Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 50 von 82

Der Anruf (Nidāʾ)

Der Anruf (Nidāʾ)

Dichtung

وَلِلْمُنَادَى النَّاءِ أَوْ كَالنَّاءِ يَا  وَأَيْ وَآ كَذَا أَيَا ثُمَّ هَيَا

Für den entfernten Angerufenen oder den, der wie ein Entfernter behandelt wird, dienen „yā“, „ayy“ und „ā“, ebenso „ayā“, dann „hayā“.

Dichtung

وَالهَمْزُ لِلدَّانِي وَوَا لِمَنْ نُدِبْ  أَوْ يَا وَغَيْرُ وَا لَدَى اللَّبْسِ اجْتُنِبْ

Das Hamza gilt dem Nahen, und „wā“ dem, der beklagt wird – oder auch „yā“; außer „wā“ aber werde bei Verwechslungsgefahr alles gemieden.

Dichtung

وَغَيْرُ مَنْدُوبٍ وَمُضْمَرٍ وَمَا  جَا مُسْتَغَاثاً قَدْ يُعَرَّى فَاعْلَمَا

Und ein anderer als der Beklagte, das Pronomen und der um Hilfe Gerufene kann ohne Partikel bleiben; so wisse es.

Dichtung

وَذَاكَ فِي اسْمِ الجِنْسِ وَالمُشَارِ لَهْ  قَلَّ وَمَنْ يَمْنَعْهُ فَانْصُرْ عَاذِلَهْ

Dies ist beim Gattungsnamen und beim Bezeichneten selten; und wer es verbietet, dessen Tadler unterstütze.

Dichtung

وَابْنِ المُعَرَّفَ المُنَادَى المُفْرَدَا  عَلَى الَّذِي فِي رَفْعِهِ قَدْ عُهِدَا

Und bilde den bestimmten, alleinstehenden Angerufenen auf der Endung, die man bei seinem Nominativ kennt.

Dichtung

وَانْوِ انْضِمَامَ مَا بَنَوْا قَبْلَ النِّدَا  وَلْيُجْرَ مُجْرَى ذِي بِنَاءٍ جُدِّدَا

Und beabsichtige die Damma bei dem, was sie schon vor dem Anruf unveränderlich gebildet hatten; und er soll behandelt werden wie ein neu mit unveränderlicher Endung Versehener.

Dichtung

وَالمُفْرَدَ المَنْكُورَ وَالمُضَافَا  وَشِبْهَهُ انْصِبْ عَادِماً خِلَافَا

Den alleinstehenden unbestimmten Angerufenen, den Annexionsverbund und das ihm Ähnliche setze in den Akkusativ, ohne dass eine Meinungsverschiedenheit besteht.

Dichtung

وَنَحْوَ زَيْدٍ ضُمَّ وَافْتَحَنَّ مِنْ  نَحْوِ أَزَيْدَ بْنَ سَعِيدٍ لَا تَهِنْ

Bei „Zayd“ und dergleichen setze die Damma; setze aber die Fatha in Fällen wie „Zayd, Sohn des Saʿīd, sei nicht schwach!“

Dichtung

وَالضَّمُّ إِنْ لَمْ يَلِ الِابْنُ عَلَمَا  وَيَلِ الِابْنَ عَلَمٌ قَدْ حُتِمَا

Und die Damma ist verpflichtend, wenn „ibn“ nicht auf einen Eigennamen folgt und wenn ein Eigenname auf „ibn“ folgt.

Dichtung

وَاضْمُمْ أَوِ انْصِبْ مَا اضْطِرَاراً نُوِّنَا  مِمَّا لَهُ اسْتِحْقَاقُ ضَمٍّ بُيِّنَا

Und setze die Damma oder den Akkusativ bei dem, was aus Not mit Tanwīn versehen wurde und was, wie dargelegt, Anspruch auf die Damma hat.

Dichtung

وَبِاضْطِرَارٍ خُصَّ جَمْعُ يَا وَأَلْ  إِلَّا مَعَ اللَّهِ وَمَحْكِيِّ الجُمَلْ

Und der Notlage (in der Dichtung) ist das Zusammensetzen von „yā“ und „al“ vorbehalten – außer bei „Allāh“ und bei zitierten Sätzen.

Dichtung

وَالأَكْثَرُ اللَّهُمَّ بِالتَّعْوِيضِ  وَشَذَّ يَا اللَّهُمَّ فِي قَرِيضِ

Und das Häufigere ist „Allāhumma“ mit Ersatz (der Partikel); selten dagegen ist „yā Allāhumma“, und zwar in der Dichtung.