Die Alfiyya des Ibn Malik · Kapitel 78 von 82
Die Morphologie (at-Taṣrīf)
Die Morphologie (at-Taṣrīf)
حَرْفٌ وَشِبْهُهُ مِنَ الصَّرْفِ بَرِي وَمَا سِوَاهُمَا بِتَصْرِيفٍ حَرِي
915. Ein Partikel und was ihm ähnelt, ist frei von der Flexion; was darüber hinausgeht, verdient die Morphologie.
وَلَيْسَ أَدْنَى مِنْ ثُلَاثِيٍّ يُرَى قَابِلَ تَصْرِيفٍ سِوَى مَا غُيِّرَا
916. Und nichts unterhalb des Dreiradikaligen gilt als zur Morphologie fähig, außer dem, was verändert wurde.
وَمُنْتَهَى اسْمٍ خَمْسٌ انْ تَجَرَّدَا وَإِنْ يُزَدْ فِيهِ فَمَا سَبْعاً عَدَا
917. Die Obergrenze eines Nomens sind fünf (Radikale), wenn es unerweitert ist; wird ihm etwas hinzugefügt, so geht es nicht über sieben hinaus.
وَغَيْرَ آخِرِ الثُّلَاثِي افْتَحْ وَضُمْ وَاكْسِرْ وَزِدْ تَسْكِينَ ثَانِيهِ تَعُمْ
918. Außer dem letzten Buchstaben des Dreiradikaligen setze Fatḥa, Ḍamma und Kasra und füge das Sukūn auf seinem zweiten hinzu, dann ist alles erfasst.
وَفِعْلٌ أُهْمِلَ وَالْعَكْسُ يَقِلْ لِقَصْدِهِمْ تَخْصِيصَ فِعْلٍ بِفُعِلْ
919. Und die Form „fiʿul“ blieb ungebraucht, ihr Gegenteil ist selten, weil man das Verb allein der Form „fuʿila“ vorbehalten wollte.
وَافْتَحْ وَضُمَّ وَاكْسِرِ الثَّانِيَ مِنْ فِعْلٍ ثُلَاثِيٍّ وَزِدْ نَحْوَ ضُمِنْ
920. Setze Fatḥa, Ḍamma und Kasra auf den zweiten Buchstaben des dreiradikaligen Verbs und füge Formen wie „ḍumina“ hinzu.
وَمُنْتَهَاهُ أَرْبَعٌ إِنْ جُرِّدَا وَإِنْ يُزَدْ فِيهِ فَمَا سِتّاً عَدَا
921. Seine Obergrenze sind vier (Radikale), wenn es unerweitert ist; wird ihm etwas hinzugefügt, so geht es nicht über sechs hinaus.
لِاسْمٍ مُجَرَّدٍ رُبَاعٍ فَعْلَلُ وَفِعْلِلٌ وَفِعْلَلٌ وَفُعْلُلُ
922. Für ein unerweitertes vierradikaliges Nomen gelten: faʿlal, fiʿlil, fiʿlal und fuʿlul,
وَمَعْ فِعَلٍّ فُعَلِلٌ وَإِنْ عَلَا فَمَعْ فَعَلَّلٍ حَوَى فَعْلَلِلَا
923. und mit „fiʿall“ auch „fuʿalil“; und wenn es höher steigt, so umfasst es mit „faʿallal“ die Form „faʿlalil“.
كَذَا فُعَلَّلٌ وَفِعْلَلٌّ وَمَا غَايَرَ لِلزَّيْدِ أَوِ النَّقْصِ انْتَمَى
924. Ebenso „fuʿallal“ und „fiʿlall“; und was davon abweicht, gehört zur Erweiterung oder zur Verkürzung.
وَالْحَرْفُ إِنْ يَلْزَمْ فَأَصْلٌ وَالَّذِي لَا يَلْزَمُ الزَّائِدُ مِثْلُ تَا احْتُذِي
925. Ein Buchstabe, der (in allen Formen) bleibt, ist ein Radikal; derjenige, der nicht bleibt, ist ein Zusatz, wie das Tā’ in „iḥtudhī“.
بِضِمْنِ فِعْلٍ قَابِلِ الْأُصُولَ فِي وَزْنٍ وَزَائِدٌ بِلَفْظِهِ اكْتُفِي
926. Mit Hilfe eines Verbs, das die Radikale in der Bildeform aufnehmen kann; und bei einem Zusatz begnüge dich damit, ihn selbst zu nennen.
وَضَاعِفِ اللَّامَ إِذَا أَصْلٌ بَقِي كَرَاءِ جَعْفَرٍ وَقَافِ فُسْتُقِ
927. Und verdopple das Lām, wenn ein Radikal übrig bleibt, wie das Rā’ in „Jaʿfar“ und das Qāf in „Fustuq“.
وَإِنْ يَكُ الزَّائِدُ ضِعْفَ أَصْلِ فَاجْعَلْ لَهُ فِي الْوَزْنِ مَا لِلْأَصْلِ
928. Und ist der Zusatz die Verdopplung eines Radikals, so gib ihm in der Bildeform, was dem Radikal zukommt.
وَاحْكُمْ بِتَأْصِيلِ حُرُوفِ سِمْسِمِ وَنَحْوِهِ وَالْخُلْفُ فِي كَلَمْلِمِ
929. Und urteile, dass die Buchstaben von „Simsim“ und Ähnlichem Radikale sind; bei „Kalamlam“ besteht Meinungsverschiedenheit.
فَأَلِفٌ أَكْثَرَ مِنْ أَصْلَيْنِ صَاحَبَ زَائِدٌ بِغَيْرِ مَيْنِ
930. Ein Alif, das mehr als zwei Radikale begleitet, ist ohne Zweifel ein Zusatz.
وَالْيَا كَذَا وَالْوَاوُ إِنْ لَمْ يَقَعَا كَمَا هُمَا فِي يُؤْيُؤٍ وَوَعْوَعَا
931. Ebenso Yā’ und Wāw, wenn sie nicht so stehen, wie sie in „yuʾyuʾ“ und „waʿwaʿa“ stehen.
وَهَكَذَا هَمْزٌ وَمِيمٌ سَبَقَا ثَلَاثَةً تَأْصِيلُهَا تَحَقَّقَا
932. Ebenso Hamza und Mīm, wenn sie drei (Buchstaben) vorausgehen, deren Radikalität feststeht.
كَذَاكَ هَمْزٌ آخِرٌ بَعْدَ أَلِفْ أَكْثَرَ مِنْ حَرْفَيْنِ لَفْظُهَا رَدِفْ
933. Ebenso ein Hamza am Ende nach einem Alif, das mehr als zwei Buchstaben folgt.
وَالنُّونُ فِي الآخِرِ كَالْهَمْزِ وَفِي نَحْوِ غَضَنْفَرٍ أَصَالَةً كُفِي
934. Das Nūn am Ende verhält sich wie das Hamza; bei Formen wie „Ghaḍanfar“ aber ist seine Radikalität bereits gesichert.
وَالتَّاءُ فِي التَّأْنِيثِ وَالْمُضَارَعَهْ وَنَحْوِ الاِسْتِفْعَالِ وَالْمُطَاوَعَهْ
935. Und das Tā’ bei der Femininbildung und im Imperfekt, in Formen wie „istifʿāl“ und bei der Medialform (Muṭāwaʿa),
وَالْهَاءُ وَقْفاً كَلِمَهْ وَلَمْ تَرَهْ وَاللَّامُ فِي الإِشَارَةِ الْمُشْتَهِرَهْ
936. und das Hā’ beim Innehalten wie in „limah“ und „lam tarah“, und das Lām im bekannten Demonstrativ.
وَامْنَعْ زِيَادَةً بِلَا قَيْدٍ ثَبَتْ إِنْ لَمْ تُبَيِّنْ حُجَّةٌ كَحَظِلَتْ
937. Und verwehre die Annahme eines Zusatzes ohne feststehende Bedingung, sofern kein Beweis ihn klarmacht, wie bei „ḥaẓilat“.
Abschnitt über das Hinzufügen des Verbindungs-Hamza (Hamzat al-Waṣl)
٩٣٨ـ لِلْوَصْلِ هَمْزٌ سَابِقٌ لَا يَثْبُتُ ـ إِلَّا إِذَا ٱبْتُدِيَ بِهِ كَٱسْتَثْبِتُوا
938. Das Verbindungs-Hamza ist ein vorangestelltes Hamza, das nicht bestehen bleibt, es sei denn, man beginnt mit ihm, wie in „istathbitū“.
٩٣٩ـ وَهْوَ لِفِعْلٍ مَاضٍ ٱحْتَوَى عَلَى ـ أَكْثَرَ مِنْ أَرْبَعَةٍ نَحْوُ ٱنْجَلَى
939. Es steht bei einem Verb der Vergangenheit, das mehr als vier Buchstaben enthält, wie „inǧalā“.
٩٤٠ـ وَالأَمْرِ وَالْمَصْدَرِ مِنْهُ وَكَذَا ـ أَمْرُ الثُّلَاثِي كَٱخْشَ وَٱمْضِ وَٱنْفُذَا
940. Ebenso beim Befehl und beim Verbalnomen davon, und ebenso beim Befehl des Dreibuchstabigen, wie „ikhša“, „imḍi“ und „unfudhā“.
٩٤١ـ وَفِي ٱسْمٍ ٱسْتٍ ٱبْنٍ ٱبْنِمٍ سُمِعْ ـ وَٱثْنَيْنِ وَٱمْرِئٍ وَتَأْنِيثٍ تَبِعْ
941. Bei den Nomen „ism“, „ist“, „ibn“ und „ibnim“ wurde es gehört, ebenso bei „ithnayn“, „imruʾ“ und der weiblichen Form, die ihnen folgt.
٩٤٢ـ وَٱيْمُنُ هَمْزُ أَلْ كَذَا وَيُبْدَلُ ـ مَدّاً فِي الِٱسْتِفْهَامِ أَوْ يُسَهَّلُ
942. Und bei „aymun“; das Hamza von „al“ ebenso. Es wird bei der Frage durch einen Dehnungslaut ersetzt oder erleichtert.