Berliner Muslime

Der Anfang des Anbetenden und das Genügende für den Enthaltsamen · Kapitel 5 von 12

Das Gebet der Entschuldigten und das Freitagsgebet

Das Kapitel im Überblick

صَلَاةُ أَهْلِ الْأَعْذَارِ وَصَلَاةُ الْجُمُعَةِ
Das Gebet der Entschuldigten und das Freitagsgebet
صَلَاةُ الْمَرِيضِ
Das Gebet des Kranken
  1. 1
    يَلْزَمُ الْمَرِيضَ أَنْ يُصَلِّيَ قَائِمًا
    Der Kranke muss im Stehen beten
    sei es auch gebeugt, auf etwas gestützt oder angelehnt
  2. 2
    فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا
    Kann er es nicht: im Sitzen
    empfohlenermaßen im Schneidersitz; wie immer er sitzt, ist es erlaubt
  3. 3
    فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبِهِ
    Kann er auch das nicht: auf der Seite liegend
    die rechte ist vorzüglicher
  4. 4
    يُومِئُ بِرُكُوعٍ وَسُجُودٍ عَاجِزٌ عَنْهُمَا
    Verbeugung und Niederwerfung andeuten
    die Niederwerfung tiefer; sonst mit den Augen, die Handlung im Herzen vergegenwärtigt
  5. 5
    لَا تَسْقُطُ مَا دَامَ الْعَقْلُ ثَابِتًا
    Es entfällt nicht, solange der Verstand vorhanden ist
  6. 6
    تَصِحُّ عَلَى رَاحِلَةٍ
    Pflichtgebet auf dem Reittier: bei Schlamm, Regen, Furcht
    auf dem Schiff nicht im Sitzen für den, der stehen kann; maßgeblich ist eine feste Unterlage
يُسَنُّ قَصْرُ الصَّلَاةِ الرُّبَاعِيَّةِ
Sunna: das Verkürzen (Qasr) der Vier-Rakʿa-Gebete
  1. 7
    لِمَنْ نَوَى سَفَرًا مُبَاحًا
    Für den, der eine erlaubte Reise beabsichtigt
    auch zur Erholung oder zum Vergnügen, zu einem bestimmten Ort
  2. 8
    سِتَّةَ عَشَرَ فَرْسَخًا
    Sechzehn Farsach
    zu Land und zu Wasser; das sind zwei Tagesreisen in mäßigem Tempo
  3. 9
    إِذَا فَارَقَ بُيُوتَ قَرْيَتِهِ الْعَامِرَةَ
    Sobald er die bewohnten Häuser seines Dorfes verlassen hat
    oder die Zelte seiner Leute
  4. 10
    الْقَصْرُ أَفْضَلُ
    Das Verkürzen ist vorzüglicher
    das vollständige Beten ist nicht verpönt
  5. 11
    مَنْ نَوَى إِقَامَةً مُطْلَقَةً بِمَوْضِعٍ
    Vollständig betet, wer unbefristet bleiben will
    oder mehr als vier Tage, oder wer hinter einem Ansässigen betet
  6. 12
    قَصَرَ أَبَدًا
    Auf unbestimmte Zeit verkürzen
    wer festgehalten wird oder wegen eines Anliegens bleibt und nicht weiß, wann es erledigt sein wird
يُبَاحُ جَمْعٌ بَيْنَ ظُهْرٍ وَعَصْرٍ وَعِشَائَيْنِ
Erlaubt: das Zusammenlegen (Dschamʿ) zweier Gebete
Mittags- und Nachmittagsgebet sowie Abend- und Nachtgebet, zur Zeit eines der beiden
  1. 13
    تَرْكُهُ أَفْضَلُ
    Es zu unterlassen ist vorzüglicher
    außer in Arafa und Muzdalifa: dort ist es Sunna
  2. 14
    يُجْمَعُ فِي ثَمَانِ حَالَاتٍ
    Zusammengelegt wird in acht Fällen
    Reise, Kranker, Stillende, Mustahada, unfähig zur Reinigung für jedes Gebet oder zum Erkennen der Zeit, Entschuldigungsgrund
  3. 15
    يَخْتَصُّ بِجَوَازِ جَمْعِ الْعِشَائَيْنِ
    Nur für Abend- und Nachtgebet erlaubt es
    Schnee, Hagel und Eis, Schlamm, ein heftiger kalter Wind und Regen, der die Kleidung nass macht
  4. 16
    الْأَفْضَلُ فِعْلُ الْأَرْفَقِ
    Das Beste: tun, was leichter ist
    Vorziehen oder Verschieben; sind beide gleich, ist das Verschieben vorzüglicher
  5. 17
    يُشْتَرَطُ لَهُ تَرْتِيبٌ مُطْلَقًا
    Bedingung in jedem Fall: die Reihenfolge
  6. 18
    لِجَمْعٍ بِوَقْتِ أُولَى
    Bedingungen zur Zeit des ersten Gebets
    Absicht beim Eröffnungs-Takbir, kaum Trennung dazwischen, Entschuldigungsgrund vorhanden und fortbestehend
  7. 19
    لِجَمْعٍ بِوَقْتِ ثَانِيَةٍ
    Bedingungen zur Zeit des zweiten Gebets
    Absicht während der Zeit des ersten; der Entschuldigungsgrund besteht bis zum Eintritt der zweiten Zeit
  8. 20
    لَا يُشْتَرَطُ لِصِحَّتِهِ اتِّحَادُ إِمَامٍ وَمَأْمُومٍ
    Nicht Bedingung: dass Imam und Betender derselbe sind
صَلَاةُ الْخَوْفِ
Das Gebet in Furcht (Salat al-Chauf)
  1. 21
    بِقِتَالٍ مُبَاحٍ
    Gültig bei einem erlaubten Kampf
    auch wenn man sesshaft ist und einen Angriff des Feindes fürchtet
  2. 22
    عَلَى سِتَّةِ أَوْجُهٍ
    Auf sechs Arten
  3. 23
    إِذَا اشْتَدَّ الْخَوْفُ صَلَّوْا رِجَالًا وَرُكْبَانًا
    Bei heftiger Furcht: zu Fuß und beritten
    zur Qibla gewandt und anders; sie deuten an, so gut sie können
  4. 24
    لِمُصَلٍّ كَرٌّ وَفَرٌّ لِمَصْلَحَةٍ
    Angreifen und Ausweichen, wenn es von Nutzen ist
    das Gebet wird auch durch dessen Länge nicht ungültig
  5. 25
    سُنَّ لَهُ فِيهَا حَمْلُ مَا يَدْفَعُ بِهِ عَنْ نَفْسِهِ
    Sunna: etwas zur Verteidigung tragen
    wie ein Schwert oder ein Messer; bei Bedarf ist es erlaubt, etwas Unreines zu tragen
تَجِبُ الْجُمُعَةُ
Das Freitagsgebet (Dschumuʿa) ist Pflicht
  1. 26
    عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ مُكَلَّفٍ ذَكَرٍ حُرٍّ مُسْتَوْطِنٍ بِبِنَاءٍ
    Für jeden verantwortlichen, männlichen, freien, ansässigen Muslim
    auch für den Reisenden, dem das Verkürzen nicht erlaubt ist, und wer höchstens einen Farsach entfernt wohnt
  2. 27
    لَا تَجِبُ عَلَى مَنْ يُبَاحُ لَهُ الْقَصْرُ
    Nicht Pflicht: wem das Verkürzen erlaubt ist
    noch für Sklaven, Teilfreie, Frauen und Zwitter; nehmen sie teil, genügt es ihnen, sie zählen aber nicht zu den Vierzig
  3. 28
    الْجُمُعَةُ رَكْعَتَانِ
    Das Freitagsgebet hat zwei Rakʿas
  4. 29
    حَرُمَ إِقَامَتُهَا وَعِيدٍ فِي أَكْثَرَ مِنْ مَوْضِعٍ مِنَ الْبَلَدِ
    Verboten: an mehr als einem Ort der Stadt
    außer bei Bedarf wie Platzmangel, großer Entfernung, Furcht vor Unruhe (Fitna)
  5. 30
    سُنَّ قِرَاءَةُ سُورَةِ الْكَهْفِ فِي يَوْمِهَا
    Sunna am Freitag: die Sure al-Kahf rezitieren
    viele Bittgebete und viel Segen über den Propheten ﷺ
  6. 31
    لَمْ يَجْلِسْ حَتَّى يَرْكَعَ رَكْعَتَيْنِ خَفِيفَتَيْنِ
    Wer während der Predigt eintritt: erst zwei leichte Rakʿas
شُرِطَ لِصِحَّتِهَا أَرْبَعَةُ شُرُوطٍ
Vier Bedingungen für die Gültigkeit des Freitagsgebets
die Erlaubnis des Herrschers gehört nicht dazu
  1. 32
    الْوَقْتُ
    1. Die Zeit
    vom Beginn der Zeit des Festgebets bis zum Ende der Zeit des Mittagsgebets
  2. 33
    اسْتِيطَانُ أَرْبَعِينَ
    2. Vierzig Ansässige
    auch einschließlich des Imams
  3. 34
    حُضُورُهُمْ
    3. Ihre Anwesenheit
    werden es vor dem Ende des Gebets weniger, beginnen sie neu mit dem Mittagsgebet
  4. 35
    تَقَدُّمُ خُطْبَتَيْنِ
    4. Zwei Predigten (Chutba) gehen voraus
    anstelle von zwei Rakʿas; Bedingungen: Zeit, Absicht, am Wohnort, Anwesenheit der Vierzig, tauglicher Prediger
  5. 36
    أَرْكَانُهُمَا سِتَّةٌ
    Die Grundpfeiler der Predigten sind sechs
    Lob Allahs, Segensgebet über den Gesandten ﷺ, ein Vers, Ermahnung zur Taqwa, ohne Unterbrechung, laut
  6. 37
    يُبْطِلُهَا كَلَامٌ مُحَرَّمٌ
    Ungültig durch verbotene Rede
    in einer anderen Sprache als Arabisch nur gültig, wenn man unfähig ist
  7. 38
    تُسَنُّ عَلَى مِنْبَرٍ أَوْ مَوْضِعٍ عَالٍ
    Sunna: auf einer Kanzel (Minbar), stehend, kurz
    gestützt auf Schwert oder Stab; die zweite Predigt kürzer; Bittgebete für die Muslime
  8. 39
    يَحْرُمُ الْكَلَامُ وَالْإِمَامُ يَخْطُبُ
    Verboten: reden, während der Imam predigt
    erlaubt, wenn er zwischen den beiden Predigten schweigt oder mit dem Bittgebet beginnt

Übersicht der Redaktion – sie fasst zusammen und gehört nicht zum Text des Verfassers.

فَصْلٌ (صَلَاةُ الْمَرِيضِ)
Abschnitt (das Gebet des Kranken)
يَلْزَمُ الْمَرِيضَ أَنْ يُصَلِّيَ قَائِمًا، وَلَوْ كَرَاكِعٍ مُعْتَمِدًا أَوْ مُسْتَنِدًا بِأُجْرَةٍ يَقْدِرُ عَلَيْهَا، فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا مُتَرَبِّعًا نَدْبًا، وَكَيْفَ قَعَدَ جَازَ، فَإِنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبِهِ، وَالْأَيْمَنُ أَفْضَلُ، وَيُومِئُ بِرُكُوعٍ وَسُجُودٍ عَاجِزٌ عَنْهُمَا مَا أَمْكَنَهُ، وَيَجْعَلُ السُّجُودَ أَخْفَضَ، فَإِنْ عَجَزَ أَوْمَأَ بِطَرْفِهِ مُسْتَحْضِرًا الْفِعْلَ بِقَلْبِهِ، وَكَذَا الْقَوْلُ إِنْ عَجَزَ عَنْهُ بِلِسَانِهِ.
Der Kranke muss im Stehen beten, sei es auch gebeugt wie ein sich Verbeugender, auf etwas gestützt oder angelehnt, auch gegen ein Entgelt, das er aufbringen kann. Kann er es nicht, dann im Sitzen, empfohlenermaßen im Schneidersitz; wie immer er sitzt, ist es erlaubt. Kann er auch das nicht, dann auf der Seite liegend, wobei die rechte vorzüglicher ist. Wer zur Verbeugung und zur Niederwerfung unfähig ist, deutet sie an, so gut er kann, und macht die Niederwerfung tiefer. Ist er auch dazu unfähig, deutet er mit den Augen an und vergegenwärtigt sich die Handlung im Herzen; ebenso die Worte, wenn er sie mit der Zunge nicht sprechen kann.
وَلَا تَسْقُطُ مَا دَامَ الْعَقْلُ ثَابِتًا، فَإِنْ قَدَرَ عَلَى قِيَامٍ أَوْ قُعُودٍ فِي أَثْنَائِهَا انْتَقَلَ إِلَيْهِ وَأَتَمَّهَا.
Das Gebet entfällt nicht, solange der Verstand vorhanden ist. Wird er während des Gebets fähig zu stehen oder zu sitzen, geht er dazu über und vollendet es.
وَلَا تَصِحُّ مَكْتُوبَةٌ فِي سَفِينَةٍ قَاعِدًا لِقَادِرٍ عَلَى قِيَامٍ، وَتَصِحُّ عَلَى رَاحِلَةٍ وَاقِفَةٍ أَوْ سَائِرَةٍ لِتَأَذٍّ بِوَحَلٍ وَمَطَرٍ وَنَحْوِهِ، أَوْ لِخَوْفِ انْقِطَاعٍ عَنْ رُفْقَةٍ، أَوْ خَوْفٍ عَلَى نَفْسِهِ مِنْ نَحْوِ عَدُوٍّ، أَوْ عَجْزِهِ عَنْ رُكُوبٍ إِنْ نَزَلَ، وَعَلَيْهِ الِاسْتِقْبَالُ وَمَا يَقْدِرُ عَلَيْهِ، وَيُعْتَبَرُ الْمَقَرُّ لِلْأَعْضَاءِ السُّجُودِ، فَلَوْ وَضَعَ جَبْهَتَهُ عَلَى قُطْنٍ مَنْفُوشٍ أَوْ صَلَّى فِي أُرْجُوحَتِهِ وَلَا ضَرُورَةَ لَمْ تَصِحَّ.
Ein Pflichtgebet ist auf einem Schiff im Sitzen nicht gültig für den, der stehen kann. Auf einem Reittier, das steht oder geht, ist es gültig, wenn man durch Schlamm, Regen oder Ähnliches belästigt würde, wenn man fürchtet, von den Reisegefährten abgeschnitten zu werden, wenn man um sich selbst etwa vor einem Feind fürchtet oder wenn man unfähig wäre, wieder aufzusitzen, falls man abstiege. Dabei muss man sich der Qibla zuwenden und tun, was man vermag. Maßgeblich ist eine feste Unterlage für die Niederwerfungsglieder: Legt jemand seine Stirn auf aufgelockerte Baumwolle oder betet er ohne Notlage in seiner Hängematte, ist das Gebet nicht gültig.
فَصْلٌ (قَصْرُ الصَّلَاةِ)
Abschnitt (das Verkürzen des Gebets)
يُسَنُّ قَصْرُ الصَّلَاةِ الرُّبَاعِيَّةِ لِمَنْ نَوَى سَفَرًا مُبَاحًا، وَلَوْ لِنُزْهَةٍ أَوْ فُرْجَةٍ، لِمَحَلٍّ مُعَيَّنٍ يَبْلُغُ سِتَّةَ عَشَرَ فَرْسَخًا بَرًّا وَبَحْرًا، وَهِيَ يَوْمَانِ قَاصِدَانِ، إِذَا فَارَقَ بُيُوتَ قَرْيَتِهِ الْعَامِرَةَ أَوْ خِيَامَ قَوْمِهِ.
Sunna ist das Verkürzen (Qasr) der Vier-Rakʿa-Gebete für den, der eine erlaubte Reise beabsichtigt – auch zur Erholung oder zum Vergnügen – zu einem bestimmten Ort, der sechzehn Farsach entfernt ist, zu Land und zu Wasser; das sind zwei Tagesreisen in mäßigem Tempo. Er verkürzt, sobald er die bewohnten Häuser seines Dorfes oder die Zelte seiner Leute verlassen hat.
وَلَا يُكْرَهُ إِتْمَامٌ، وَالْقَصْرُ أَفْضَلُ، وَلَا يُعِيدُ مَنْ قَصَرَ ثُمَّ رَجَعَ قَبْلَ اسْتِكْمَالِ الْمَسَافَةِ.
Das vollständige Beten ist nicht verpönt, das Verkürzen aber vorzüglicher. Wer verkürzt hat und dann umkehrt, bevor er die Strecke vollendet hat, wiederholt nicht.
وَمَنْ نَوَى إِقَامَةً مُطْلَقَةً بِمَوْضِعٍ، أَوْ أَكْثَرَ مِنْ أَرْبَعَةِ أَيَّامٍ، أَوِ ائْتَمَّ بِمُقِيمٍ أَتَمَّ، وَإِنْ حُبِسَ ظُلْمًا أَوْ بِمَطَرٍ، أَوْ أَقَامَ لِحَاجَةٍ بِلَا نِيَّةِ إِقَامَةٍ فَوْقَ أَرْبَعَةِ أَيَّامٍ، وَلَا يَدْرِي مَتَى تَنْقَضِي، قَصَرَ أَبَدًا.
Wer an einem Ort einen unbefristeten Aufenthalt beabsichtigt, oder einen von mehr als vier Tagen, oder wer hinter einem Ansässigen betet, betet vollständig. Wird er zu Unrecht oder durch Regen festgehalten, oder hält er sich wegen eines Anliegens auf, ohne einen Aufenthalt von mehr als vier Tagen zu beabsichtigen, und weiß nicht, wann es erledigt sein wird, so verkürzt er auf unbestimmte Zeit.
فَصْلٌ (الْجَمْعُ بَيْنَ الصَّلَاتَيْنِ)
Abschnitt (das Zusammenlegen zweier Gebete)
يُبَاحُ جَمْعٌ بَيْنَ ظُهْرٍ وَعَصْرٍ وَعِشَائَيْنِ بِوَقْتِ إِحْدَاهُمَا، وَتَرْكُهُ أَفْضَلُ غَيْرَ جَمْعَيْ عَرَفَةَ وَمُزْدَلِفَةَ فَيُسَنُّ.
Erlaubt ist das Zusammenlegen (Dschamʿ) von Mittags- und Nachmittagsgebet sowie von Abend- und Nachtgebet zur Zeit eines der beiden. Es zu unterlassen ist vorzüglicher, außer bei den beiden Zusammenlegungen von Arafa und Muzdalifa: Diese sind Sunna.
وَيُجْمَعُ فِي ثَمَانِ حَالَاتٍ: بِسَفَرِ قَصْرٍ، وَمَرِيضٍ يَلْحَقُهُ بِتَرْكِهِ مَشَقَّةٌ، وَمُرْضِعٍ لِمَشَقَّةِ كَثْرَةِ نَجَاسَةٍ، وَمُسْتَحَاضَةٍ وَنَحْوِهَا، وَعَاجِزٍ عَنْ طَهَارَةٍ أَوْ تَيَمُّمٍ لِكُلِّ صَلَاةٍ، أَوْ عَنْ مَعْرِفَةِ وَقْتٍ كَأَعْمَى وَنَحْوِهِ، أَوْ لِعُذْرٍ أَوْ شُغْلٍ يُبِيحُ تَرْكَ جُمُعَةٍ وَجَمَاعَةٍ.
Zusammengelegt wird in acht Fällen: bei einer Reise, die zum Verkürzen berechtigt; für den Kranken, dem durch das Unterlassen Beschwerlichkeit entsteht; für die Stillende wegen der Beschwerlichkeit durch viel Unreinheit; für die Frau mit Dauerblutung (Mustahada) und Ähnliche; für den, der unfähig ist, für jedes Gebet die Reinigung oder den Tayammum zu vollziehen; für den, der unfähig ist, die Gebetszeit zu erkennen, wie ein Blinder und Ähnliche; oder wegen eines Entschuldigungsgrundes oder einer Beschäftigung, die das Fernbleiben vom Freitagsgebet und der Gemeinschaft erlaubt.
وَيَخْتَصُّ بِجَوَازِ جَمْعِ الْعِشَائَيْنِ، وَلَوْ صَلَّى بِبَيْتِهِ: ثَلْجٌ وَبَرَدٌ وَجَلِيدٌ، وَوَحَلٌ، وَرِيحٌ شَدِيدَةٌ بَارِدَةٌ، وَمَطَرٌ يَبُلُّ الثِّيَابَ، وَتُوجَدُ مَعَهُ مَشَقَّةٌ.
Nur für das Zusammenlegen von Abend- und Nachtgebet erlaubt es – auch wenn man in seinem Haus betet –: Schnee, Hagel und Eis, Schlamm, ein heftiger kalter Wind und Regen, der die Kleidung nass macht, wenn damit Beschwerlichkeit verbunden ist.
وَالْأَفْضَلُ فِعْلُ الْأَرْفَقِ مِنْ تَقْدِيمِ جَمْعٍ أَوْ تَأْخِيرِهِ؛ فَإِنِ اسْتَوَيَا فَتَأْخِيرٌ أَفْضَلُ.
Das Beste ist, das zu tun, was leichter ist: das Vorziehen oder das Verschieben. Sind beide gleich, ist das Verschieben vorzüglicher.
وَيُشْتَرَطُ لَهُ تَرْتِيبٌ مُطْلَقًا، وَلِجَمْعٍ بِوَقْتِ أُولَى: نِيَّةٌ عِنْدَ إِحْرَامِهَا، وَأَنْ لَا يُفَرِّقَ بَيْنَهُمَا إِلَّا بِقَدْرِ إِقَامَةٍ وَوُضُوءٍ خَفِيفٍ، فَيَبْطُلُ بِرَاتِبَةٍ بَيْنَهُمَا، وَوُجُودُ الْعُذْرِ عِنْدَ افْتِتَاحِهِمَا وَسَلَامِ الْأُولَى، وَاسْتِمْرَارُهُ فِي غَيْرِ جَمْعِ مَطَرٍ وَنَحْوِهِ إِلَى فَرَاغِ الثَّانِيَةِ، فَلَوْ أَحْرَمَ بِالْأُولَى لِمَطَرٍ ثُمَّ انْقَطَعَ فَلَمْ يَعُدْ، فَإِنْ حَصَلَ وَحَلٌ لَمْ يَبْطُلْ وَإِلَّا بَطَلَ، وَإِنِ انْقَطَعَ سَفَرٌ بِأُولَى بَطَلَ الْجَمْعُ وَالْقَصْرُ فَيُتِمُّهَا، وَتَصِحُّ فَرْضًا، وَبِثَانِيَةٍ بَطَلَا، وَيُتِمُّهَا نَفْلًا.
Bedingung ist dafür in jedem Fall die Reihenfolge. Für das Zusammenlegen zur Zeit des ersten Gebets ist ferner Bedingung: die Absicht beim Eröffnungs-Takbir des ersten; dass man zwischen beiden nur so lange trennt, wie eine Iqama und ein leichter Wudu dauern – durch ein regelmäßiges Sunna-Gebet dazwischen wird es ungültig –; das Vorhandensein des Entschuldigungsgrundes bei der Eröffnung beider und beim Friedensgruß des ersten; und sein Fortbestehen bis zum Ende des zweiten, außer beim Zusammenlegen wegen Regen und Ähnlichem. Hat jemand das erste Gebet wegen Regen begonnen und hört dieser dann auf und kehrt nicht wieder, so wird das Zusammenlegen nicht ungültig, wenn Schlamm entstanden ist, sonst wird es ungültig. Endet die Reise während des ersten Gebets, werden das Zusammenlegen und das Verkürzen ungültig; er vollendet es dann vollständig, und es ist als Pflichtgebet gültig. Endet sie während des zweiten, werden beide ungültig, und er vollendet es als freiwilliges Gebet.
وَيُشْتَرَطُ لِجَمْعٍ بِوَقْتِ ثَانِيَةٍ: نِيَّتُهُ بِوَقْتِ أُولَى مَا لَمْ يَضِقْ عَنْ فِعْلِهَا، وَبَقَاءُ عُذْرٍ إِلَى دُخُولِ وَقْتِ الثَّانِيَةِ لَا غَيْرُ.
Für das Zusammenlegen zur Zeit des zweiten Gebets ist Bedingung: die Absicht dazu während der Zeit des ersten, solange sie für dessen Verrichtung noch ausreicht, und das Fortbestehen des Entschuldigungsgrundes bis zum Eintritt der Zeit des zweiten, nichts weiter.
وَلَا يُشْتَرَطُ لِصِحَّتِهِ اتِّحَادُ إِمَامٍ وَمَأْمُومٍ، فَلَوْ صَلَّاهُمَا خَلْفَ إِمَامَيْنِ، أَوْ خَلْفَ مَنْ لَمْ يَجْمَعْ، أَوْ إِحْدَاهُمَا مُنْفَرِدًا وَالْأُخْرَى جَمَاعَةً، أَوْ بِمَأْمُومٍ الْأُولَى وَبِآخَرَ الثَّانِيَةَ، أَوْ بِمَنْ لَمْ يَجْمَعْ صَحَّ.
Für seine Gültigkeit ist nicht Bedingung, dass Imam und Betender derselbe sind. Betet jemand die beiden Gebete hinter zwei verschiedenen Imamen, hinter jemandem, der nicht zusammenlegt, eines allein und das andere in Gemeinschaft, oder leitet er das erste mit einem Betenden und das zweite mit einem anderen, oder mit jemandem, der nicht zusammenlegt, so ist es gültig.
فَصْلٌ (صَلَاةُ الْخَوْفِ)
Abschnitt (das Gebet in Furcht)
تَصِحُّ صَلَاةُ الْخَوْفِ بِقِتَالٍ مُبَاحٍ، وَلَوْ حَضَرًا مَعَ خَوْفِ هَجْمِ الْعَدُوِّ، عَلَى سِتَّةِ أَوْجُهٍ، وَإِذَا اشْتَدَّ الْخَوْفُ صَلَّوْا رِجَالًا وَرُكْبَانًا لِلْقِبْلَةِ وَغَيْرِهَا، وَلَا يَلْزَمُ افْتِتَاحُهَا إِلَيْهَا وَلَوْ أَمْكَنَ، يُومِئُونَ طَاقَتَهُمْ، وَلِمُصَلٍّ كَرٌّ وَفَرٌّ لِمَصْلَحَةٍ، وَلَا تَبْطُلُ بِطُولِهِ.
Das Gebet in Furcht (Salat al-Chauf) ist bei einem erlaubten Kampf gültig, auch wenn man sesshaft ist und einen Angriff des Feindes fürchtet, und zwar auf sechs Arten. Wird die Furcht heftig, beten sie zu Fuß und beritten, zur Qibla gewandt und anders. Es ist nicht notwendig, es zur Qibla gewandt zu eröffnen, auch wenn es möglich wäre. Sie deuten an, so gut sie können. Der Betende darf angreifen und ausweichen, wenn es von Nutzen ist, und das Gebet wird auch durch dessen Länge nicht ungültig.
وَسُنَّ لَهُ فِيهَا حَمْلُ مَا يَدْفَعُ بِهِ عَنْ نَفْسِهِ وَلَا يُثْقِلُهُ كَسَيْفٍ وَسِكِّينٍ، وَجَازَ لِحَاجَةٍ حَمْلُ نَجِسٍ، وَلَا يُعِيدُ.
Sunna ist es für ihn, dabei etwas zu tragen, womit er sich verteidigen kann und das ihn nicht beschwert, wie ein Schwert oder ein Messer. Bei Bedarf ist es erlaubt, etwas Unreines zu tragen, und er wiederholt das Gebet nicht.
فَصْلٌ (صَلَاةُ الْجُمُعَةِ)
Abschnitt (das Freitagsgebet)
تَجِبُ الْجُمُعَةُ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ مُكَلَّفٍ ذَكَرٍ حُرٍّ مُسْتَوْطِنٍ بِبِنَاءٍ وَلَوْ مِنْ قَصَبٍ، وَعَلَى مُسَافِرٍ لَا يُبَاحُ لَهُ، وَعَلَى مُقِيمٍ خَارِجَ الْبَلَدِ إِذَا كَانَ بَيْنَهُ وَبَيْنَ مَوْضِعِهَا مِنَ الْمَنَارَةِ نَصًّا فَرْسَخٌ فَأَقَلُّ.
Das Freitagsgebet (Dschumuʿa) ist Pflicht für jeden verantwortlichen, männlichen, freien Muslim, der in festen Bauten ansässig ist, auch wenn sie aus Schilfrohr sind; ferner für den Reisenden, dem das Verkürzen nicht erlaubt ist; und für den Ansässigen außerhalb des Ortes, wenn zwischen ihm und dem Ort des Gebets – nach ausdrücklicher Aussage (des Imams Ahmad) gemessen vom Minarett – ein Farsach oder weniger liegt.
وَلَا تَجِبُ عَلَى مَنْ يُبَاحُ لَهُ الْقَصْرُ، وَلَا عَبْدٍ، وَلَا مُبَعَّضٍ، وَلَا امْرَأَةٍ، وَلَا خُنْثَى، وَمَنْ حَضَرَهَا أَجْزَأَتْهُ، وَلَمْ تَنْعَقِدْ بِهِ، فَلَا يُحْسَبُ هُوَ وَلَا مَنْ لَيْسَ مِنْ أَهْلِ الْبَلَدِ مِنَ الْأَرْبَعِينَ، وَلَا تَصِحُّ إِمَامَتُهُمْ فِيهَا.
Nicht Pflicht ist es für den, dem das Verkürzen erlaubt ist, für den Sklaven, den Teilfreien, die Frau und den Zwitter. Wer von ihnen daran teilnimmt, dem genügt es, doch kommt es durch ihn nicht zustande: Weder er noch wer nicht zu den Einwohnern des Ortes gehört, wird zu den Vierzig gezählt, und ihre Imamschaft darin ist nicht gültig.
وَشُرِطَ لِصِحَّتِهَا أَرْبَعَةُ شُرُوطٍ، لَيْسَ مِنْهَا إِذْنُ الْإِمَامِ:
Für seine Gültigkeit sind vier Bedingungen vorgeschrieben; die Erlaubnis des Herrschers gehört nicht dazu:
أَحَدُهَا: الْوَقْتُ، وَهُوَ مِنْ أَوَّلِ وَقْتِ الْعِيدِ إِلَى آخِرِ وَقْتِ الظُّهْرِ، وَتَلْزَمُ بِزَوَالٍ، وَبَعْدَهُ أَفْضَلُ.
Erstens: die Zeit. Sie reicht vom Beginn der Zeit des Festgebets bis zum Ende der Zeit des Mittagsgebets. Verbindlich wird es mit dem Mittag (wenn die Sonne sich neigt), und danach ist es vorzüglicher.
الثَّانِي: اسْتِيطَانُ أَرْبَعِينَ وَلَوْ بِالْإِمَامِ.
Zweitens: dass vierzig Personen ansässig sind, auch einschließlich des Imams.
الثَّالِثُ: حُضُورُهُمْ، وَلَوْ كَانَ فِيهِمْ خُرْسٌ أَوْ صُمٌّ لَا كُلُّهُمْ، فَإِنْ نَقَصُوا قَبْلَ إِتْمَامِهَا اسْتَأْنَفُوا ظُهْرًا.
Drittens: ihre Anwesenheit, auch wenn Stumme oder Taube darunter sind, nicht aber, wenn alle es sind. Werden es vor dem Ende des Gebets weniger, beginnen sie neu mit dem Mittagsgebet.
الرَّابِعُ: تَقَدُّمُ خُطْبَتَيْنِ بَدَلَ رَكْعَتَيْنِ، مِنْ شَرْطِهِمَا خَمْسَةُ أَشْيَاءَ: الْوَقْتُ، وَالنِّيَّةُ، وَوُقُوعُهُمَا حَضَرًا، وَحُضُورُ الْأَرْبَعِينَ، وَأَنْ يَكُونَ مِمَّنْ تَصِحُّ إِمَامَتُهُ فِيهَا.
Viertens: dass zwei Predigten (Chutba) vorausgehen, anstelle von zwei Rakʿas. Zu ihren Bedingungen gehören fünf Dinge: die Zeit, die Absicht, dass sie am Wohnort stattfinden, die Anwesenheit der Vierzig und dass der Prediger jemand ist, dessen Imamschaft darin gültig ist.
وَأَرْكَانُهُمَا سِتَّةٌ: حَمْدُ اللَّهِ، وَالصَّلَاةُ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، وَقِرَاءَةُ آيَةٍ مِنْ كِتَابِ اللَّهِ، وَالْوَصِيَّةُ بِتَقْوَى اللَّهِ، وَمُوَالَاتُهُمَا مَعَ الصَّلَاةِ، وَالْجَهْرُ بِحَيْثُ يَسْمَعُ الْعَدَدُ الْمُعْتَبَرُ حَيْثُ لَا مَانِعَ.
Ihre Grundpfeiler sind sechs: das Lob Allahs; das Segensgebet über den Gesandten Allahs, sallallahu alaihi wa sallam; das Rezitieren eines Verses aus dem Buch Allahs; die Ermahnung zur Gottesfurcht (Taqwa); dass sie ohne Unterbrechung aufeinander und auf das Gebet folgen; und das laute Sprechen, sodass die maßgebliche Anzahl es hört, wo kein Hindernis besteht.
وَيُبْطِلُهَا كَلَامٌ مُحَرَّمٌ وَلَوْ يَسِيرًا، وَهِيَ بِغَيْرِ الْعَرَبِيَّةِ كَقِرَاءَةٍ، فَلَا تَصِحُّ إِلَّا مَعَ الْعَجْزِ غَيْرَ الْقِرَاءَةِ.
Ungültig werden sie durch verbotene Rede, auch wenn sie gering ist. In einer anderen Sprache als Arabisch gelten sie wie das Rezitieren, sind also nur gültig, wenn man unfähig ist – mit Ausnahme des Rezitierens (des Verses).
وَتُسَنُّ عَلَى مِنْبَرٍ أَوْ مَوْضِعٍ عَالٍ، وَأَنْ يَخْطُبَ قَائِمًا مُعْتَمِدًا عَلَى سَيْفٍ أَوْ عَصًا، وَقَصْرُهُمَا، وَالثَّانِيَةُ أَقْصَرُ، وَرَفْعُ الصَّوْتِ بِهِمَا حَسَبَ الطَّاقَةِ، وَالدُّعَاءُ لِلْمُسْلِمِينَ، وَيُبَاحُ لِمُعَيَّنٍ كَالسُّلْطَانِ، وَلَا بَأْسَ أَنْ يَخْطُبَ مِنْ صَحِيفَةٍ.
Sunna ist es, auf einer Kanzel (Minbar) oder an einem erhöhten Ort zu predigen, stehend, gestützt auf ein Schwert oder einen Stab; beide Predigten kurz zu halten, die zweite kürzer; die Stimme dabei so weit wie möglich zu erheben; und Bittgebete für die Muslime zu sprechen. Für eine bestimmte Person wie den Herrscher ist es erlaubt. Es ist nichts dabei, von einem Blatt abzulesen.
وَيَحْرُمُ الْكَلَامُ وَالْإِمَامُ يَخْطُبُ وَهُوَ مِنْهُ بِحَيْثُ يَسْمَعُهُ، وَيُبَاحُ إِذَا سَكَتَ بَيْنَهُمَا أَوْ شَرَعَ فِي دُعَاءٍ.
Verboten ist das Reden, während der Imam predigt, für den, der so nah ist, dass er ihn hört. Erlaubt ist es, wenn er zwischen den beiden Predigten schweigt oder mit dem Bittgebet beginnt.
فَصْلٌ (أَحْكَامُ الْجُمُعَةِ)
Abschnitt (Bestimmungen zum Freitag)
وَالْجُمُعَةُ رَكْعَتَانِ، وَحَرُمَ إِقَامَتُهَا وَعِيدٍ فِي أَكْثَرَ مِنْ مَوْضِعٍ مِنَ الْبَلَدِ إِلَّا لِحَاجَةٍ كَضِيقٍ وَبُعْدٍ وَخَوْفِ فِتْنَةٍ وَنَحْوِهِ، فَإِنْ عُدِمَتِ الْحَاجَةُ فَالصَّحِيحَةُ مَا بَاشَرَهُ الْإِمَامُ أَوْ أَذِنَ فِيهَا، فَإِنِ اسْتَوَتَا فِي إِذْنٍ أَوْ عَدَمِهِ فَالسَّابِقَةُ بِالْإِحْرَامِ هِيَ الصَّحِيحَةُ، وَإِنْ جُهِلَ كَيْفَ وَقَعَتَا صَلَّوْا ظُهْرًا.
Das Freitagsgebet hat zwei Rakʿas. Verboten ist es, das Freitags- und das Festgebet an mehr als einem Ort der Stadt abzuhalten, außer bei Bedarf wie Platzmangel, großer Entfernung, Furcht vor Unruhe (Fitna) und Ähnlichem. Fehlt der Bedarf, ist das Gebet gültig, das der Herrscher selbst leitet oder erlaubt hat. Sind beide gleich, was die Erlaubnis oder ihr Fehlen betrifft, ist dasjenige gültig, das mit dem Eröffnungs-Takbir zuerst begonnen hat. Ist unbekannt, wie sie stattfanden, beten sie das Mittagsgebet.
وَسُنَّ قِرَاءَةُ سُورَةِ الْكَهْفِ فِي يَوْمِهَا، وَكَثْرَةُ دُعَاءٍ، وَصَلَاةٍ عَلَى النَّبِيِّ ﷺ، وَمَنْ دَخَلَ وَالْإِمَامُ يَخْطُبُ لَمْ يَجْلِسْ حَتَّى يَرْكَعَ رَكْعَتَيْنِ خَفِيفَتَيْنِ.
Sunna ist es, am Freitag die Sure al-Kahf zu rezitieren, viele Bittgebete zu sprechen und viel Segen über den Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, zu sprechen. Wer eintritt, während der Imam predigt, setzt sich nicht, bevor er zwei leichte Rakʿas gebetet hat.

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