Berliner Muslime

Der Anfang des Anbetenden und das Genügende für den Enthaltsamen · Kapitel 11 von 12

Die Pilgerfahrt: ihr Ablauf, das Opfertier und die Aqiqa

Das Kapitel im Überblick

صِفَةُ الْحَجِّ وَالْعُمْرَةِ، وَالْهَدْيُ وَالْأُضْحِيَّةُ وَالْعَقِيقَةُ
Der Ablauf der Pilgerfahrt, das Opfertier und die Aqiqa
بَابُ دُخُولِ مَكَّةَ
Das Betreten Mekkas: Umlauf und Laufen
  1. 1
    يُسَنُّ نَهَارًا مِنْ أَعْلَاهَا
    Sunna: bei Tag, von seinem oberen Teil her
    die Moschee durch das Tor der Banu Schaiba betreten; beim Anblick des Hauses die Hände heben
  2. 2
    يَطُوفُ مُتَمَتِّعٌ لِلْعُمْرَةِ، وَمُفْرِدٌ وَقَارِنٌ لِلْقُدُومِ
    Umlauf der Umra bzw. der Ankunft (Tawaf al-Qudum)
  3. 3
    يَبْتَدِئُهُ مِنَ الْحَجَرِ الْأَسْوَدِ
    Beginn beim Schwarzen Stein
    ihn berühren und küssen; ist es beschwerlich, nicht drängen, sondern auf ihn deuten
  4. 4
    يَجْعَلُ الْبَيْتَ عَنْ يَسَارِهِ
    Das Haus zur Linken nehmen
    mit entblößter rechter Schulter (Idtibaʿ); wer von außerhalb kommt, im schnellen Schritt (Raml)
  5. 5
    فَإِذَا فَرَغَ صَلَّى رَكْعَتَيْنِ
    Danach zwei Rakʿas
    am besten hinter dem Maqam; ein Pflichtgebet genügt anstelle von ihnen
  6. 6
    يَخْرُجُ لِلسَّعْيِ مِنْ بَابِ الصَّفَا
    Hinaus zum Laufen (Saʿy) durch das Tor von as-Safa
    auf as-Safa dreimal das Takbir; zwischen den beiden Markierungen läuft er kräftig
  7. 7
    يَفْتَتِحُ بِالصَّفَا وَيَخْتِمُ بِالْمَرْوَةِ
    Beginn bei as-Safa, Ende bei al-Marwa
    siebenmal; Hinweg und Rückweg zählen je als ein Lauf
فَصْلٌ فِي صِفَةِ الْحَجِّ وَالْعُمْرَةِ
Die Form der Pilgerfahrt
  1. 8
    الْإِحْرَامُ بِالْحَجِّ يَوْمَ التَّرْوِيَةِ
    Ihram am Tag der Tarwiya, dem achten Dhul-Hiddscha
    und Übernachten in Mina
  2. 9
    ثُمَّ يَأْتِي عَرَفَةَ
    Dann nach Arafa
    ganz Arafa ist Standort, außer der Talsenke von ʿUrana; Mittags- und Nachmittagsgebet vorgezogen zusammengelegt
  3. 10
    وَقْتُ الْوُقُوفِ مِنْ فَجْرِ عَرَفَةَ إِلَى فَجْرِ يَوْمِ النَّحْرِ
    Zeit des Stehens: bis zur Morgendämmerung des Opfertages
    Sunna: beritten, der Qibla zugewandt, mit erhobenen Händen und vielen Bittgebeten
  4. 11
    يَدْفَعُ بَعْدَ الْغُرُوبِ إِلَى مُزْدَلِفَةَ
    Nach Sonnenuntergang nach Muzdalifa
    Abend- und Nachtgebet verschoben zusammengelegt; übernachten; nach dem Morgengebet zum al-Maschʿar al-Haram
  5. 12
    يَرْمِي جَمْرَةَ الْعَقَبَةِ وَحْدَهَا بِسَبْعٍ
    Die Dschamrat al-ʿAqaba mit sieben Steinchen bewerfen
    einzeln nacheinander geworfen, bei jedem Steinchen das Takbir
  6. 13
    ثُمَّ يَنْحَرُ، وَيَحْلِقُ أَوْ يُقَصِّرُ
    Dann schlachten, rasieren oder kürzen
    dann ist ihm alles erlaubt außer den Frauen
  7. 14
    يَطُوفُ طَوَافَ الزِّيَارَةِ الَّذِي هُوَ رُكْنٌ
    Umlauf des Besuchs (Tawaf az-Ziyara) – ein Grundpfeiler
    danach der Saʿy, wenn er ihn nicht schon gelaufen ist; dann ist ihm alles erlaubt
  8. 15
    سُنَّ أَنْ يَشْرَبَ مِنْ زَمْزَمَ
    Sunna: vom Zamzam-Wasser trinken
    für das, was man sich wünscht, und sich daran satt trinken
أَيَّامُ التَّشْرِيقِ وَالْوَدَاعِ وَالْعُمْرَةِ
Taschriq-Tage, Abschiedsumlauf und Umra
  1. 16
    يَبِيتُ بِهَا ثَلَاثَ لَيَالٍ
    Drei Nächte in Mina übernachten
  2. 17
    يَرْمِي الْجَمَرَاتِ الثَّلَاثَ بِهَا أَيَّامَ التَّشْرِيقِ
    Die drei Steinigungsstellen an den Taschriq-Tagen
    jede mit sieben Steinchen; das Werfen genügt nur am Tag nach dem Mittag
  3. 18
    طَوَافُ الْوَدَاعِ وَاجِبٌ
    Der Abschiedsumlauf (Tawaf al-Wadaʿ) ist Pflicht
    für jeden, der Mekka verlassen will; danach steht er am Multazam und bittet
  4. 19
    سُنَّ دُخُولُهُ الْبَيْتَ بِلَا خُفٍّ وَلَا نَعْلٍ وَلَا سِلَاحٍ
    Sunna: das Haus ohne Schuhwerk und Waffen betreten
  5. 20
    تُسْتَحَبُّ زِيَارَةُ قَبْرِ النَّبِيِّ ﷺ
    Empfohlen: das Grab des Propheten ﷺ besuchen
    und die Gräber seiner beiden Gefährten; verboten ist es, die Kammer zu umrunden
  6. 21
    صِفَةُ الْعُمْرَةِ
    Die Form der Umra
    Ihram vom nächstgelegenen Ort außerhalb des heiligen Bezirks; mehrmals im Jahr erlaubt; im Ramadan vorzüglicher
أَرْكَانُ الْحَجِّ وَالْعُمْرَةِ وَوَاجِبَاتُهُمَا
Grundpfeiler und Pflichten von Hadsch und Umra
  1. 22
    أَرْكَانُ الْحَجِّ أَرْبَعَةٌ
    Die Grundpfeiler der Pilgerfahrt sind vier
    Ihram, Stehen (in Arafa), Umlauf und Laufen
  2. 23
    وَاجِبَاتُهُ سَبْعَةٌ
    Ihre Pflichten sind sieben
    Ihram vom Miqat, Stehen bis Sonnenuntergang, Muzdalifa, Mina, Werfen, Rasieren oder Kürzen, Abschiedsumlauf
  3. 24
    أَرْكَانُ الْعُمْرَةِ ثَلَاثَةٌ
    Die Grundpfeiler der Umra sind drei
    Ihram, Umlauf und Laufen
  4. 25
    وَاجِبَاتُهَا شَيْئَانِ
    Die Pflichten der Umra sind zwei
    der Ihram vom Miqat aus und das Rasieren oder Kürzen
  5. 26
    مَنْ تَرَكَ رُكْنًا لَمْ يَتِمَّ حَجُّهُ إِلَّا بِهِ
    Grundpfeiler unterlassen: Hadsch nur mit ihm vollständig
  6. 27
    مَنْ تَرَكَ وَاجِبًا فَعَلَيْهِ دَمٌ
    Pflicht unterlassen: ein Blutopfer (Dam)
    die Pilgerfahrt ist gültig; wer etwas Sunna-Gemäßes unterlässt, schuldet nichts
  7. 28
    مَنْ فَاتَهُ الْوُقُوفُ بِعَرَفَةَ فَاتَهُ الْحَجُّ
    Wer das Stehen in Arafa verpasst, hat den Hadsch verpasst
    er verlässt den Ihram durch eine Umra und holt im kommenden Jahr nach
  8. 29
    مَنْ مُنِعَ الْبَيْتَ
    Wer vom Haus abgehalten wird: ein Opfertier
    findet er keines, fastet er zehn Tage und verlässt dann den Ihram
الْهَدْيُ وَالْأُضْحِيَّةُ
Das Opfertier (Hady) und die Udhiyya
  1. 30
    الْهَدْيُ مَا يُهْدَى لِلْحَرَمِ
    Hady: was dem heiligen Bezirk dargebracht wird
  2. 31
    هِيَ سُنَّةٌ مُؤَكَّدَةٌ
    Die Udhiyya ist eine betonte Sunna
    durch Gelübde wird sie Pflicht; am vorzüglichsten Kamele, dann Rinder, dann Schafe und Ziegen
  3. 32
    تُجْزِئُ شَاةٌ عَنْ وَاحِدٍ وَأَهْلِ بَيْتِهِ وَعِيَالِهِ
    Ein Schaf genügt für einen Mann und seine Familie
    ein Kamel oder ein Rind für sieben
  4. 33
    لَا يُجْزِئُ إِلَّا جَذَعُ ضَأْنٍ أَوْ ثَنِيُّ غَيْرِهِ
    Nur ein Dschadhaʿ-Schaf oder ein Thaniyy
    nicht: abgemagert, einäugig, lahm, ohne Schneidezähne, ohne den größten Teil von Ohr oder Horn
  5. 34
    يُسَمِّي وُجُوبًا
    Das Bismillah beim Schlachten ist Pflicht
    Kamele stehend, Rinder sowie Schafe und Ziegen auf der linken Seite, zur Qibla ausgerichtet
  6. 35
    مِنْ بَعْدِ أَسْبَقِ صَلَاةِ الْعِيدِ بِالْبَلَدِ
    Zeit: nach dem frühesten Festgebet im Ort
    bis zum Ende des zweiten Taschriq-Tages
  7. 36
    سُنَّ أَنْ يَأْكُلَ وَيُهْدِيَ وَيَتَصَدَّقَ أَثْلَاثًا
    Sunna: je ein Drittel essen, verschenken, spenden
    nichts davon wird verkauft; der Schlachter erhält seinen Lohn nicht davon
  8. 37
    حَرُمَ عَلَى مَنْ يُضَحِّي أَوْ يُضَحَّى عَنْهُ أَخْذُ شَيْءٍ مِنْ شَعْرِهِ
    In den zehn Tagen: Haare und Nägel nicht kürzen
    bis zur Schlachtung; gilt für den, der opfert oder für den geopfert wird
الْعَقِيقَةُ سُنَّةٌ مُؤَكَّدَةٌ فِي حَقِّ الْأَبِ
Die Aqiqa: betonte Sunna für den Vater
  1. 38
    عَنِ الْغُلَامِ شَاتَانِ
    Für einen Jungen: zwei Schafe
    einander ähnlich in Alter und Aussehen; findet er sie nicht, dann eines
  2. 39
    عَنِ الْجَارِيَةِ شَاةٌ
    Für ein Mädchen: ein Schaf
  3. 40
    تُذْبَحُ فِي سَابِعِ وِلَادَتِهِ وَيُسَمَّى فِيهِ
    Am siebten Tag; an ihm erhält das Kind seinen Namen
    wird er verpasst, am vierzehnten, sonst am einundzwanzigsten
  4. 41
    لَا يُكْسَرُ عَظْمُهَا
    Ihre Knochen werden nicht zerbrochen
    sie zu kochen ist vorzüglicher, und dabei soll etwas Süßes sein
  5. 42
    حُكْمُهَا كَأُضْحِيَّةٍ
    Ihr Urteil gleicht dem der Udhiyya
    doch dürfen Fell, Kopf und Innereien verkauft werden; der Erlös wird als Almosen gegeben

Übersicht der Redaktion – sie fasst zusammen und gehört nicht zum Text des Verfassers.

بَابُ دُخُولِ مَكَّةَ
Kapitel über das Betreten Mekkas
يُسَنُّ نَهَارًا مِنْ أَعْلَاهَا مِنْ ثَنِيَّةِ كَدَاءَ، وَخُرُوجٌ مِنْ أَسْفَلِهَا مِنْ ثَنِيَّةِ كُدًى، وَدُخُولُ الْمَسْجِدِ مِنْ بَابِ بَنِي شَيْبَةَ، فَإِذَا رَأَى الْبَيْتَ رَفَعَ يَدَيْهِ وَقَالَ مَا وَرَدَ، ثُمَّ يَطُوفُ مُتَمَتِّعٌ لِلْعُمْرَةِ، وَمُفْرِدٌ وَقَارِنٌ لِلْقُدُومِ، وَهُوَ الْوُرُودُ، وَيَضْطَبِعُ غَيْرُ حَامِلٍ مَعْذُورٍ فِي كُلِّ أُسْبُوعِهِ، وَيَبْتَدِئُهُ مِنَ الْحَجَرِ الْأَسْوَدِ فَيُحَاذِيهِ أَوْ بَعْضَهُ بِكُلِّ بَدَنِهِ، وَيَسْتَلِمُهُ بِيَدِهِ الْيُمْنَى وَيُقَبِّلُهُ وَيَسْجُدُ عَلَيْهِ، فَإِنْ شَقَّ لَمْ يُزَاحِمْ، وَاسْتَلَمَهُ بِيَدِهِ وَقَبَّلَهَا، فَإِنْ شَقَّ فَبِشَيْءٍ وَقَبَّلَهُ، فَإِنْ شَقَّ أَشَارَ إِلَيْهِ بِيَدِهِ أَوْ بِشَيْءٍ وَلَا يُقَبِّلُهُ، وَاسْتَقْبَلَهُ بِوَجْهِهِ وَقَالَ مَا وَرَدَ، ثُمَّ يَجْعَلُ الْبَيْتَ عَنْ يَسَارِهِ، وَيَرْمُلُ الْأُفُقِيُّ فِي هَذَا الطَّوَافِ، فَإِذَا فَرَغَ صَلَّى رَكْعَتَيْنِ، وَالْأَفْضَلُ كَوْنُهُمَا خَلْفَ الْمَقَامِ، وَتُجْزِئُ مَكْتُوبَةٌ عَنْهُمَا، ثُمَّ يَسْتَلِمُ الْحَجَرَ، وَيَخْرُجُ لِلسَّعْيِ مِنْ بَابِ الصَّفَا فَيَرْقَاهُ حَتَّى يَرَى الْبَيْتَ فَيُكَبِّرُ ثَلَاثًا وَيَقُولُ مَا وَرَدَ، ثُمَّ يَنْزِلُ مَاشِيًا إِلَى الْعَلَمِ الْأَوَّلِ فَيَسْعَى سَعْيًا شَدِيدًا إِلَى الْعَلَمِ الْآخَرِ، ثُمَّ يَمْشِي وَيَرْقَى الْمَرْوَةَ وَيَقُولُ مَا قَالَهُ عَلَى الصَّفَا، ثُمَّ يَنْزِلُ فَيَمْشِي فِي مَوْضِعِ مَشْيِهِ وَيَسْعَى فِي مَوْضِعِ سَعْيِهِ إِلَى الصَّفَا، يَفْعَلُهُ سَبْعًا، وَيَحْسِبُ ذَهَابَهُ سَعْيَةً وَرُجُوعَهُ سَعْيَةً، يَفْتَتِحُ بِالصَّفَا وَيَخْتِمُ بِالْمَرْوَةِ، فَإِنْ بَدَأَ بِالْمَرْوَةِ لَمْ يَحْتَسِبْ بِذَلِكَ الشَّوْطِ.
Sunna ist es, Mekka bei Tag von seinem oberen Teil her über den Pass von Kadaʾ zu betreten und es von seinem unteren Teil her über den Pass von Kuda zu verlassen, und die Moschee durch das Tor der Banu Schaiba zu betreten. Sieht man das Haus, hebt man die Hände und spricht, was überliefert ist. Dann vollzieht der Tamattuʿ-Pilger den Umlauf (Tawaf) der Umra, der Ifrad- und der Qiran-Pilger den Umlauf der Ankunft (Tawaf al-Qudum), das ist der Umlauf des Eintreffens. Wer nicht (einen anderen) trägt und keinen Entschuldigungsgrund hat, entblößt in seinem ganzen Siebenerumlauf die rechte Schulter (Idtibaʿ). Man beginnt ihn beim Schwarzen Stein, indem man ihm oder einem Teil davon mit dem ganzen Körper gegenübersteht, ihn mit der rechten Hand berührt, ihn küsst und sich auf ihm niederwirft. Ist dies beschwerlich, drängt man nicht, sondern berührt ihn mit der Hand und küsst diese. Ist auch das beschwerlich, dann mit einem Gegenstand, den man küsst. Ist auch das beschwerlich, deutet man mit der Hand oder einem Gegenstand auf ihn, ohne diesen zu küssen, wendet ihm das Gesicht zu und spricht, was überliefert ist. Dann nimmt man das Haus zur Linken. Wer von außerhalb kommt, geht bei diesem Umlauf im schnellen Schritt (Raml). Ist er fertig, betet er zwei Rakʿas, am besten hinter dem Maqam (Ibrahims); ein Pflichtgebet genügt anstelle von ihnen. Dann berührt er den Stein und geht durch das Tor von as-Safa hinaus zum Laufen (Saʿy). Er steigt auf as-Safa, bis er das Haus sieht, spricht dreimal das Takbir und sagt, was überliefert ist. Dann steigt er hinab und geht bis zur ersten Markierung, läuft dann kräftig bis zur anderen Markierung, geht dann weiter, steigt auf al-Marwa und sagt dort, was er auf as-Safa gesagt hat. Dann steigt er hinab, geht dort, wo er gegangen ist, und läuft dort, wo er gelaufen ist, bis nach as-Safa. Das tut er siebenmal; den Hinweg zählt er als einen Lauf und den Rückweg als einen. Er beginnt bei as-Safa und endet bei al-Marwa. Beginnt er bei al-Marwa, wird diese Strecke nicht gezählt.
فَصْلٌ فِي صِفَةِ الْحَجِّ وَالْعُمْرَةِ
Abschnitt über die Form der Pilgerfahrt und der Umra
يُسَنُّ لِمُحِلٍّ بِمَكَّةَ الْإِحْرَامُ بِالْحَجِّ يَوْمَ التَّرْوِيَةِ، وَهُوَ الثَّامِنُ مِنْ ذِي الْحِجَّةِ، وَالْمَبِيتُ بِمِنًى، فَإِذَا طَلَعَتِ الشَّمْسُ سَارَ فَأَقَامَ بِنَمِرَةَ إِلَى الزَّوَالِ، ثُمَّ يَأْتِي عَرَفَةَ، وَكُلُّهَا مَوْقِفٌ إِلَّا بَطْنَ عُرَنَةَ، وَهُوَ الْجَبَلُ الْمُشْرِفُ عَلَى عَرَفَةَ إِلَى الْجِبَالِ الْمُقَابِلَةِ لَهُ إِلَى مَا يَلِي حَوَائِطَ بَنِي عَامِرٍ، وَيَجْمَعُ فِيهَا بَيْنَ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ تَقْدِيمًا.
Sunna ist es für den, der sich in Mekka außerhalb des Ihram befindet, am Tag der Tarwiya – das ist der achte Dhul-Hiddscha – den Ihram für die Pilgerfahrt anzutreten und in Mina zu übernachten. Wenn die Sonne aufgeht, bricht er auf und bleibt in Namira bis zum Mittag. Dann kommt er nach Arafa – ganz Arafa ist Standort, außer der Talsenke von ʿUrana, das ist der Berg, der Arafa überragt, bis zu den Bergen ihm gegenüber und bis zu dem, was an die Mauern der Banu ʿAmir grenzt. Dort legt er das Mittags- und das Nachmittagsgebet vorgezogen zusammen.
وَسُنَّ وُقُوفُهُ رَاكِبًا بِخِلَافِ سَائِرِ الْمَنَاسِكِ، مُسْتَقْبِلَ الْقِبْلَةِ عِنْدَ الصَّخَرَاتِ وَجَبَلِ الرَّحْمَةِ، وَلَا يُشْرَعُ صُعُودُهُ، وَيَرْفَعُ يَدَيْهِ، وَيُكْثِرُ الدُّعَاءَ بِمَا وَرَدَ.
Sunna ist es, beritten zu stehen – anders als bei den übrigen Pilgerriten –, der Qibla zugewandt, bei den Felsen und dem Berg der Barmherzigkeit (Dschabal ar-Rahma); ihn zu besteigen ist nicht vorgeschrieben. Er hebt die Hände und spricht viele Bittgebete mit dem, was überliefert ist.
وَوَقْتُ الْوُقُوفِ مِنْ فَجْرِ عَرَفَةَ إِلَى فَجْرِ يَوْمِ النَّحْرِ، ثُمَّ يَدْفَعُ بَعْدَ الْغُرُوبِ إِلَى مُزْدَلِفَةَ بِسَكِينَةٍ، وَيَجْمَعُ فِيهَا بَيْنَ الْعِشَائَيْنِ تَأْخِيرًا وَيَبِيتُ بِهَا، فَإِذَا صَلَّى الصُّبْحَ أَتَى الْمَشْعَرَ الْحَرَامَ، فَرَقَاهُ وَوَقَفَ عِنْدَهُ، وَحَمِدَ اللَّهَ تَعَالَى، وَهَلَّلَ وَكَبَّرَ، وَدَعَا بِمَا وَرَدَ، وَقَرَأَ: ﴿فَإِذَا أَفَضْتُم مِّنْ عَرَفَاتٍ فَاذْكُرُوا اللَّهَ عِندَ الْمَشْعَرِ الْحَرَامِ﴾ الْآيَتَيْنِ، وَيَدْعُو حَتَّى يُسْفِرَ جِدًّا، ثُمَّ يَدْفَعُ إِلَى مِنًى، فَإِذَا بَلَغَ مُحَسِّرًا أَسْرَعَ رَمْيَةَ حَجَرٍ، وَأَخَذَ حَصَى الْجِمَارِ سَبْعِينَ حَصَاةً، أَكْبَرَ مِنَ الْحِمَّصِ وَدُونَ الْبُنْدُقِ، مِنْ حَيْثُ شَاءَ، وَكُرِهَ مِنَ الْحَرَمِ، وَالْحُشِّ، وَتَكْسِيرُهُ، وَلَا يُسَنُّ غَسْلُهُ، وَتُجْزِئُ حَصَاةٌ نَجِسَةٌ مَعَ الْكَرَاهَةِ، فَيَرْمِي جَمْرَةَ الْعَقَبَةِ وَحْدَهَا بِسَبْعٍ، وَيُشْتَرَطُ الرَّمْيُ فَلَا يُجْزِئُ الْوَضْعُ، وَكَوْنُهُ وَاحِدَةً بَعْدَ أُخْرَى، يَرْفَعُ يُمْنَاهُ مَعَ كُلِّ حَصَاةٍ حَتَّى يَرَى بَيَاضَ إِبْطِهِ، وَيُكَبِّرُ مَعَ كُلِّ حَصَاةٍ، ثُمَّ يَنْحَرُ، وَيَحْلِقُ أَوْ يُقَصِّرُ مِنْ جَمِيعِ شَعْرِهِ لَا مِنْ كُلِّ شَعْرَةٍ بِعَيْنِهَا، وَالْمَرْأَةُ تُقَصِّرُ مِنْ شَعْرِهَا قَدْرَ أُنْمُلَةٍ، ثُمَّ قَدْ حَلَّ كُلُّ شَيْءٍ إِلَّا النِّسَاءَ، ثُمَّ يُفِيضُ إِلَى مَكَّةَ فَيَطُوفُ طَوَافَ الزِّيَارَةِ الَّذِي هُوَ رُكْنٌ، ثُمَّ يَسْعَى إِنْ لَمْ يَكُنْ سَعَى، وَقَدْ حَلَّ لَهُ كُلُّ شَيْءٍ.
Die Zeit des Stehens reicht von der Morgendämmerung des Tages von Arafa bis zur Morgendämmerung des Opfertages. Dann zieht er nach Sonnenuntergang in Ruhe nach Muzdalifa, legt dort das Abend- und das Nachtgebet verschoben zusammen und übernachtet dort. Hat er das Morgengebet gebetet, kommt er zum al-Maschʿar al-Haram, steigt hinauf und steht bei ihm, lobt Allah, den Erhabenen, spricht das „La ilaha illallah“ und das Takbir, bittet mit dem, was überliefert ist, und rezitiert: „Wenn ihr dann von Arafat herabeilt, so gedenkt Allahs bei der heiligen Kultstätte“ (Sure al-Baqara 2:198–199), die beiden Verse. Er bittet, bis es ganz hell geworden ist. Dann zieht er nach Mina. Erreicht er (das Tal) Muhassir, eilt er einen Steinwurf weit. Er nimmt die Kieselsteine für die Steinigungsstellen, siebzig Steinchen, größer als Kichererbsen und kleiner als Haselnüsse, von wo er will; verpönt ist es, sie aus dem heiligen Bezirk (der Moschee) und von einem Abort zu nehmen und sie zu zerbrechen. Sie zu waschen ist nicht Sunna, und ein unreines Steinchen genügt, wenn auch verpönt. Dann bewirft er die Dschamrat al-ʿAqaba allein mit sieben Steinchen. Bedingung ist das Werfen – das Hinlegen genügt nicht – und dass sie einzeln nacheinander geworfen werden. Er hebt die rechte Hand bei jedem Steinchen, bis man das Weiß seiner Achsel sieht, und spricht bei jedem Steinchen das Takbir. Dann schlachtet er, und er rasiert oder kürzt sein ganzes Haar, nicht jedes einzelne Haar. Die Frau kürzt ihr Haar um die Länge eines Fingerglieds. Dann ist ihm alles erlaubt außer den Frauen. Dann eilt er nach Mekka und vollzieht den Umlauf des Besuchs (Tawaf az-Ziyara), der ein Grundpfeiler ist. Danach läuft er (den Saʿy), wenn er ihn nicht schon gelaufen ist. Dann ist ihm alles erlaubt.
وَسُنَّ أَنْ يَشْرَبَ مِنْ زَمْزَمَ لِمَا أَحَبَّ، وَيَتَضَلَّعَ، وَيَرُشَّ عَلَى بَدَنِهِ وَثَوْبِهِ، وَيَدْعُوَ بِمَا وَرَدَ.
Sunna ist es, vom Zamzam-Wasser zu trinken für das, was man sich wünscht, sich daran satt zu trinken, damit Körper und Kleidung zu besprengen und mit dem zu bitten, was überliefert ist.
فَصْلٌ (أَيَّامُ التَّشْرِيقِ وَالْوَدَاعِ وَالْعُمْرَةِ)
Abschnitt (die Taschriq-Tage, der Abschiedsumlauf und die Umra)
ثُمَّ يَرْجِعُ فَيُصَلِّي ظُهْرَ يَوْمِ النَّحْرِ بِمِنًى، وَيَبِيتُ بِهَا ثَلَاثَ لَيَالٍ، وَيَرْمِي الْجَمَرَاتِ الثَّلَاثَ بِهَا أَيَّامَ التَّشْرِيقِ، كُلَّ جَمْرَةٍ بِسَبْعِ حَصَيَاتٍ، وَلَا يُجْزِئُ رَمْيُ غَيْرِ سُقَاةٍ وَرُعَاةٍ إِلَّا نَهَارًا بَعْدَ الزَّوَالِ، فَإِنْ رَمَى لَيْلًا أَوْ قَبْلَ الزَّوَالِ لَمْ يُجْزِئْهُ، وَسُنَّ قَبْلَ صَلَاةِ الظُّهْرِ.
Dann kehrt er zurück, betet das Mittagsgebet des Opfertages in Mina und übernachtet dort drei Nächte. An den Taschriq-Tagen bewirft er dort die drei Steinigungsstellen, jede mit sieben Steinchen. Außer bei den Wasserträgern und den Hirten genügt das Werfen nur am Tag nach dem Mittag; wirft er nachts oder vor dem Mittag, genügt es nicht. Sunna ist es, vor dem Mittagsgebet zu werfen.
وَطَوَافُ الْوَدَاعِ وَاجِبٌ يَفْعَلُهُ كُلُّ مَنْ أَرَادَ الْخُرُوجَ مِنْ مَكَّةَ، ثُمَّ يَقِفُ فِي الْمُلْتَزَمِ بَيْنَ الرُّكْنِ وَالْبَابِ مُلْصِقًا بِهِ جَمِيعَهُ دَاعِيًا بِمَا وَرَدَ، وَتَدْعُو الْحَائِضُ وَالنُّفَسَاءُ عَلَى بَابِ الْمَسْجِدِ.
Der Abschiedsumlauf (Tawaf al-Wadaʿ) ist Pflicht; ihn vollzieht jeder, der Mekka verlassen will. Danach steht er am Multazam zwischen der Ecke (des Schwarzen Steins) und der Tür, schmiegt sich mit dem ganzen Körper daran und bittet mit dem, was überliefert ist. Die Menstruierende und die Wöchnerin sprechen ihr Bittgebet am Tor der Moschee.
وَسُنَّ دُخُولُهُ الْبَيْتَ بِلَا خُفٍّ وَلَا نَعْلٍ وَلَا سِلَاحٍ.
Sunna ist es, das Haus (die Kaaba) ohne Ledersocken, Sandalen und Waffen zu betreten.
وَتُسْتَحَبُّ زِيَارَةُ قَبْرِ النَّبِيِّ ﷺ وَقَبْرَيْ صَاحِبَيْهِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا، فَيُسَلِّمُ عَلَيْهِ مُسْتَقْبِلًا لَهُ، ثُمَّ يَسْتَقْبِلُ الْقِبْلَةَ، وَيَجْعَلُ الْحُجْرَةَ عَنْ يَسَارِهِ، وَيَدْعُو، وَيَحْرُمُ الطَّوَافُ بِهَا.
Empfohlen ist es, das Grab des Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, und die Gräber seiner beiden Gefährten, radiyallahu anhuma, zu besuchen. Er grüßt ihn, ihm zugewandt; dann wendet er sich der Qibla zu, nimmt die Kammer zur Linken und bittet (Allah). Verboten ist es, die Kammer zu umrunden.
وَصِفَةُ الْعُمْرَةِ أَنْ يُحْرِمَ بِهَا مَنْ بِالْحَرَمِ مِنْ أَدْنَى الْحِلِّ، وَغَيْرُهُ مِنْ دُوَيْرَةِ أَهْلِهِ إِنْ كَانَ دُونَ مِيقَاتٍ، وَإِلَّا فَمِنْهُ، وَلَا بَأْسَ بِهَا فِي السَّنَةِ مِرَارًا، وَهِيَ فِي غَيْرِ أَشْهُرٍ، وَفِي رَمَضَانَ أَفْضَلُ.
Die Form der Umra ist, dass der, der sich im heiligen Bezirk befindet, den Ihram dafür vom nächstgelegenen Ort außerhalb des heiligen Bezirks antritt, und ein anderer von seinem Wohnort aus, wenn er diesseits des Miqat liegt, andernfalls vom Miqat. Es ist nichts dabei, sie mehrmals im Jahr zu verrichten. Außerhalb der Monate (der Pilgerfahrt) und im Ramadan ist sie vorzüglicher.
فَصْلٌ (أَرْكَانُ الْحَجِّ وَالْعُمْرَةِ وَوَاجِبَاتُهُمَا)
Abschnitt (die Grundpfeiler und Pflichten der Pilgerfahrt und der Umra)
أَرْكَانُ الْحَجِّ أَرْبَعَةٌ: إِحْرَامٌ، وَوُقُوفٌ، وَطَوَافٌ، وَسَعْيٌ.
Die Grundpfeiler der Pilgerfahrt sind vier: der Ihram, das Stehen (in Arafa), der Umlauf und das Laufen (zwischen as-Safa und al-Marwa).
وَوَاجِبَاتُهُ سَبْعَةٌ: الْإِحْرَامُ مِنَ الْمِيقَاتِ، وَوُقُوفُ مَنْ وَقَفَ نَهَارًا إِلَى الْغُرُوبِ، وَالْمَبِيتُ بِمُزْدَلِفَةَ إِلَى بَعْدِ نِصْفِ اللَّيْلِ إِنْ وَافَاهَا قَبْلَهُ، وَالْمَبِيتُ بِمِنًى لَيَالِيَ التَّشْرِيقِ، وَالرَّمْيُ مُرَتَّبًا، وَالْحَلْقُ أَوِ التَّقْصِيرُ، وَطَوَافُ الْوَدَاعِ.
Ihre Pflichten sind sieben: der Ihram vom Miqat aus; dass, wer bei Tag steht, bis zum Sonnenuntergang steht; das Übernachten in Muzdalifa bis nach Mitternacht, wenn man vorher dort eintrifft; das Übernachten in Mina in den Taschriq-Nächten; das Werfen in der richtigen Reihenfolge; das Rasieren oder Kürzen; und der Abschiedsumlauf.
وَأَرْكَانُ الْعُمْرَةِ ثَلَاثَةٌ: إِحْرَامٌ، وَطَوَافٌ، وَسَعْيٌ.
Die Grundpfeiler der Umra sind drei: der Ihram, der Umlauf und das Laufen.
وَوَاجِبَاتُهَا شَيْئَانِ: الْإِحْرَامُ مِنَ الْمِيقَاتِ، وَالْحَلْقُ أَوِ التَّقْصِيرُ.
Ihre Pflichten sind zwei: der Ihram vom Miqat aus und das Rasieren oder Kürzen.
وَالْمَسْنُونُ كَالْمَبِيتِ بِمِنًى لَيْلَةَ عَرَفَةَ، وَطَوَافِ الْقُدُومِ، وَالرَّمَلِ، وَالِاضْطِبَاعِ، وَنَحْوِ ذَلِكَ. فَمَنْ تَرَكَ رُكْنًا لَمْ يَتِمَّ حَجُّهُ إِلَّا بِهِ، وَمَنْ تَرَكَ وَاجِبًا فَعَلَيْهِ دَمٌ وَحَجُّهُ صَحِيحٌ، وَمَنْ تَرَكَ مَسْنُونًا فَلَا شَيْءَ عَلَيْهِ، وَمَنْ فَاتَهُ الْوُقُوفُ بِعَرَفَةَ فَاتَهُ الْحَجُّ، وَتَحَلَّلَ بِعُمْرَةٍ، وَلَا تُجْزِئُ عَنْ عُمْرَةِ الْإِسْلَامِ، وَهَدْيٌ إِنْ لَمْ يَكُنِ اشْتَرَطَ، وَقَضَى مِنَ الْعَامِ الْقَابِلِ.
Das Sunna-Gemäße ist etwa das Übernachten in Mina in der Nacht vor Arafa, der Umlauf der Ankunft, der schnelle Schritt, das Entblößen der rechten Schulter und Ähnliches. Wer einen Grundpfeiler unterlässt, dessen Pilgerfahrt ist nur mit ihm vollständig. Wer eine Pflicht unterlässt, schuldet ein Blutopfer (Dam), und seine Pilgerfahrt ist gültig. Wer etwas Sunna-Gemäßes unterlässt, schuldet nichts. Wer das Stehen in Arafa verpasst, hat die Pilgerfahrt verpasst; er verlässt den Ihram durch eine Umra – die ihm nicht die Pflicht-Umra ersetzt – und durch ein Opfertier, wenn er sich keine Bedingung vorbehalten hatte, und holt sie im kommenden Jahr nach.
وَمَنْ مُنِعَ الْبَيْتَ وَلَوْ بَعْدَ الْوُقُوفِ أَوْ فِي عُمْرَةٍ ذَبَحَ هَدْيًا بِنِيَّةِ التَّحَلُّلِ وُجُوبًا، فَإِنْ لَمْ يَجِدْ صَامَ عَشَرَةَ أَيَّامٍ بِالنِّيَّةِ وَحَلَّ، وَلَا إِطْعَامَ فِيهِ، وَمَنْ صُدَّ عَنْ عَرَفَةَ فِي حَجٍّ تَحَلَّلَ بِعُمْرَةٍ وَلَا دَمَ عَلَيْهِ.
Wer vom Haus abgehalten wird, auch nach dem Stehen oder während einer Umra, schlachtet pflichtgemäß ein Opfertier mit der Absicht, den Ihram zu verlassen. Findet er keines, fastet er zehn Tage mit dieser Absicht und verlässt dann den Ihram; eine Speisung gibt es hierbei nicht. Wer bei der Pilgerfahrt von Arafa abgehalten wird, verlässt den Ihram durch eine Umra und schuldet kein Blutopfer.
فَصْلٌ فِي الْهَدْيِ وَالْأُضْحِيَّةِ وَالْعَقِيقَةِ
Abschnitt über das Opfertier (Hady), das Opfer (Udhiyya) und die Aqiqa
الْهَدْيُ مَا يُهْدَى لِلْحَرَمِ مِنْ نَعَمٍ وَغَيْرِهِ؛ لِأَنَّهُ يُهْدَى إِلَى اللَّهِ تَعَالَى.
Der Hady ist, was dem heiligen Bezirk an Herdenvieh und anderem dargebracht wird; so heißt er, weil er Allah, dem Erhabenen, dargebracht wird.
وَالْأُضْحِيَّةُ مَا يُذْبَحُ مِنْ إِبِلٍ وَبَقَرٍ وَغَنَمٍ أَهْلِيَّةٍ أَيَّامَ النَّحْرِ بِسَبَبِ الْعِيدِ تَقَرُّبًا إِلَى اللَّهِ تَعَالَى، وَهِيَ سُنَّةٌ مُؤَكَّدَةٌ، وَتَجِبُ بِالنُّذُورِ، وَالْأَفْضَلُ إِبِلٌ فَبَقَرٌ فَغَنَمٌ، وَلَا تُجْزِئُ مِنْ غَيْرِهِنَّ، وَتُجْزِئُ شَاةٌ عَنْ وَاحِدٍ وَأَهْلِ بَيْتِهِ وَعِيَالِهِ، وَبَدَنَةٌ أَوْ بَقَرَةٌ عَنْ سَبْعَةٍ، وَيُعْتَبَرُ ذَبْحُهَا عَنْهُمْ، وَشَاةٌ أَفْضَلُ مِنْ سُبْعِ بَدَنَةٍ أَوْ بَقَرَةٍ، وَسَبْعُ شِيَاهٍ أَفْضَلُ مِنْ إِحْدَاهُمَا.
Die Udhiyya ist, was an Kamelen, Rindern und Hausschafen und -ziegen an den Opfertagen aus Anlass des Festes geschlachtet wird, um sich Allah, dem Erhabenen, zu nähern. Sie ist eine betonte Sunna (Sunna muʾakkada) und wird durch Gelübde Pflicht. Am vorzüglichsten sind Kamele, dann Rinder, dann Schafe und Ziegen; von anderen Tieren genügt sie nicht. Ein Schaf genügt für einen Mann, seine Hausgenossen und seine Familie, ein Kamel oder ein Rind für sieben, wobei maßgeblich ist, dass es für sie geschlachtet wird. Ein Schaf ist vorzüglicher als ein Siebtel eines Kamels oder Rindes, und sieben Schafe sind vorzüglicher als eines von beiden.
وَلَا يُجْزِئُ إِلَّا جَذَعُ ضَأْنٍ أَوْ ثَنِيُّ غَيْرِهِ، فَثَنِيُّ إِبِلٍ مَا لَهُ خَمْسُ سِنِينَ، وَثَنِيُّ بَقَرٍ مَا لَهُ سَنَتَانِ، وَلَا تُجْزِئُ هَزِيلَةٌ، وَبَيِّنَةُ عَوَرٍ أَوْ عَرَجٍ، وَلَا ذَاهِبَةُ الثَّنَايَا أَوْ أَكْثَرِ أُذُنِهَا أَوْ قَرْنِهَا.
Es genügt nur ein Dschadhaʿ-Schaf oder bei den anderen ein Thaniyy. Der Thaniyy beim Kamel ist, was fünf Jahre alt ist, beim Rind, was zwei Jahre alt ist. Nicht genügt ein abgemagertes Tier, eines mit deutlicher Einäugigkeit oder Lahmheit, noch eines, dem die Schneidezähne fehlen oder der größte Teil des Ohres oder des Horns.
وَسُنَّ نَحْرُ إِبِلٍ قَائِمَةً مَعْقُولَةً يَدُهَا الْيُسْرَى بِأَنْ يَطْعَنَهَا فِي الْوَهْدَةِ بَيْنَ الْعُنُقِ وَالصَّدْرِ، وَذَبْحُ بَقَرٍ وَغَنَمٍ عَلَى جَنْبِهَا الْأَيْسَرِ مُوَجَّهَةً إِلَى الْقِبْلَةِ، وَيُسَمِّي وُجُوبًا حِينَ يُحَرِّكُ يَدَهُ بِالْفِعْلِ، وَيُكَبِّرُ وَيَقُولُ: اللَّهُمَّ هَذَا مِنْكَ وَلَكَ.
Sunna ist es, Kamele stehend zu schlachten, mit gebundenem linkem Vorderbein, indem man sie in die Mulde zwischen Hals und Brust sticht, und Rinder sowie Schafe und Ziegen auf ihrer linken Seite liegend, zur Qibla ausgerichtet, zu schlachten. Pflichtgemäß spricht man das Bismillah, wenn man die Hand zur Handlung bewegt, spricht das Takbir und sagt: „O Allah, dies ist von Dir und für Dich.“
وَوَقْتُ ذَبْحِ أُضْحِيَّةٍ وَهَدْيِ نَذْرٍ أَوْ تَطَوُّعٍ وَمُتْعَةٍ وَقِرَانٍ مِنْ بَعْدِ أَسْبَقِ صَلَاةِ الْعِيدِ بِالْبَلَدِ، أَوْ قَدْرِهَا لِمَنْ لَمْ يُصَلِّ، فَإِنْ فَاتَتِ الصَّلَاةُ بِالزَّوَالِ ذَبَحَ بَعْدَهُ إِلَى آخِرِ ثَانِي التَّشْرِيقِ، وَوَقْتُ ذَبْحِ هَدْيٍ وَاجِبٍ بِفِعْلِ مَحْظُورٍ مِنْ حِينِهِ.
Die Zeit für das Schlachten der Udhiyya, eines gelobten oder freiwilligen Opfertiers sowie des Opfers für Tamattuʿ und Qiran beginnt nach dem frühesten Festgebet im Ort oder, für den, der nicht betet, nach der entsprechenden Dauer. Wurde das Gebet durch das Erreichen des Mittags verpasst, schlachtet man danach, bis zum Ende des zweiten Taschriq-Tages. Die Zeit für das Schlachten eines Opfertiers, das durch das Begehen eines Verbots Pflicht wurde, beginnt mit dessen Zeitpunkt.
فَصْلٌ (تَعْيِينُ الْهَدْيِ وَالْأُضْحِيَّةِ وَمَا يُفْعَلُ بِهِمَا)
Abschnitt (die Bestimmung des Opfertiers und der Udhiyya und was mit ihnen geschieht)
وَيَتَعَيَّنُ هَدْيٌ بِقَوْلِهِ: هَذَا هَدْيٌ، أَوْ بِتَقْلِيدِهِ أَوْ إِشْعَارِهِ، وَأُضْحِيَّةٌ: بِهَذِهِ أُضْحِيَّةٌ، أَوْ: لِلَّهِ، وَنَحْوِهِ.
Ein Opfertier wird bestimmt, indem man sagt: „Dies ist ein Hady“, oder indem man ihm eine Halskette umhängt oder es markiert; eine Udhiyya, indem man sagt: „Dies ist eine Udhiyya“ oder „für Allah“ und Ähnliches.
وَلَا يَجُوزُ إِعْطَاءُ الْجَازِرِ أُجْرَتَهُ مِنْهَا، وَيَجُوزُ هَدِيَّةً وَصَدَقَةً، وَلَا يُبَاعُ جِلْدُهَا وَلَا شَيْءٌ مِنْهَا؛ بَلْ يُنْتَفَعُ بِهِ.
Es ist nicht erlaubt, dem Schlachter seinen Lohn davon zu geben; als Geschenk und Almosen ist es erlaubt. Weder ihr Fell noch etwas anderes von ihr wird verkauft; vielmehr wird es genutzt.
وَسُنَّ أَنْ يَأْكُلَ وَيُهْدِيَ وَيَتَصَدَّقَ أَثْلَاثًا، وَأَنْ يَأْكُلَ مِنْ هَدْيِهِ التَّطَوُّعِ، وَمِنْ أُضْحِيَّتِهِ وَلَوْ وَاجِبَةً، وَيَجُوزُ مِنَ الْمُتْعَةِ وَالْقِرَانِ، وَيَجِبُ أَنْ يَتَصَدَّقَ بِمَا يَقَعُ عَلَيْهِ اسْمُ اللَّحْمِ، وَيُعْتَبَرُ تَمْلِيكٌ لِلْفَقِيرِ، فَلَا يَكْفِي إِطْعَامُهُ.
Sunna ist es, ein Drittel zu essen, ein Drittel zu verschenken und ein Drittel als Almosen zu geben, und von seinem freiwilligen Opfertier und von seiner Udhiyya zu essen, auch wenn sie Pflicht ist. Vom Opfer für Tamattuʿ und Qiran ist es erlaubt. Pflicht ist es, so viel als Almosen zu geben, wie die Bezeichnung „Fleisch“ verdient. Maßgeblich ist, dass es dem Armen zu Eigentum übergeben wird; ihn damit zu speisen genügt nicht.
وَإِذَا دَخَلَ الْعَشْرُ حَرُمَ عَلَى مَنْ يُضَحِّي أَوْ يُضَحَّى عَنْهُ أَخْذُ شَيْءٍ مِنْ شَعْرِهِ أَوْ ظُفْرِهِ أَوْ بَشَرَتِهِ إِلَى الذَّبْحِ، وَسُنَّ حَلْقٌ بَعْدَهُ.
Wenn die (ersten) zehn Tage (des Dhul-Hiddscha) beginnen, ist es dem, der opfert oder für den geopfert wird, verboten, bis zur Schlachtung etwas von seinen Haaren, Nägeln oder seiner Haut zu entfernen. Sunna ist das Rasieren danach.
فَصْلٌ (الْعَقِيقَةُ)
Abschnitt (die Aqiqa)
وَالْعَقِيقَةُ سُنَّةٌ مُؤَكَّدَةٌ فِي حَقِّ الْأَبِ، وَهِيَ عَنِ الْغُلَامِ شَاتَانِ مُتَقَارِبَتَانِ سِنًّا وَشَبَهًا، فَإِنْ عَدِمَ فَوَاحِدَةٌ، وَعَنِ الْجَارِيَةِ شَاةٌ، وَلَا يُجْزِئُ بَدَنَةٌ أَوْ بَقَرَةٌ إِلَّا كَامِلَةً، تُذْبَحُ فِي سَابِعِ وِلَادَتِهِ وَيُسَمَّى فِيهِ، فَإِنْ فَاتَ فَفِي أَرْبَعَةَ عَشَرَ، فَإِنْ فَاتَ فَفِي أَحَدٍ وَعِشْرِينَ، وَلَا تُعْتَبَرُ الْأَسَابِيعُ بَعْدَ ذَلِكَ، وَلَا يُكْسَرُ عَظْمُهَا، وَطَبْخُهَا أَفْضَلُ، وَيَكُونُ مِنْهُ بِحُلْوٍ، وَحُكْمُهَا كَأُضْحِيَّةٍ فِيمَا يُجْزِئُ وَيُسْتَحَبُّ وَيُكْرَهُ، لَكِنْ يُبَاعُ جِلْدٌ وَرَأْسٌ وَسَوَاقِطُ، وَيُتَصَدَّقُ بِثَمَنِهِ، وَإِنِ اتَّفَقَ وَقْتُ عَقِيقَةٍ وَأُضْحِيَّةٍ أَجْزَأَتْ إِحْدَاهُمَا عَنِ الْأُخْرَى.
Die Aqiqa (das Geburtsopfer) ist für den Vater eine betonte Sunna. Für einen Jungen sind es zwei Schafe, die einander in Alter und Aussehen ähneln; findet er sie nicht, dann eines; für ein Mädchen ein Schaf. Ein Kamel oder ein Rind genügt nur vollständig. Sie wird am siebten Tag nach der Geburt geschlachtet, und an ihm erhält das Kind seinen Namen. Wird dieser verpasst, dann am vierzehnten, und wird auch dieser verpasst, dann am einundzwanzigsten; danach werden die Wochen nicht mehr berücksichtigt. Ihre Knochen werden nicht zerbrochen. Sie zu kochen ist vorzüglicher, und dabei soll etwas Süßes dabei sein. Ihr Urteil gleicht dem der Udhiyya in dem, was genügt, empfohlen und verpönt ist, doch dürfen Fell, Kopf und Innereien verkauft werden, und der Erlös wird als Almosen gegeben. Fallen die Zeit der Aqiqa und der Udhiyya zusammen, genügt die eine für die andere.

Einen Fehler gefunden?

Dann melde ihn bitte — mit der Stelle, um die es geht. Jede Meldung wird gelesen und führt zu einer neuen Fassung des Buches.