَلْزَمُوا إِضَافَةً إِلَى الجُمَلْ ‏ ‏ ‏ حَيْثُ وَإِذْ وَإِنْ يُنَوَّنْ يُحْتَمَلْ

Auf Sätze haben sie die Annexion bei „ḥaythu" und „idh" festgelegt; wird (idh) mit Tanwîn versehen, ist das hinnehmbar.

Dichtung

إِفْرَادُ إِذْ وَمَا كَإِذْ مَعْنًى كَإِذْ ‏ ‏ ‏ أَضِفْ جَوَازاً نَحْوُ حِينَ جَا نُبِذْ

Bei „idh" im Einzelstand und bei dem, was dem Sinn nach wie „idh" ist, annektiere nach Belieben, wie in „ḥîna ǧâ nubidh" („als es herbeikam, wurde es verworfen").

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٤٠١. وَٱبْنِ أَوِ ٱعْرِبْ مَا كَإِذْ قَدْ أُجْرِيَا     وَٱخْتَرْ بِنَا مَتْلُوِّ فِعْلٍ بُنِيَا

Bau (mabnī) oder deklinier (iʿrāb) das, was wie „idh“ gebraucht wird; und wähle die Unveränderlichkeit bei dem, dem ein Verb folgt, das unveränderlich ist.

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٤٠٢. وَقَبْلَ فِعْلٍ مُعْرَبٍ أَوْ مُبْتَدَا     أَعْرِبْ وَمَنْ بَنَى فَلَنْ يُفَنَّدَا

Vor einem deklinierbaren Verb oder einem Subjekt (mubtadaʾ) dekliniere; und wer die Unveränderlichkeit wählt, wird nicht getadelt.

Dichtung

٤٠٣. وَأَلْزَمُوا إِذَا إِضَافَةً إِلَى     جُمَلِ الأَفْعَالِ كَهُنْ إِذَا ٱعْتَلَى

Und sie banden „idhā“ an die Annexion an Verbalsätze, wie in „hun idhā ʿtalā“ („Sei nachsichtig, wenn er sich erhebt“).

Dichtung

٤٠٤. لِمُفْهِمٍ ٱثْنَيْنِ مُعَرَّفٍ بِلَا     تَفَرُّقٍ أُضِيفَ كِلْتَا وَكِلَا

„Kiltā“ und „kilā“ werden an ein bestimmtes Wort annektiert, das ohne Trennung zwei bezeichnet.

Dichtung

٤٠٥. وَلَا تُضِفْ لِمُفْرَدٍ مُعَرَّفِ     أَيّاً وَإِنْ كَرَّرْتَهَا فَأَضِفِ

Und annektiere „ayyan“ nicht an ein bestimmtes Einzelwort; wenn du es aber wiederholst, dann annektiere.

Dichtung

٤٠٦. أَوْ تَنْوِ الأَجْزَا وَٱخْصُصَنْ بِالمَعْرِفَهْ     مَوْصُولَةً أَيّاً وَبِالعَكْسِ الصِّفَهْ

Oder du beabsichtigst die Teile. Und beschränke „ayyan“ als Relativpronomen auf das Bestimmte, und umgekehrt, wenn es als Attribut dient.

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٤٠٧. وَإِنْ تَكُنْ شَرْطاً أَوِ ٱسْتِفْهَامَا     فَمُطْلَقاً كَمِّلْ بِهَا الكَلَامَا

Ist es aber Bedingung oder Frage, dann vervollständige mit ihm die Rede uneingeschränkt.

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٤٠٨. وَأَلْزَمُوا إِضَافَةً لَدُنْ فَجَرْ     وَنَصْبُ غُدْوَةٍ بِهَا عَنْهُمْ نَدَرْ

Und sie banden „ladun“ an die Annexion, setze das Folgende daher in den Genitiv; der Akkusativ von „ghudwa“ nach ihm ist von ihnen nur selten überliefert.

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٤٠٩. وَمَعَ مَعْ فِيهَا قَلِيلٌ وَنُقِلْ     فَتْحٌ وَكَسْرٌ لِسُكُونٍ يَتَّصِلْ

Und „maʿ“ mit Sukun – darin ist es selten; überliefert sind Fatḥa und Kasra, wenn ein Sukun anschließt.

Dichtung

٤١٠. وَٱضْمُمْ بِنَاءً غَيْراً ٱنْ عَدِمْتَ مَا     لَهُ أُضِيفَ نَاوِياً مَا عُدِمَا

Und gib „ghayr“ die Ḍamma als unveränderliche Form, wenn du das ausgelassen hast, woran es annektiert wurde, und das Fehlende im Sinn hast.

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٤١١. قَبْلُ كَغَيْرُ بَعْدُ حَسْبُ أَوَّلُ     وَدُونُ وَالجِهَاتُ أَيْضاً وَعَلُ

„Qablu“, wie „ghayru“, „baʿdu“, „ḥasbu“, „awwalu“, „dūnu“, ebenso die Richtungswörter und „ʿalu“.

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٤١٢. وَأَعْرِبُوا نَصْباً إِذَا مَا نُكِّرَا     قَبْلاً وَمَا مِنْ بَعْدِهِ قَدْ ذُكِرَا

Und sie deklinierten im Akkusativ, wenn „qablan“ unbestimmt gemacht wird, ebenso das, was nach ihm erwähnt wurde.

Dichtung

٤١٣. وَمَا يَلِي المُضَافَ يَأْتِي خَلَفَا     عَنْهُ فِي الإِعْرَابِ إِذَا مَا حُذِفَا

Und was auf das Mudāf folgt, tritt in der Kasusendung an dessen Stelle, wenn es getilgt wird.

Dichtung

٤١٤. وَرُبَّمَا جَرُّوا الَّذِي أَبْقَوْا كَمَا     قَدْ كَانَ قَبْلَ حَذْفِ مَا تَقَدَّمَا

Und manchmal setzten sie das, was sie beließen, in den Genitiv, so wie es vor der Tilgung des Vorausgehenden war.

Dichtung

٤١٥. لَكِنْ بِشَرْطِ أَنْ يَكُونَ مَا حُذِفْ     مُمَاثِلاً لِمَا عَلَيْهِ قَدْ عُطِفْ

jedoch unter der Bedingung, dass das Getilgte dem gleicht, worauf es beigeordnet wurde.

Dichtung

٤١٦. وَيُحْذَفُ الثَّانِي فَيَبْقَى الأَوَّلُ     كَحَالِهِ إِذَا بِهِ يَتَّصِلُ

Und das zweite wird getilgt, sodass das erste so bleibt, wie es war, als es mit ihm verbunden war.

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٤١٧. بِشَرْطِ عَطْفٍ وَإِضَافَةٍ إِلَى     مِثْلِ الَّذِي لَهُ أَضَفْتَ الأَوَّلَا

unter der Bedingung der Beiordnung und der Annexion an das Gleiche wie das, dem du das erste annektiert hast.

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٤١٨. فَصْلُ مُضَافٍ شِبْهِ فِعْلٍ مَا نَصَبْ     مَفْعُولاً أَوْ ظَرْفاً أَجِزْ وَلَمْ يُعَبْ

Erlaube die Trennung eines verbähnlichen Mudāf durch das, was es als Objekt oder Umstandsbestimmung im Akkusativ regiert; sie wird nicht getadelt.

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٤١٩. فَصْلُ يَمِينٍ وَٱضْطِرَاراً وُجِدَا     بِأَجْنَبِيٍّ أَوْ بِنَعْتٍ أَوْ نِدَا

Die Trennung durch einen Schwur ist erlaubt, und in der Notlage fand sie sich durch einen Fremdling, durch ein Attribut oder durch einen Vokativ.