Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 61 von 82
Das nicht Flektierte (Diptoton)
Das nicht Flektierte (Diptoton)
٦٤٩. الصَّرْفُ تَنْوِينٌ أَتَى مُبَيِّنَا ✦ مَعْنًى بِهِ يَكُونُ الِاسْمُ أَمْكَنَا
649. Der „Ṣarf“ ist ein Tanwīn, das eine Bedeutung verdeutlicht, durch die das Nomen voll deklinierbar wird.
٦٥٠. فَأَلِفُ التَّأْنِيثِ مُطْلَقاً مَنَعْ ✦ صَرْفَ الَّذِي حَوَاهُ كَيْفَمَا وَقَعْ
650. Das Alif der Femininbildung verwehrt uneingeschränkt das Tanwīn dessen, das es enthält, wo immer es steht.
٦٥١. وَزَائِدَا فَعْلَانَ فِي وَصْفٍ سَلِمْ ✦ مِنْ أَنْ يُرَى بِتَاءِ تَأْنِيثٍ خُتِمْ
651. Ebenso die beiden Zusatzlaute von „fa‘lān“ bei einer Eigenschaft, die davon frei ist, mit einem Femininum-Tā abzuschließen.
٦٥٢. وَوَصْفٌ أَصْلِيٌّ وَوَزْنُ أَفْعَلَا ✦ مَمْنُوعُ تَأْنِيثٍ بِتَا كَأَشْهَلَا
652. Ebenso eine ursprüngliche Eigenschaft und die Form „af‘al“, der die Femininbildung mit Tā verwehrt ist, wie „ashhal“.
٦٥٣. وَأَلْغِيَنَّ عَارِضَ الْوَصْفِيَّةِ ✦ كَأَرْبَعٍ وَعَارِضَ الِاسْمِيَّةِ
653. Lass die zufällige Eigenschaftlichkeit außer Acht, wie bei „arbaʿ“, und ebenso die zufällige Nominalität.
٦٥٤. فَالْأَدْهَمُ الْقَيْدُ لِكَوْنِهِ وُضِعْ ✦ فِي الْأَصْلِ وَصْفاً انْصِرَافُهُ مُنِعْ
654. So ist „al-adham“ (die Fessel), weil es ursprünglich als Eigenschaft gesetzt wurde, in der vollen Flexion verwehrt.
٦٥٥. وَأَجْدَلٌ وَأَخْيَلٌ وَأَفْعَى ✦ مَصْرُوفَةٌ وَقَدْ يَنَلْنَ الْمَنْعَا
655. „Ajdal“, „akhyal“ und „af‘ā“ werden voll flektiert, doch können sie auch die Verwehrung erfahren.
٦٥٦. وَمَنْعُ عَدْلٍ مَعَ وَصْفٍ مُعْتَبَرْ ✦ فِي لَفْظِ مَثْنَى وَثُلَاثَ وَأُخَرْ
656. Die Verwehrung wegen Umformung zusammen mit Eigenschaft gilt bei den Wörtern „mathnā“, „thulātha“ und „ukhar“.
٦٥٧. وَوَزْنِ مَثْنَى وَثُلَاثَ كَهُمَا ✦ مِنْ وَاحِدٍ لِأَرْبَعٍ فَلْيُعْلَمَا
657. Und die Form von „mathnā“ und „thulātha“ ist wie diese beiden, von „eins“ bis „vier“; das soll man wissen.
٦٥٨. وَكُنْ لِجَمْعٍ مُشْبِهٍ مَفَاعِلَا ✦ أَوِ الْمَفَاعِيلَ بِمَنْعٍ كَافِلَا
658. Sei für eine Pluralform, die „mafāʿil“ oder „mafāʿīl“ ähnelt, Bürge der Verwehrung.
٦٥٩. وَذَا اعْتِلَالٍ مِنْهُ كَالْجَوَارِي ✦ رَفْعاً وَجَرّاً أَجْرِهِ كَسَارِي
659. Und was davon eine schwache Endung hat, wie „al-jawārī“, behandle im Nominativ und Genitiv wie „sārī“.
٦٦٠. وَلِسَرَاوِيلَ بِهَذَا الْجَمْعِ ✦ شَبَهٌ اقْتَضَى عُمُومَ الْمَنْعِ
660. „Sarāwīl“ hat eine Ähnlichkeit mit dieser Pluralform, die die allgemeine Verwehrung nach sich zog.
٦٦١. وَإِنْ بِهِ سُمِّيَ أَوْ بِمَا لَحِقْ ✦ بِهِ فَالِانْصِرَافُ مَنْعُهُ يَحِقْ
661. Wenn man damit oder mit dem, was sich ihm anschließt, benennt, dann gebührt ihm die Verwehrung der vollen Flexion.
٦٦٢. وَالْعَلَمَ امْنَعْ صَرْفَهُ مُرَكَّبَا ✦ تَرْكِيبَ مَزْجٍ نَحْوُ مَعْدِي كَرِبَا
662. Dem Eigennamen verwehre die volle Flexion, wenn er zusammengesetzt ist in verschmelzender Komposition, wie „Maʿdī Karib“.
٦٦٣. كَذَاكَ حَاوِي زَائِدَيْ فَعْلَانَا ✦ كَغَطَفَانَ وَكَأَصْبَهَانَا
663. Ebenso den, der die beiden Zusatzlaute von „fa‘lān“ enthält, wie „Ghatafān“ und „Asbahān“.
٦٦٤. كَذَا مُؤَنَّثٌ بِهَاءٍ مُطْلَقَا ✦ وَشَرْطُ مَنْعِ الْعَارِ كَوْنُهُ ارْتَقَى
664. Ebenso ein Femininum auf „-a“ (Hā) uneingeschränkt; und die Bedingung für die Verwehrung bei dem (von diesem Zeichen) Freien ist, dass er sich erhebt –
٦٦٥. فَوْقَ الثَّلَاثِ أَوْ كَجُورَ أَوْ سَقَرْ ✦ أَوْ زَيْدٍ اسْمَ امْرَأَةٍ لَا اسْمَ ذَكَرْ
665. über drei Buchstaben hinaus, oder wie „Jūr“ oder „Saqar“, oder wie „Zaid“ als Name einer Frau, nicht als Name eines Mannes.
٦٦٦. وَجْهَانِ فِي الْعَادِمِ تَذْكِيراً سَبَقْ ✦ وَعُجْمَةً كَهِنْدَ وَالْمَنْعُ أَحَقّْ
666. Zwei Möglichkeiten gibt es bei dem, dem eine frühere männliche Verwendung und fremdsprachiger Ursprung fehlen, wie „Hind“; die Verwehrung hat den größeren Anspruch.
٦٦٧. وَالْعَجَمِيُّ الْوَضْعِ وَالتَّعْرِيفِ مَعْ ✦ زَيْدٍ عَلَى الثَّلَاثِ صَرْفُهُ امْتَنَعْ
667. Was fremdsprachig in Prägung und Bestimmtheit ist und zudem mehr als drei Buchstaben hat, dessen volle Flexion ist ausgeschlossen.
٦٦٨. كَذَاكَ ذُو وَزْنٍ يَخُصُّ الْفِعْلَا ✦ أَوْ غَالِبٍ كَأَحْمَدٍ وَيَعْلَى
668. Ebenso, was eine Form hat, die dem Verb eigen oder bei ihm überwiegend ist, wie „Ahmad“ und „Yaʿlā“.
٦٦٩. وَمَا يَصِيرُ عَلَماً مِنْ ذِي أَلِفْ ✦ زِيدَتْ لِإِلْحَاقٍ فَلَيْسَ يَنْصَرِفْ
669. Was zum Eigennamen wird aus einem Wort mit einem Alif, das zum Anschluss hinzugefügt wurde, wird nicht voll flektiert.
٦٧٠. وَالْعَلَمَ امْنَعْ صَرْفَهُ إِنْ عُدِلَا ✦ كَفُعَلِ التَّوْكِيدِ أَوْ كَثُعَلَا
670. Dem Eigennamen verwehre die volle Flexion, wenn er umgeformt ist, wie „fuʿal“ der Bekräftigung oder wie „Thuʿal“.
٦٧١. وَالْعَدْلُ وَالتَّعْرِيفُ مَانِعَا سَحَرْ ✦ إِذَا بِهِ التَّعْيِينُ قَصْداً يُعْتَبَرْ
671. Umformung und Bestimmtheit verwehren „saḥar“ die volle Flexion, wenn damit absichtlich eine bestimmte Zeit gemeint ist.
٦٧٢. وَابْنِ عَلَى الْكَسْرِ فَعَالِ عَلَمَا ✦ مُؤَنَّثاً وَهْوَ نَظِيرُ جُشَمَا
672. Bilde „fa‘āl“ als weiblichen Eigennamen auf Kasra; er gleicht „Juschama“,
٦٧٣. عِنْدَ تَمِيمٍ وَاصْرِفَنْ مَا نُكِّرَا ✦ مِنْ كُلِّ مَا التَّعْرِيفُ فِيهِ أَثَّرَا
673. bei den Tamīm; und flektiere voll, was unbestimmt gemacht wurde, von allem, worauf die Bestimmtheit eingewirkt hat.
٦٧٤. وَمَا يَكُونُ مِنْهُ مَنْقُوصاً فَفِي ✦ إِعْرَابِهِ نَهْجَ جَوَارٍ يَقْتَفِي
674. Was davon ein Wort mit gekürzter (schwacher) Endung ist, folgt in seiner Flexion dem Weg von „jawārin“.
٦٧٥. وَلِاضْطِرَارٍ أَوْ تَنَاسُبٍ صُرِفْ ✦ ذُو الْمَنْعِ وَالْمَصْرُوفُ قَدْ لَا يَنْصَرِفْ
675. Aus Notwendigkeit oder zur Angleichung wird auch das Verwehrte voll flektiert; und das voll Flektierbare wird bisweilen nicht voll flektiert.