Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 66 von 82

Die Aussage mit „alladhī" und mit „al"

Die Aussage mit „alladhī" und mit „al"

Dichtung

٧١٧. مَا قِيلَ أَخْبِرْ عَنْهُ بِالَّذِي خَبَرْ عَنِ الَّذِي مُبْتَدَأً قَبْلُ اسْتَقَرْ

717. Über das, wovon die Rede ist, berichte mit „alladhī" als Aussage – über das, was zuvor als Subjektanfang feststand.

Dichtung

٧١٨. وَمَا سِوَاهُمَا فَوَسِّطْهُ صِلَهْ عَائِدُهَا خَلَفُ مُعْطِي التَّكْمِلَهْ

718. Und was außer diesen beiden ist, setze in die Mitte als Relativsatz, dessen rückbezügliches Pronomen den Ersatz für das Ergänzende gibt.

Dichtung

٧١٩. نَحْوُ الَّذِي ضَرَبْتُهُ زَيْدٌ فَذَا ضَرَبْتُ زَيْداً كَانَ فَاذْرِ المَأْخَذَا

719. Etwa „alladhī ḍarabtuhū Zaydun" („Der, den ich schlug, ist Zayd"): Dies war ursprünglich „ḍarabtu Zaydan" („Ich schlug Zayd"); so erkenne die Herleitung.

Dichtung

٧٢٠. وَبِاللَّذَيْنِ وَالَّذِينَ وَالَّتِي أَخْبِرْ مُرَاعِياً وِفَاقَ المُثْبَتِ

720. Und mit „alladhayni", „alladhīna" und „allatī" berichte, wobei du die Übereinstimmung mit dem Bestätigten beachtest.

Dichtung

٧٢١. قَبُولُ تَأْخِيرٍ وَتَعْرِيفٍ لِمَا أُخْبِرَ عَنْهُ هَهُنَا قَدْ حُتِمَا

721. Dass das, worüber hier berichtet wird, Nachstellung und Bestimmtheit zulässt, ist zwingend.

Dichtung

٧٢٢. كَذَا الغِنَى عَنْهُ بِأَجْنَبِيٍّ أَوْ بِمُضْمَرٍ شَرْطٌ فَرَاعِ مَا رَعَوْا

722. Ebenso ist es Bedingung, dass man es durch ein fremdes Nomen oder durch ein Pronomen entbehren kann; so beachte, was sie beachtet haben.

Dichtung

٧٢٣. وَأَخْبَرُوا هُنَا بِأَلْ عَنْ بَعْضِ مَا يَكُونُ فِيهِ الفِعْلُ قَدْ تَقَدَّمَا

723. Und sie berichteten hier mit „al" über einen Teil dessen, worin das Verb vorangeht,

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٧٢٤. إِنْ صَحَّ صَوْغُ صِلَةٍ مِنْهُ لِأَلْ كَصَوْغِ وَاقٍ مِنْ وَقَى اللَّهُ البَطَلْ

724. sofern die Bildung eines Relativsatzes daraus für „al" möglich ist, wie die Bildung von „wāqin" aus „waqā llāhu l-baṭal" („Gott schütze den Helden").

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٧٢٥. وَإِنْ يَكُنْ مَا رَفَعَتْ صِلَةُ أَلْ ضَمِيرَ غَيْرِهَا أُبِينَ وَانْفَصَلْ

725. Ist das, was der Relativsatz von „al" erhebt, das Pronomen eines anderen als seiner selbst, so wird es ausdrücklich genannt und abgetrennt.