Berliner Muslime

Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 75 von 82

Die Nisba

Die Nisba

Dichtung

يَاءً كَيَا الكُرْسِيِّ زَادُوا لِلنَّسَبْ * وَكُلُّ مَا تَلِيهِ كَسْرُهُ وَجَبْ

Ein Yāʾ gleich dem Yāʾ in kursī fügten sie für die Nisba hinzu, und alles, was darauf folgt, muss einen Kasra erhalten.

Dichtung

وَمِثْلَهُ مِمَّا حَوَاهُ احْذِفْ وَتَا * تَأْنِيثٍ أَوْ مَدَّتَهُ لَا تُثْبِتَا

Und ein ebensolches (Yāʾ) tilge aus dem, was es enthält; und das Tāʾ des Femininums oder dessen Dehnung lass nicht bestehen.

Dichtung

وَإِنْ تَكُنْ تُرْبَعُ ذَا ثَانٍ سَكَنْ * فَقَلْبُهَا وَاواً وَحَذْفُهَا حَسَنْ

Und wenn sie ein Wort vierradikalig macht, dessen zweiter Konsonant vokallos ist, dann sind ihre Umwandlung in Wāw und ihre Tilgung gut,

Dichtung

لِشِبْهِهَا المُلْحِقِ وَالأَصْلِيِّ مَا * لَهَا وَلِلْأَصْلِيِّ قَلْبٌ يُعْتَمَى

wegen ihrer Ähnlichkeit mit dem Angehängten und dem Ursprünglichen; für sie und für das Ursprüngliche wird eine Umwandlung bevorzugt.

Dichtung

وَالأَلِفَ الجَائِزَ أَرْبَعاً أَزِلْ * كَذَاكَ يَا المَنْقُوصِ خَامِساً عُزِلْ

Und das Alif, das als Viertes steht, entferne; ebenso wird das Yāʾ des Defektiven als Fünftes beseitigt.

Dichtung

وَالحَذْفُ فِي اليَا رَابِعاً أَحَقُّ مِنْ * قَلْبٍ وَحَتْمٌ قَلْبُ ثَالِثٍ يَعِنْ

Und die Tilgung beim Yāʾ als Viertem ist angemessener als die Umwandlung; und die Umwandlung eines Dritten, wenn es auftritt, ist zwingend.

Dichtung

وَأَوْلِ ذَا القَلْبِ انْفِتَاحاً وَفَعِلْ * وَفُعِلٌ عَيْنَهُمَا افْتَحْ وَفِعِلْ

Und gib dieser Umwandlung eine Fatḥa; und bei faʿil, fuʿil und fiʿil sprich den Mittelradikal mit Fatḥa.

Dichtung

وَقِيلَ فِي المَرْمِيِّ مَرْمَوِيُّ * وَاخْتِيرَ فِي اسْتِعْمَالِهِمْ مَرْمِيُّ

Und man sagte bei marmiyy: marmawī; doch im Gebrauch der Araber wurde marmī vorgezogen.

Dichtung

وَنَحْوُ حَيٍّ فَتْحُ ثَانِيهِ يَجِبْ * وَارْدُدْهُ وَاواً إِنْ يَكُنْ عَنْهُ قُلِبْ

Und bei Formen wie ḥayy ist die Fatḥa seines zweiten Buchstabens verpflichtend; und führe es zum Wāw zurück, wenn es aus diesem umgewandelt wurde.

Dichtung

وَعَلَمَ التَّثْنِيَةِ احْذِفْ لِلنَّسَبْ * وَمِثْلُ ذَا فِي جَمْعِ تَصْحِيحٍ وَجَبْ

Und das Zeichen des Duals tilge bei der Nisba; und Gleiches ist beim gesunden Plural verpflichtend.

Dichtung

وَثَالِثٌ مِنْ نَحْوِ طَيِّبٍ حُذِفْ * وَشَذَّ طَائِيٌّ مَقُولاً بِالأَلِفْ

Und der dritte Buchstabe bei Formen wie ṭayyib wird getilgt; abweichend ist ṭāʾī, das mit Alif gesprochen wird.

Dichtung

وَفَعَلِيٌّ فِي فَعِيلَةَ التُزِمْ * وَفُعَلِيٌّ فِي فُعَيْلَةٍ حُتِمْ

Und faʿalī ist bei faʿīla verpflichtend, und fuʿalī bei fuʿayla zwingend.

Dichtung

وَأَلْحَقُوا مُعَلَّ لَامٍ عَرِيَا * مِنَ المِثَالَيْنِ بِمَا التَّا أُولِيَا

Und sie behandelten ein Wort mit geschwächtem Lām, das von den beiden Mustern frei ist, wie das, dem das Tāʾ folgt.

Dichtung

وَتَمِّمُوا مَا كَانَ كَالطَّوِيلَهْ * وَهَكَذَا مَا كَانَ كَالجَلِيلَهْ

Und sie ließen unverändert, was wie ṭawīla ist, und ebenso, was wie ǧalīla ist.

Dichtung

وَهَمْزُ ذِي مَدٍّ يُنَالُ فِي النَّسَبْ * مَا كَانَ فِي تَثْنِيَةٍ لَهُ انْتَسَبْ

Und das Hamza eines Wortes mit Dehnung erhält bei der Nisba, was ihm bei seinem Dual zukommt.

Dichtung

وَانْسُبْ لِصَدْرِ جُمْلَةٍ وَصَدْرِ مَا * رُكِّبَ مَزْجاً وَلِثَانٍ تَمَّمَا
إِضَافَةً مَبْدُوءَةً بِابْنٍ أَوْ أَبْ * أَوْ مَا لَهُ التَّعْرِيفُ بِالثَّانِي وَجَبْ

Bilde die Nisba zum ersten Teil eines Satzes und zum ersten Teil dessen, was als Mischwort zusammengesetzt ist, und beim zweiten Glied vervollständige – bei einer Genitivverbindung, die mit „Sohn" oder „Vater" beginnt, oder bei einer, deren Bestimmtheit vom zweiten Glied abhängt.

Dichtung

إِضَافَةً مَبْدُوءَةً بِابْنٍ أَوِ ابْ   أَوْ مَا لَهُ التَّعْرِيفُ بِالثَّانِي وَجَبْ

871. Bei einer Annexion, die mit „Ibn“ oder „Ab“ beginnt, oder bei einer, deren Bestimmtheit vom zweiten Glied herrührt, ist (die Nisba zum zweiten Glied) verpflichtend.

Dichtung

فِيمَا سِوَى هَذَا انْسُبَنْ لِلْأَوَّلِ   مَا لَمْ يُخَفْ لَبْسٌ كَعَبْدِ الْأَشْهَلِ

872. Bei allem außer diesem bilde die Nisba zum ersten Glied, solange keine Verwechslung zu befürchten ist, wie bei „ʿAbd al-Aschhal“.

Dichtung

وَاجْبُرْ بِرَدِّ اللَّامِ مَا مِنْهُ حُذِفْ   جَوَازاً أَنْ لَمْ يَكُ رَدُّهُ أُلِفْ

873. Und ergänze durch Rückführung des Lām, was von ihm getilgt wurde – erlaubterweise, sofern seine Rückführung nicht üblich ist –

Dichtung

فِي جَمْعَيِ التَّصْحِيحِ أَوْ فِي التَّثْنِيَهْ   وَحَقُّ مَجْبُورٍ بِهَذِي تَوْفِيَهْ

874. beim gesunden Plural oder beim Dual; und das Recht des Ergänzten ist bei diesen die vollständige Wiederherstellung.

Dichtung

وَبِأَخٍ أُخْتاً وَبِابْنٍ بِنْتَا   أَلْحِقْ وَيُونُسٌ أَبَى حَذْفَ التَّا

875. Und bilde mit „Bruder“ (die Nisba auch für) „Schwester“ und mit „Sohn“ (auch für) „Tochter“; Yūnus aber lehnte es ab, das Tā’ zu tilgen.

Dichtung

وَضَاعِفِ الثَّانِيَ مِنْ ثُنَائِي   ثَانِيهِ ذُو لِينٍ كَلَا وَلَائِي

876. Und verdopple den zweiten Buchstaben bei zweiradikaligen (Wörtern), dessen zweiter ein Weichlaut ist, wie bei „lā“ und „lāʾī“.

Dichtung

وَإِنْ يَكُنْ كَشِيَةٍ مَا الْفَا عَدِمْ   فَجَبْرُهُ وَفَتْحُ عَيْنِهِ الْتُزِمْ

877. Und ist es wie „Schiya“, dem das Fāʾ fehlt, so ist seine Ergänzung und das Fatḥa auf seinem ʿAyn verpflichtend.

Dichtung

وَالْوَاحِدَ اذْكُرْ نَاسِباً لِلْجَمْعِ   إِنْ لَمْ يُشَابِهْ وَاحِداً بِالْوَضْعِ

878. Und nenne den Singular, wenn du den Plural zuschreibst, sofern er in seiner Bildung keinem Singular ähnelt.

Dichtung

وَمَعَ فَاعِلٍ وَفَعَّالٍ فَعِلْ   فِي نَسَبٍ أَغْنَى عَنِ الْيَا فَقُبِلْ

879. Und „fāʿil“, „faʿʿāl“ und „faʿil“ machen bei einer Nisba das Yā’ entbehrlich, und das wurde angenommen.

Dichtung

وَغَيْرُ مَا أَسْلَفْتُهُ مُقَرَّرَا   عَلَى الَّذِي يُنْقَلُ مِنْهُ اقْتَصِرَا

880. Und was ich über das bereits Festgelegte hinaus vorangestellt habe, dabei beschränke dich auf das, was davon überliefert wird.