فَصْلٌ (صَلَاةُ الْجَمَاعَةِ)
Abschnitt (das Gemeinschaftsgebet)
صَلَاةُ الْجَمَاعَةِ وَاجِبَةٌ لِلْخَمْسِ الْمُؤَدَّاةِ عَلَى الرِّجَالِ الْأَحْرَارِ الْقَادِرِينَ وَلَوْ سَفَرًا، وَلَيْسَتْ شَرْطًا، فَتَصِحُّ مِنْ مُنْفَرِدٍ، وَلَا يَنْقُصُ أَجْرُهُ مَعَ عُذْرٍ.
Das Gebet in Gemeinschaft ist Pflicht für die fünf Gebete, die zu ihrer Zeit verrichtet werden, für die freien Männer, die dazu fähig sind, auch auf Reisen. Es ist jedoch keine Bedingung für die Gültigkeit; daher ist das Gebet des allein Betenden gültig, und bei einem Entschuldigungsgrund mindert sich sein Lohn nicht.
وَتَنْعَقِدُ بِاثْنَيْنِ فِي غَيْرِ جُمُعَةٍ وَعِيدٍ، وَلَوْ بِأُنْثَى أَوْ عَبْدٍ، لَا بِصَبِيٍّ فِي فَرْضٍ.
Die Gemeinschaft kommt außerhalb des Freitags- und des Festgebets mit zwei Personen zustande, auch mit einer Frau oder einem Sklaven, nicht aber im Pflichtgebet mit einem Knaben.
وَحَرُمَ أَنْ يَؤُمَّ بِمَسْجِدٍ لَهُ إِمَامٌ رَاتِبٌ، فَلَا تَصِحُّ إِلَّا مَعَ إِذْنِهِ وَعَدَمِ كَرَاهَتِهِ، أَوْ تَأَخُّرِهِ وَضِيقِ الْوَقْتِ.
Verboten ist es, in einer Moschee, die einen festen Imam hat, vorzubeten. Das Gebet ist dann nur gültig mit seiner Erlaubnis und wenn er es nicht verabscheut, oder wenn er sich verspätet und die Zeit knapp wird.
وَمَنْ كَبَّرَ قَبْلَ تَسْلِيمَةِ الْإِمَامِ الْأُولَى أَدْرَكَ الْجَمَاعَةَ، وَمَنْ أَدْرَكَ الرُّكُوعَ أَدْرَكَ الرَّكْعَةَ.
Wer vor dem ersten Friedensgruß des Imams das Takbir spricht, hat die Gemeinschaft erreicht. Wer die Verbeugung erreicht, hat die Rakʿa erreicht.
وَسُنَّ دُخُولُهُ مَعَ إِمَامِهِ كَيْفَ أَدْرَكَهُ، وَمَا أَدْرَكَ مَعَهُ آخِرُهَا، وَمَا يَقْضِيهِ أَوَّلُهَا، وَيَتَحَمَّلُ عَنْ مَأْمُومٍ قِرَاءَةً، وَسُجُودَ سَهْوٍ وَتِلَاوَةٍ، وَسُتْرَةً، وَدُعَاءَ قُنُوتٍ، وَتَشَهُّدًا أَوَّلَ إِذَا سُبِقَ بِرَكْعَةٍ. وَالْأَوْلَى أَنْ يَشْرَعَ فِي أَفْعَالِهَا بَعْدَ إِمَامٍ، فَإِنْ وَافَقَهُ فِيهَا وَفِي سَلَامٍ كُرِهَ، وَإِنْ سَبَقَهُ حَرُمَ، وَإِنْ كَبَّرَ لِإِحْرَامٍ مَعَهُ أَوْ قَبْلَ إِتْمَامِهِ لَمْ تَنْعَقِدْ، وَإِنْ سَلَّمَ قَبْلَهُ عَمْدًا بِلَا عُذْرٍ، أَوْ سَهْوًا وَلَمْ يُعِدْهُ بَعْدَهُ بَطَلَتْ.
Sunna ist es, sich dem Imam in dem Zustand anzuschließen, in dem man ihn antrifft. Was man mit ihm erreicht, ist das Ende seines Gebets, und was man nachholt, ist dessen Anfang. Der Imam übernimmt für den, der hinter ihm betet, das Rezitieren, die Niederwerfung des Versehens und die des Rezitierens, die Sutra (Abgrenzung vor dem Betenden), das Qunut-Bittgebet und das erste Taschahhud, wenn dieser eine Rakʿa verpasst hat. Das Beste ist, die Handlungen des Gebets nach dem Imam zu beginnen. Tut man sie und den Friedensgruß gleichzeitig mit ihm, ist es verpönt; kommt man ihm zuvor, ist es verboten. Spricht man das Eröffnungs-Takbir gleichzeitig mit ihm oder bevor er es vollendet hat, kommt das Gebet nicht zustande. Spricht man den Friedensgruß vor ihm, absichtlich ohne Entschuldigungsgrund, oder aus Versehen und wiederholt ihn nicht nach ihm, wird das Gebet ungültig.
وَسُنَّ لِإِمَامٍ التَّخْفِيفُ مَعَ الْإِتْمَامِ، وَتَطْوِيلُ قِرَاءَةِ الْأُولَى عَنِ الثَّانِيَةِ، وَانْتِظَارُ دَاخِلٍ إِنْ لَمْ يَشُقَّ عَلَى مَأْمُومٍ.
Sunna ist für den Imam, das Gebet leicht zu halten und es dabei vollständig zu verrichten, die Rezitation der ersten Rakʿa länger zu machen als die der zweiten und auf einen Hinzukommenden zu warten, wenn es den Betenden hinter ihm nicht beschwerlich wird.
فَصْلٌ (الْإِمَامَةُ)
Abschnitt (die Imamschaft)
الْأَوْلَى بِالْإِمَامَةِ الْأَجْوَدُ قِرَاءَةً الْأَفْقَهُ، وَيُقَدَّمُ قَارِئٌ لَا يَعْلَمُ فِقْهَ صَلَاتِهِ عَلَى فَقِيهٍ أُمِّيٍّ، ثُمَّ الْأَسَنُّ، ثُمَّ الْأَشْرَفُ، ثُمَّ الْأَتْقَى وَالْأَوْرَعُ، ثُمَّ يُقْرَعُ، وَصَاحِبُ الْبَيْتِ وَإِمَامُ الْمَسْجِدِ وَلَوْ عَبْدًا أَحَقُّ إِلَّا مِنْ ذِي سُلْطَانٍ فِيهَا، وَحُرٌّ أَوْلَى مِنْ عَبْدٍ وَمُبَعَّضٍ، وَمُبَعَّضٌ أَوْلَى مِنْ عَبْدٍ، وَحَاضِرٌ، وَبَصِيرٌ، وَحَضَرِيٌّ، وَمُتَوَضِّئٌ، وَمُسْتَعِيرٌ، وَمُسْتَأْجِرٌ أَوْلَى مِنْ ضِدِّهِمْ.
Am ehesten zur Imamschaft berechtigt ist, wer am besten rezitiert und dazu das meiste Fiqh-Wissen hat. Ein guter Rezitierender, der das Fiqh seines Gebets nicht kennt, wird einem Fiqh-Kundigen vorgezogen, der nicht richtig rezitieren kann. Danach kommt der Ältere, dann der Vornehmere, dann der Gottesfürchtigere und Gewissenhaftere, dann wird gelost. Der Hausherr und der Imam der Moschee – auch wenn er ein Sklave ist – haben den größeren Anspruch, außer gegenüber dem Inhaber der Herrschaftsgewalt darin. Der Freie hat Vorrang vor dem Sklaven und dem Teilfreien, der Teilfreie vor dem Sklaven. Ebenso haben der Anwesende, der Sehende, der Sesshafte, der Wudu-Verrichtende, der Entleiher und der Mieter (des Hauses) Vorrang vor ihrem Gegenteil.
وَلَا تَصِحُّ إِمَامَةُ فَاسِقٍ مُطْلَقًا إِلَّا فِي جُمُعَةٍ وَعِيدٍ تَعَذَّرَا خَلْفَ غَيْرِهِ.
Die Imamschaft eines offenkundigen Sünders (Fasiq) ist in keinem Gebet gültig, außer beim Freitags- und beim Festgebet, wenn diese hinter einem anderen nicht möglich sind.
وَتَصِحُّ خَلْفَ أَعْمَى أَصَمَّ، وَأَقْلَفَ، وَأَقْطَعِ يَدَيْنِ أَوْ رِجْلَيْنِ أَوْ أَنْفٍ، وَكَثِيرِ لَحْنٍ لَمْ يُخِلَّ الْمَعْنَى، لَا خَلْفَ أَخْرَسَ وَكَافِرٍ، وَلَا إِمَامَةُ عَاجِزٍ عَنْ شَرْطٍ أَوْ رُكْنٍ إِلَّا بِمِثْلِهِ، إِلَّا الْإِمَامَ الرَّاتِبَ بِمَسْجِدٍ الْمَرْجُوَّ زَوَالُ عِلَّتِهِ، فَيُصَلِّي جَالِسًا، وَيَجْلِسُونَ خَلْفَهُ، وَتَصِحُّ قِيَامًا، وَلَا إِمَامَةُ امْرَأَةٍ وَخُنْثَى لِرِجَالٍ أَوْ خَنَاثَى، وَلَا مُمَيِّزٍ لِبَالِغٍ فِي فَرْضٍ، وَلَا إِمَامَةُ مُحْدِثٍ أَوْ نَجِسٍ يَعْلَمُ ذَلِكَ؛ فَإِنْ جَهِلَ هُوَ وَمَأْمُومٌ حَتَّى انْقَضَتْ صَحَّتْ لِمَأْمُومٍ، وَلَا إِمَامَةُ أُمِّيٍّ، وَهُوَ مَنْ لَا يُحْسِنُ الْفَاتِحَةَ، أَوْ يُدْغِمُ فِيهَا مَا لَا يُدْغَمُ، أَوْ يَلْحَنُ لَحْنًا يُحِيلُ الْمَعْنَى عَجْزًا عَنْ إِصْلَاحِهِ، إِلَّا بِمِثْلِهِ.
Gültig ist das Gebet hinter einem Blinden oder Tauben, einem Unbeschnittenen, einem, dem die Hände, Füße oder die Nase abgetrennt sind, und einem, der viele Sprachfehler macht, die den Sinn nicht entstellen. Nicht gültig ist es hinter einem Stummen und einem Ungläubigen. Nicht gültig ist die Imamschaft dessen, der unfähig ist, eine Bedingung oder einen Grundpfeiler zu erfüllen, außer für seinesgleichen – ausgenommen der feste Imam einer Moschee, bei dem man hofft, dass sein Leiden vergeht: Er betet sitzend, und sie sitzen hinter ihm; im Stehen ist ihr Gebet ebenfalls gültig. Nicht gültig ist die Imamschaft einer Frau und eines Zwitters (Chuntha) für Männer oder Zwitter, noch die eines unterscheidungsfähigen Kindes für einen Erwachsenen im Pflichtgebet, noch die eines Imams im Zustand ritueller Unreinheit oder mit Unreinheit, der davon weiß. Wussten aber weder er noch der Betende hinter ihm davon, bis das Gebet beendet war, ist es für den Betenden hinter ihm gültig. Nicht gültig ist auch die Imamschaft eines Ummiyy – das ist, wer die Fatiha nicht gut beherrscht, darin Laute zusammenzieht, die man nicht zusammenzieht, oder einen Fehler macht, der den Sinn verändert, weil er unfähig ist, ihn zu verbessern –, außer für seinesgleichen.
وَسُنَّ وُقُوفُ جَمَاعَةٍ مُتَقَدِّمًا عَلَيْهِمْ، فَإِنْ تَقَدَّمَهُ مَأْمُومٌ وَلَوْ بِإِحْرَامٍ لَمْ تَصِحَّ صَلَاتُهُ، وَالِاعْتِبَارُ بِمُؤَخَّرِ قَدَمٍ، وَيَقِفُ الْوَاحِدُ أَوِ الْخُنْثَى عَنْ يَمِينِهِ وُجُوبًا، وَالْمَرْأَةُ خَلْفَهُ نَدْبًا، وَيَجُوزُ عَنْ يَمِينِهِ، وَمَنْ صَلَّى عَنْ يَسَارِهِ مَعَ خُلُوِّ يَمِينِهِ، أَوْ رَكْعَةً مُنْفَرِدًا لَمْ تَصِحَّ صَلَاتُهُ، وَإِذَا جَمَعَهُمَا مَسْجِدٌ صَحَّتِ الْقُدْوَةُ مُطْلَقًا بِشَرْطِ الْعِلْمِ بِانْتِقَالَاتِ الْإِمَامِ، وَإِنْ لَمْ يَجْمَعْهُمَا شُرِطَ رُؤْيَةُ الْإِمَامِ أَوْ مَنْ وَرَاءَهُ وَلَوْ فِي بَعْضِهَا.
Sunna ist es, dass der Imam einer Gemeinschaft vor ihnen steht. Steht ein Betender vor ihm, auch nur beim Eröffnungs-Takbir, ist dessen Gebet nicht gültig; maßgeblich ist dabei die Ferse. Ein Einzelner oder ein Zwitter steht pflichtgemäß zu seiner Rechten, eine Frau empfohlenermaßen hinter ihm, erlaubt ist es auch zu seiner Rechten. Wer zu seiner Linken betet, während seine rechte Seite frei ist, oder eine Rakʿa allein hinter der Reihe betet, dessen Gebet ist nicht gültig. Befinden sich beide in derselben Moschee, ist das Folgen uneingeschränkt gültig, unter der Bedingung, dass man die Bewegungen des Imams mitbekommt. Sind sie nicht in derselben Moschee, ist Bedingung, dass man den Imam oder jemanden hinter ihm sieht, sei es auch nur in einem Teil des Gebets.
وَكُرِهَ عُلُوُّ إِمَامٍ عَلَى مَأْمُومٍ ذِرَاعًا فَأَكْثَرَ لَا عَكْسُهُ.
Verpönt ist es, dass der Imam eine Elle oder mehr höher steht als der Betende hinter ihm, nicht aber umgekehrt.
وَكُرِهَ حُضُورُ مَسْجِدٍ وَجَمَاعَةٍ لِمَنْ أَكَلَ بَصَلًا أَوْ فُجْلًا وَنَحْوَهُ حَتَّى يَذْهَبَ رِيحُهُ.
Verpönt ist der Besuch der Moschee und der Gemeinschaft für den, der Zwiebeln, Rettich oder Ähnliches gegessen hat, bis der Geruch verschwunden ist.
فَصْلٌ (الْأَعْذَارُ فِي تَرْكِ الْجُمُعَةِ وَالْجَمَاعَةِ)
Abschnitt (die Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Freitagsgebet und von der Gemeinschaft)
يُعْذَرُ بِتَرْكِ جُمُعَةٍ وَجَمَاعَةٍ مَرِيضٌ، وَخَائِفُ حُدُوثِ مَرَضٍ لَيْسَا بِالْمَسْجِدِ، وَمَنْ يُدَافِعُ أَحَدَ الْأَخْبَثَيْنِ، وَمَنْ بِحَضْرَةِ طَعَامٍ يَحْتَاجُ إِلَيْهِ، وَلَهُ الشِّبَعُ، أَوْ لَهُ ضَائِعٌ يَرْجُوهُ، أَوْ يَخَافُ ضَيَاعَ مَالِهِ أَوْ ضَرَرًا فِيهِ أَوْ فِي مَعِيشَةٍ يَحْتَاجُهَا، أَوْ مَوْتَ قَرِيبِهِ أَوْ رَفِيقِهِ، أَوْ ضَرَرًا مِنْ سُلْطَانٍ أَوْ مَطَرٍ وَنَحْوِهِ، أَوْ مُلَازَمَةَ غَرِيمٍ لَهُ وَلَا شَيْءَ مَعَهُ، أَوْ فَوْتَ رُفْقَةٍ، وَنَحْوُ ذَلِكَ.
Entschuldigt beim Fernbleiben vom Freitagsgebet und von der Gemeinschaft sind: der Kranke und wer fürchtet, krank zu werden, sofern beide nicht in der Moschee sind; wer den Drang zu Urin oder Kot unterdrückt; wer bei einer Speise ist, die er benötigt – und er darf sich satt essen –; wer etwas Verlorenes hat, das er wiederzufinden hofft; wer fürchtet, dass sein Besitz verloren geht oder Schaden nimmt, oder einen Schaden an einem Lebensunterhalt, den er braucht; wer fürchtet, dass ein Verwandter oder Gefährte stirbt (ohne ihn); wer Schaden von einem Machthaber, durch Regen oder Ähnliches fürchtet; wer fürchtet, dass ein Gläubiger ihn festhält, während er nichts besitzt; oder wer fürchtet, seine Reisegefährten zu verpassen; und Ähnliches.