Berliner Muslime

Proviant des Zufriedenen: Die Kurzfassung von „al-Muqni'“ · Kapitel 44 von 149

Kapitel über das Versäumen und das Verhindertsein

Kapitel über das Versäumen und das Verhindertsein

Wem das Stehen (in Arafa) entgeht, dem entgeht der Hadsch. Er löst sich mit einer Umra aus dem Ihram, holt den Hadsch nach und bringt ein Opfertier dar, sofern er keine Bedingung gestellt hatte.

Wer von einem Feind am Haus (der Kaaba) gehindert wird, schlachtet ein Opfertier und löst sich dann aus dem Ihram. Findet er keines, fastet er zehn Tage und löst sich dann.

Wird er von Arafa abgehalten, löst er sich mit einer Umra aus dem Ihram.

Wird er durch eine Krankheit oder den Verlust der Reisemittel festgehalten, bleibt er im Ihram, sofern er keine Bedingung gestellt hatte.