Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 65 von 82
„Ammā", „lawlā" und „lawmā"
„Ammā", „lawlā" und „lawmā"
٧١٢. أَمَّا كَمَهْمَا يَكُ مِنْ شَيْءٍ وَفَا لِتِلْوِ تِلْوِهَا وُجُوباً أُلِفَا
712. „Ammā" ist wie „mahmā yaku min shayʾin" („was auch immer es sei"); und das „fāʾ" gehört zwingend zu dem, was auf das ihr Folgende folgt.
٧١٣. وَحَذْفُ ذِي الفَا قَلَّ فِي نَثْرٍ إِذَا لَمْ يَكُ قَوْلٌ مَعَهَا قَدْ نُبِذَا
713. Das Auslassen dieses „fāʾ" ist in der Prosa selten, außer wenn bei ihr eine Aussage steht, die fallen gelassen wurde.
٧١٤. لَوْلَا وَلَوْمَا يَلْزَمَانِ الاِبْتِدَا إِذَا امْتِنَاعاً بِوُجُودٍ عَقَدَا
714. „Lawlā" und „lawmā" verlangen den Subjektanfang, wenn sie die Verhinderung an ein Vorhandensein knüpfen.
٧١٥. وَبِهِمَا التَّحْضِيضَ مِزْ وَهَلَّا أَلَّا أَلَا وَأَوْلِيَنْهَا الفِعْلَا
715. Und mit diesen beiden unterscheide die Aufforderung, ebenso mit „hallā", „allā" und „alā"; lass ihnen das Verb folgen.
٧١٦. وَقَدْ يَلِيهَا اسْمٌ بِفِعْلٍ مُضْمَرِ عُلِّقَ أَوْ بِظَاهِرٍ مُؤَخَّرِ
716. Bisweilen folgt ihnen ein Nomen, das mit einem verborgenen Verb verknüpft ist oder mit einem ausdrücklich genannten, nachgestellten.