Berliner Muslime

Der Anfang des Anbetenden und das Genügende für den Enthaltsamen · Kapitel 7 von 12

Das Buch der Bestattung

Das Kapitel im Überblick

كِتَابُ الْجَنَائِزِ
Das Buch der Bestattung (Dschanaʾiz)
يُسَنُّ الِاسْتِعْدَادُ لِلْمَوْتِ
Sunna: sich auf den Tod vorbereiten
und viel an ihn denken
  1. 1
    عِيَادَةُ مَرِيضٍ مُسْلِمٍ
    Einen kranken Muslim besuchen
    mit Abständen; ihn an die Reue und an das Testament erinnern; nicht lange bei ihm sitzen
  2. 2
    لَا يَجِبُ التَّدَاوِي
    Die ärztliche Behandlung ist nicht Pflicht
    sie zu unterlassen ist vorzüglicher; mit Verbotenem ist sie verboten
  3. 3
    تَلْقِينُهُ: «لَا إِلَٰهَ إِلَّا اللَّهُ» مَرَّةً
    Dem Sterbenden „La ilaha illallah“ vorsprechen
    den Hals benetzen, die Lippen befeuchten; nicht mehr als dreimal; die Fatiha rezitieren
  4. 4
    تَوْجِيهُهُ إِلَى الْقِبْلَةِ عَلَى جَنْبِهِ الْأَيْمَنِ
    Ihn zur Qibla ausrichten, auf der rechten Seite
  5. 5
    فَإِذَا مَاتَ سُنَّ تَغْمِيضُ عَيْنَيْهِ
    Ist er gestorben: ihm die Augen schließen
    Kiefer hochbinden, Gelenke geschmeidig machen, Kleider ausziehen, mit einem Tuch bedecken
  6. 6
    إِسْرَاعُ تَجْهِيزِهِ
    Seine Bestattung beschleunigen
    wenn er nicht plötzlich gestorben ist; bei der Begleichung seiner Schulden ist die Eile Pflicht
غُسْلُهُ فَرْضُ كِفَايَةٍ
Seine Waschung ist Fard Kifaya
außer beim Märtyrer der Schlacht und dem zu Unrecht Getöteten
  1. 7
    شُرِطَ فِي مَاءٍ طَهُورِيَّةٌ وَإِبَاحَةٌ
    Bedingung beim Wasser: reinigend und erlaubt
    beim Waschenden: Islam, Verstand und Unterscheidungsfähigkeit
  2. 8
    سَتَرَ عَوْرَتَهُ عَنِ الْعُيُونِ
    Die Aura des Toten vor den Blicken verdecken
  3. 9
    نَوَى وَسَمَّى وُجُوبًا
    Absicht und Bismillah sind Pflicht
    wie beim Ghusl des Lebenden
  4. 10
    يَعْصِرَ بَطْنَهُ بِرِفْقٍ
    Sunna: den Bauch behutsam drücken
    den Kopf fast bis zum Sitzen anheben; dann mit einem feuchten Tuch die Scham waschen
  5. 11
    يُوَضِّئُهُ اسْتِحْبَابًا
    Empfohlen: an ihm den Wudu vollziehen
    ohne Wasser in Mund und Nase zu bringen
  6. 12
    يَغْسِلُ شِقَّهُ الْأَيْمَنَ ثُمَّ الْأَيْسَرَ
    Die rechte Seite waschen, dann die linke
    den Kopf mit dem Schaum von Sidr; danach Wasser über den ganzen Körper
  7. 13
    كُرِهَ اقْتِصَارٌ عَلَى غُسْلِهِ مَرَّةً
    Verpönt: ihn nur einmal waschen
    tritt etwas aus, muss man die Waschung bis zu siebenmal wiederholen
  8. 14
    سِقْطُ الْأَرْبَعَةِ أَشْهُرٍ كَمَوْلُودٍ حَيًّا
    Fehlgeburt von vier Monaten: wie ein lebend Geborenes
تَكْفِينُهُ فَرْضُ كِفَايَةٍ
Sein Einhüllen ist Fard Kifaya
  1. 15
    ثَوْبٌ وَاحِدٌ لَا يَصِفُ الْبَشَرَةَ يَسْتُرُ جَمِيعَهُ
    Pflicht: ein einziges Tuch, das ihn ganz bedeckt
    und die Haut nicht durchscheinen lässt
  2. 16
    تَكْفِينُ رَجُلٍ فِي ثَلَاثِ لَفَائِفَ بِيضٍ مِنْ قُطْنٍ
    Sunna für den Mann: drei weiße Leichentücher
    aus Baumwolle; mehr ist verpönt
  3. 17
    لِامْرَأَةٍ وَخُنْثَى خَمْسَةُ أَثْوَابٍ
    Für Frau und Zwitter: fünf Stücke
    Lendentuch, Kopftuch, Hemd und zwei Leichentücher
  4. 18
    لِصَغِيرَةٍ قَمِيصٌ وَلِفَافَتَانِ
    Für ein kleines Mädchen: Hemd und zwei Leichentücher
  5. 19
    لِصَبِيٍّ ثَوْبٌ وَاحِدٌ
    Für einen Knaben: ein einziges Tuch
الصَّلَاةُ عَلَيْهِ فَرْضُ كِفَايَةٍ
Das Gebet für den Toten ist Fard Kifaya
die Pflicht entfällt durch einen einzigen Verantwortlichen; in Gemeinschaft ist es Sunna
  1. 20
    شُرُوطُهَا ثَمَانِيَةٌ
    Seine Bedingungen sind acht
    Absicht, Verantwortlichkeit, Qibla, Aura, Meiden von Unreinheit, Anwesenheit des Toten, Islam und Reinheit beider
  2. 21
    أَرْكَانُهَا سَبْعَةٌ
    Seine Grundpfeiler sind sieben
    Stehen, vier Takbire, Fatiha, Segensgebet über den Propheten ﷺ, Bittgebet für den Toten, Friedensgruß, Reihenfolge
  3. 22
    عِنْدَ صَدْرِ رَجُلٍ وَوَسَطِ امْرَأَةٍ
    Stand: bei der Brust des Mannes, der Mitte der Frau
  4. 23
    صِفَتُهَا
    Seine Form
    Absicht; Takbir und Fatiha; Takbir und Segen über den Propheten ﷺ; Takbir und Bittgebet; Takbir und Friedensgruß
حَمْلُهُ وَدَفْنُهُ فَرْضُ كِفَايَةٍ
Sein Tragen und sein Begraben sind Fard Kifaya
  1. 24
    كَوْنُ مَاشٍ أَمَامَ الْجِنَازَةِ، وَرَاكِبٍ خَلْفَهَا
    Sunna: zu Fuß vor dem Leichenzug, reitend dahinter
    nahe bei ihm sein und ihn zügig tragen
  2. 25
    تَعْمِيقُ قَبْرٍ وَتَوْسِيعُهُ
    Sunna: das Grab tief und weit ausheben
  3. 26
    كُرِهَ رَفْعُ الصَّوْتِ مَعَهَا
    Verpönt: beim Leichenzug die Stimme erheben
    ebenso das Grab verputzen, darüber bauen, darauf schreiben, darauf gehen und sitzen
  4. 27
    يَجِبُ أَنْ يُسْتَقْبَلَ بِهِ الْقِبْلَةُ
    Pflicht: den Toten zur Qibla ausrichten
    Sunna: auf seiner rechten Seite
  5. 28
    حَرُمَ دَفْنُ اثْنَيْنِ فَأَكْثَرَ فِي قَبْرٍ
    Verboten: zwei oder mehr in einem Grab
    außer in einer Notlage
  6. 29
    حَثْوُ التُّرَابِ عَلَيْهِ ثَلَاثًا
    Sunna: dreimal Erde auf ihn werfen
    Talqin und Bittgebet nach der Beerdigung; das Grab besprengen und eine Spanne hoch erhöhen
  7. 30
    إِنْ مَاتَتْ حَامِلٌ حَرُمَ شَقُّ بَطْنِهَا
    Stirbt eine Schwangere: den Bauch nicht aufschneiden
    Frauen holen das Kind heraus, wenn man hofft, dass es lebt
تَعْزِيَةُ مُسْلِمٍ وَلَوْ صَغِيرًا إِلَى ثَلَاثَةِ أَيَّامٍ سُنَّةٌ
Beileid bis zu drei Tage lang ist Sunna
  1. 31
    أَيُّ قُرْبَةٍ فُعِلَتْ وَجُعِلَ ثَوَابُهَا لِمُسْلِمٍ
    Der zugeeignete Lohn einer guten Tat nützt dem Muslim
    ob er lebt oder tot ist
  2. 32
    تُسَنُّ زِيَارَةُ الْقُبُورِ لِلرِّجَالِ
    Sunna für Männer: der Besuch der Gräber
    für Frauen verpönt; verboten, wenn sie wissen, dass von ihnen dabei Verbotenes geschehen wird
  3. 33
    يَجُوزُ الْبُكَاءُ عَلَى الْمَيِّتِ
    Erlaubt: das Weinen um den Toten
  4. 34
    يَحْرُمُ نَدْبٌ، وَنِيَاحَةٌ
    Verboten: das Wehklagen (Niyaha)
    auch das klagende Aufzählen seiner Vorzüge, das Zerreißen der Kleidung, das Schlagen der Wangen
  5. 35
    يَعْرِفُ الْمَيِّتُ زَائِرَهُ يَوْمَ الْجُمُعَةِ قَبْلَ طُلُوعِ الشَّمْسِ
    Der Tote erkennt seinen Besucher am Freitag
    vor Sonnenaufgang

Übersicht der Redaktion – sie fasst zusammen und gehört nicht zum Text des Verfassers.

كِتَابُ الْجَنَائِزِ
Das Buch der Bestattung (Dschanaʾiz)
يُسَنُّ الِاسْتِعْدَادُ لِلْمَوْتِ، وَالْإِكْثَارُ مِنْ ذِكْرِهِ.
Sunna ist es, sich auf den Tod vorzubereiten und viel an ihn zu denken.
وَتُسَنُّ عِيَادَةُ مَرِيضٍ مُسْلِمٍ غِبًّا مِنْ أَوَّلِ الْمَرَضِ، بُكْرَةً وَعَشِيَّةً، وَفِي رَمَضَانَ لَيْلًا، وَتَذْكِيرُهُ التَّوْبَةَ وَالْوَصِيَّةَ، وَيَدْعُو لَهُ عَائِدٌ بِالْعَافِيَةِ وَالصَّلَاحِ، وَلَا يُطِيلُ الْجُلُوسَ عِنْدَهُ، وَيَنْبَغِي أَنْ يُحْسِنَ ظَنَّهُ بِاللَّهِ، وَلَا يَجِبُ التَّدَاوِي وَلَوْ ظَنَّ نَفْعَهُ، وَتَرْكُهُ أَفْضَلُ، وَيَحْرُمُ بِمُحَرَّمٍ، وَيُبَاحُ كَتْبُ قُرْآنٍ وَذِكْرٍ بِإِنَاءٍ لِحَامِلٍ لِعُسْرِ الْوِلَادَةِ، وَمَرِيضٍ، وَيُسْقَيَانِهِ، وَإِذَا نَزَلَ بِهِ سُنَّ لِأَوْفَقِ أَهْلِهِ بِهِ تَعَاهُدُ بَلِّ حَلْقِهِ بِمَاءٍ أَوْ شَرَابٍ، وَتَنْدِيَةُ شَفَتَيْهِ، وَتَلْقِينُهُ: «لَا إِلَٰهَ إِلَّا اللَّهُ» مَرَّةً، وَلَمْ يَزِدْ عَلَى ثَلَاثٍ إِلَّا أَنْ يَتَكَلَّمَ فَيُعِيدَهُ بِرِفْقٍ، وَقِرَاءَةُ الْفَاتِحَةِ.
Sunna ist es, einen kranken Muslim mit Abständen zu besuchen, vom Beginn der Krankheit an, morgens und abends, im Ramadan nachts; ihn an die Reue und an das Testament zu erinnern. Der Besucher bittet für ihn um Wohlergehen und um das Gute und sitzt nicht lange bei ihm. Der Kranke soll eine gute Meinung von Allah haben. Die ärztliche Behandlung ist nicht Pflicht, auch wenn man ihren Nutzen annimmt; sie zu unterlassen ist vorzüglicher. Mit Verbotenem ist sie verboten. Erlaubt ist es, für eine Schwangere bei schwerer Geburt und für einen Kranken Qur'an und Gedenken in ein Gefäß zu schreiben, und beide trinken es. Naht ihm der Tod, ist es Sunna, dass der Fürsorglichste seiner Angehörigen ihm immer wieder den Hals mit Wasser oder einem Getränk benetzt, seine Lippen befeuchtet und ihm „La ilaha illallah“ (Es gibt keinen Gott außer Allah) einmal vorspricht – nicht mehr als dreimal, es sei denn, er spricht danach etwas anderes; dann wiederholt man es behutsam –, und die Fatiha rezitiert.
وَيُسَنُّ عِنْدَهُ تَوْجِيهُهُ إِلَى الْقِبْلَةِ عَلَى جَنْبِهِ الْأَيْمَنِ مَعَ سَعَةِ الْمَكَانِ، وَإِلَّا فَعَلَى ظَهْرِهِ وَأَخْمَصَاهُ إِلَى الْقِبْلَةِ، وَيَعْتَمِدُ عَلَى اللَّهِ فِيمَنْ يُحِبُّ، وَيُوصِي لِلْأَرْجَحِ فِي نَظَرِهِ؛ فَإِذَا مَاتَ سُنَّ تَغْمِيضُ عَيْنَيْهِ، وَيُبَاحُ مِنْ مَحْرَمٍ ذَكَرٍ أَوْ أُنْثَى، وَيُكْرَهُ مِنْ حَائِضٍ وَجُنُبٍ، وَأَنْ يَقْرَبَاهُ، وَقَوْلُ: «بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى وَفَاةِ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ»، وَشَدُّ لَحْيَيْهِ بِعِصَابَةٍ، وَتَلْيِينُ مَفَاصِلِهِ، وَخَلْعُ ثِيَابِهِ، وَسَتْرُهُ بِثَوْبٍ، وَإِسْرَاعُ تَجْهِيزِهِ إِنْ مَاتَ غَيْرَ فَجْأَةٍ، وَتَفْرِقَةُ وَصِيَّتِهِ، وَيَجِبُ فِي قَضَاءِ دَيْنِهِ.
Sunna ist es, ihn in diesem Zustand zur Qibla auszurichten, auf der rechten Seite liegend, wenn der Raum weit genug ist; andernfalls auf dem Rücken, die Fußsohlen zur Qibla. Der Sterbende vertraut, was die betrifft, die er liebt, auf Allah und setzt in seinem Testament ein, was ihm am gewichtigsten erscheint. Ist er gestorben, ist es Sunna, ihm die Augen zu schließen; erlaubt ist dies einem männlichen oder weiblichen nahen Verwandten (Mahram), verpönt ist es für eine Menstruierende und einen Dschunub, ebenso dass beide sich ihm nähern. Ferner ist Sunna: zu sagen „Im Namen Allahs und auf dem Weg, auf dem der Gesandte Allahs, sallallahu alaihi wa sallam, verschied“, seinen Kiefer mit einer Binde hochzubinden, seine Gelenke geschmeidig zu machen, ihm die Kleider auszuziehen, ihn mit einem Tuch zu bedecken, seine Bestattung zu beschleunigen, wenn er nicht plötzlich gestorben ist, und sein Vermächtnis zu verteilen. Bei der Begleichung seiner Schulden ist die Eile Pflicht.
فَصْلٌ (غُسْلُ الْمَيِّتِ)
Abschnitt (die Waschung des Toten)
وَغُسْلُهُ فَرْضُ كِفَايَةٍ سِوَى شَهِيدِ مَعْرَكَةٍ وَمَقْتُولٍ ظُلْمًا، وَلَوْ كَانَا أُنْثَيَيْنِ أَوْ غَيْرَ مُكَلَّفَيْنِ.
Seine Waschung ist eine gemeinschaftliche Pflicht, außer beim Märtyrer der Schlacht und dem zu Unrecht Getöteten, auch wenn es Frauen oder nicht Verantwortliche sind.
وَشُرِطَ فِي مَاءٍ طَهُورِيَّةٌ وَإِبَاحَةٌ، وَفِي غَاسِلٍ إِسْلَامٌ، وَعَقْلٌ، وَتَمْيِيزٌ، وَالْأَفْضَلُ ثِقَةٌ عَارِفٌ بِأَحْكَامِ الْغُسْلِ، وَإِذَا أَخَذَ فِي غُسْلِهِ سَتَرَ عَوْرَتَهُ عَنِ الْعُيُونِ تَحْتَ سِتْرٍ.
Bedingung ist beim Wasser, dass es reinigend und erlaubt ist, und beim Waschenden der Islam, der Verstand und die Unterscheidungsfähigkeit. Das Beste ist ein vertrauenswürdiger Mensch, der die Bestimmungen der Waschung kennt. Wenn er mit der Waschung beginnt, verdeckt er die Aura des Toten vor den Blicken unter einer Abdeckung.
وَكُرِهَ حُضُورُ غَيْرِ مُعِينٍ فِي غُسْلِهِ، ثُمَّ نَوَى وَسَمَّى وُجُوبًا كَغُسْلِ الْحَيِّ.
Verpönt ist die Anwesenheit dessen, der bei der Waschung nicht hilft. Dann fasst er die Absicht und spricht das Bismillah – beides ist Pflicht, wie beim Ghusl des Lebenden.
وَسُنَّ أَنْ يَرْفَعَ رَأْسَ غَيْرِ حَامِلٍ إِلَى قُرْبِ جُلُوسِهِ، وَيَعْصِرَ بَطْنَهُ بِرِفْقٍ، وَيَكُونَ ثَمَّ بَخُورٌ، وَيُكْثِرَ صَبَّ الْمَاءِ حِينَئِذٍ، ثُمَّ يَلُفُّ عَلَى يَدِهِ خِرْقَةً مَبْلُولَةً فَيُنَجِّيهِ بِهَا.
Sunna ist es, den Kopf des Toten – außer bei einer Schwangeren – bis fast zum Sitzen anzuheben und seinen Bauch behutsam zu drücken; dass dabei Räucherwerk vorhanden ist und man in diesem Moment viel Wasser darüber gießt. Dann wickelt er sich ein feuchtes Tuch um die Hand und wäscht damit seine Scham.
وَحَرُمَ مَسُّ عَوْرَةِ مَنْ لَهُ سَبْعُ سِنِينَ، ثُمَّ يُدْخِلُ إِبْهَامَهُ وَسَبَّابَتَهُ وَعَلَيْهِمَا خِرْقَةٌ مَبْلُولَةٌ بِمَاءٍ بَيْنَ شَفَتَيْهِ فَيَمْسَحُ أَسْنَانَهُ، وَفِي مَنْخِرَيْهِ فَيُنَظِّفُهُمَا، ثُمَّ يُوَضِّئُهُ اسْتِحْبَابًا، وَلَا يُدْخِلُ مَاءً فِي فَمِهِ وَأَنْفِهِ، وَيَغْسِلُ رَأْسَهُ بِرَغْوَةِ السِّدْرِ، وَبَدَنَهُ بِثُفْلِهِ، وَيَغْسِلُ شِقَّهُ الْأَيْمَنَ ثُمَّ الْأَيْسَرَ، ثُمَّ يُفِيضُ الْمَاءَ عَلَى جَمِيعِ بَدَنِهِ.
Verboten ist es, die Aura dessen zu berühren, der sieben Jahre oder älter ist. Dann führt er Daumen und Zeigefinger, umwickelt mit einem mit Wasser befeuchteten Tuch, zwischen seine Lippen und wischt ihm die Zähne ab, und in seine Nasenlöcher und reinigt sie. Danach vollzieht er an ihm empfohlenermaßen den Wudu, ohne Wasser in Mund und Nase zu bringen. Er wäscht seinen Kopf mit dem Schaum von Sidr (Lotusbaumblättern) und seinen Körper mit dessen Rückstand, wäscht seine rechte Seite und dann die linke und gießt danach Wasser über den ganzen Körper.
وَكُرِهَ اقْتِصَارٌ عَلَى غُسْلِهِ مَرَّةً إِنْ لَمْ يَخْرُجْ شَيْءٌ؛ فَإِنْ خَرَجَ وَجَبَ إِعَادَتُهُ إِلَى سَبْعٍ؛ فَإِنْ خَرَجَ بَعْدَهَا حُشِيَ بِقُطْنٍ؛ فَإِنْ لَمْ يَسْتَمْسِكْ فَبِطِينٍ حُرٍّ، ثُمَّ يُغْسَلُ الْمَحَلُّ وَيُوَضَّأُ وُجُوبًا. وَسِقْطُ الْأَرْبَعَةِ أَشْهُرٍ كَمَوْلُودٍ حَيًّا.
Verpönt ist es, ihn nur einmal zu waschen, wenn nichts austritt. Tritt etwas aus, muss man die Waschung bis zu siebenmal wiederholen. Tritt danach noch etwas aus, wird die Stelle mit Baumwolle verstopft; hält das nicht, dann mit reinem Lehm. Danach wird die Stelle gewaschen, und man vollzieht pflichtgemäß an ihm den Wudu. Eine Fehlgeburt von vier Monaten gilt wie ein lebend Geborenes.
فَصْلٌ (تَكْفِينُ الْمَيِّتِ)
Abschnitt (das Einhüllen des Toten)
وَتَكْفِينُهُ فَرْضُ كِفَايَةٍ، وَيَجِبُ لِحَقِّ اللَّهِ تَعَالَى وَلِحَقِّهِ ثَوْبٌ وَاحِدٌ لَا يَصِفُ الْبَشَرَةَ يَسْتُرُ جَمِيعَهُ.
Sein Einhüllen ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Pflicht ist – um Allahs, des Erhabenen, willen und um seinetwillen – ein einziges Tuch, das die Haut nicht durchscheinen lässt und ihn ganz bedeckt.
وَسُنَّ تَكْفِينُ رَجُلٍ فِي ثَلَاثِ لَفَائِفَ بِيضٍ مِنْ قُطْنٍ، وَكُرِهَ فِي أَكْثَرَ، تُبْسَطُ عَلَى بَعْضِهَا بَعْدَ تَبْخِيرِهَا بِنَحْوِ عُودٍ، وَتُجْعَلُ الظَّاهِرَةُ أَحْسَنَهَا، وَالْحَنُوطُ فِيمَا بَيْنَهَا، ثُمَّ يُوضَعُ عَلَيْهَا مُسْتَلْقِيًا، ثُمَّ يُرَدُّ طَرَفُ اللِّفَافَةِ الْعُلْيَا مِنَ الْجَانِبِ الْأَيْسَرِ عَلَى شِقِّهِ الْأَيْمَنِ، ثُمَّ الْأَيْمَنُ عَلَى الْأَيْسَرِ، ثُمَّ الثَّانِيَةُ، ثُمَّ الثَّالِثَةُ كَذَلِكَ، وَيُجْعَلُ أَكْثَرُ الْفَاضِلِ عِنْدَ رَأْسِهِ، ثُمَّ يَعْقِدُهَا، وَتُحَلُّ فِي الْقَبْرِ.
Sunna ist es, einen Mann in drei weiße Leichentücher aus Baumwolle zu hüllen; mehr ist verpönt. Sie werden übereinander ausgebreitet, nachdem man sie etwa mit Aloeholz beräuchert hat. Das äußere macht man zum schönsten, und das Hanut-Duftmittel kommt zwischen sie. Dann wird er auf dem Rücken darauf gelegt. Dann schlägt man das Ende des obersten Tuchs von der linken Seite über seine rechte Seite, dann das rechte über das linke, dann ebenso das zweite und das dritte. Den größten Teil des Überstands legt man an seinen Kopf. Dann knotet man sie zu, und im Grab werden sie gelöst.
وَسُنَّ لِامْرَأَةٍ وَخُنْثَى خَمْسَةُ أَثْوَابٍ: إِزَارٌ، وَخِمَارٌ، وَقَمِيصٌ، وَلِفَافَتَانِ، وَلِصَغِيرَةٍ قَمِيصٌ وَلِفَافَتَانِ، وَلِصَبِيٍّ ثَوْبٌ وَاحِدٌ، وَيُبَاحُ فِي ثَلَاثَةٍ مَا لَمْ يَرِثْهُ غَيْرُ مُكَلَّفٍ.
Sunna sind für eine Frau und einen Zwitter fünf Stücke: ein Lendentuch, ein Kopftuch, ein Hemd und zwei Leichentücher; für ein kleines Mädchen ein Hemd und zwei Leichentücher; für einen Knaben ein einziges Tuch. Erlaubt sind für ihn drei, solange ihn kein nicht Verantwortlicher beerbt.
فَصْلٌ (الصَّلَاةُ عَلَى الْمَيِّتِ)
Abschnitt (das Totengebet)
وَالصَّلَاةُ عَلَيْهِ فَرْضُ كِفَايَةٍ، وَتَسْقُطُ بِمُكَلَّفٍ وَلَوْ أُنْثَى أَوْ عَبْدًا، وَتُسَنُّ جَمَاعَةً.
Das Gebet für den Toten ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Die Pflicht entfällt durch einen einzigen Verantwortlichen, auch wenn es eine Frau oder ein Sklave ist. In Gemeinschaft ist es Sunna.
وَشُرُوطُهَا ثَمَانِيَةٌ: النِّيَّةُ، وَالتَّكْلِيفُ، وَاسْتِقْبَالُ الْقِبْلَةِ، وَسَتْرُ الْعَوْرَةِ، وَاجْتِنَابُ النَّجَاسَةِ، وَحُضُورُ الْمَيِّتِ إِنْ كَانَ بِالْبَلَدِ، وَإِسْلَامُ الْمُصَلِّي وَالْمُصَلَّى عَلَيْهِ، وَطَهَارَتُهُمَا وَلَوْ بِتُرَابٍ.
Seine Bedingungen sind acht: die Absicht, die Verantwortlichkeit, das Zuwenden zur Qibla, das Bedecken der Aura, das Meiden von Unreinheit, die Anwesenheit des Toten, wenn er sich im Ort befindet, der Islam des Betenden und dessen, für den gebetet wird, und die Reinheit beider, sei es auch durch Erde (Tayammum).
وَأَرْكَانُهَا سَبْعَةٌ: الْقِيَامُ فِي فَرْضِهَا، وَالتَّكْبِيرَاتُ الْأَرْبَعُ، وَقِرَاءَةُ الْفَاتِحَةِ، وَالصَّلَاةُ عَلَى النَّبِيِّ ﷺ، وَالدُّعَاءُ لِلْمَيِّتِ، وَالسَّلَامُ، وَالتَّرْتِيبُ.
Seine Grundpfeiler sind sieben: das Stehen im Pflichtgebet, die vier Takbire, das Rezitieren der Fatiha, das Segensgebet über den Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, das Bittgebet für den Toten, der Friedensgruß und die Reihenfolge.
وَسُنَّ قِيَامُ إِمَامٍ وَمُنْفَرِدٍ عِنْدَ صَدْرِ رَجُلٍ وَوَسَطِ امْرَأَةٍ.
Sunna ist es, dass der Imam und der allein Betende bei der Brust eines Mannes und bei der Mitte einer Frau stehen.
وَصِفَتُهَا: أَنْ يَنْوِيَ، ثُمَّ يُكَبِّرَ، وَيَقْرَأَ الْفَاتِحَةَ، ثُمَّ يُكَبِّرَ، وَيُصَلِّيَ عَلَى النَّبِيِّ ﷺ كَفِي التَّشَهُّدِ، ثُمَّ يُكَبِّرَ، وَيَدْعُوَ لِلْمَيِّتِ، وَالْأَفْضَلُ بِشَيْءٍ مِمَّا وَرَدَ، ثُمَّ يُكَبِّرَ، وَيَقِفَ قَلِيلًا، وَيُسَلِّمَ، وَتُجْزِئُ وَاحِدَةٌ، وَلَوْ لَمْ يَقُلْ: وَرَحْمَةُ اللَّهِ.
Seine Form: Man fasst die Absicht, spricht das Takbir und rezitiert die Fatiha. Dann spricht man das Takbir und den Segen über den Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, wie im Taschahhud. Dann spricht man das Takbir und bittet für den Toten, am besten mit etwas von dem Überlieferten. Dann spricht man das Takbir, verharrt ein wenig und spricht den Friedensgruß. Ein einziger genügt, auch wenn man nicht „wa rahmatullah“ (und die Barmherzigkeit Allahs) hinzufügt.
فَصْلٌ (حَمْلُ الْمَيِّتِ وَدَفْنُهُ)
Abschnitt (das Tragen und Begraben des Toten)
وَحَمْلُهُ وَدَفْنُهُ فَرْضُ كِفَايَةٍ، وَيَسْقُطَانِ وَتَكْفِينٌ بِكَافِرٍ.
Sein Tragen und sein Begraben sind gemeinschaftliche Pflichten. Sie und das Einhüllen entfallen auch, wenn ein Ungläubiger sie verrichtet.
وَسُنَّ كَوْنُ مَاشٍ أَمَامَ الْجِنَازَةِ، وَرَاكِبٍ خَلْفَهَا، وَقُرْبٌ مِنْهَا، وَإِسْرَاعٌ بِهَا، وَتَعْمِيقُ قَبْرٍ وَتَوْسِيعُهُ.
Sunna ist es, dass der zu Fuß Gehende vor dem Leichenzug geht und der Reitende hinter ihm, dass man nahe bei ihm ist, ihn zügig trägt und das Grab tief und weit aushebt.
وَكُرِهَ رَفْعُ الصَّوْتِ مَعَهَا وَلَوْ بِذِكْرٍ وَالْقُرْآنِ، وَإِدْخَالُ الْقَبْرِ خَشَبًا أَوْ مَا مَسَّتْهُ النَّارُ، وَتَجْصِيصُهُ، وَبِنَاءٌ، وَكِتَابَةٌ، وَمَشْيٌ، وَجُلُوسٌ عَلَيْهِ.
Verpönt ist es, beim Leichenzug die Stimme zu erheben, auch mit Gedenken und Qur'an; Holz oder etwas, das vom Feuer berührt wurde, ins Grab zu bringen; das Grab zu verputzen, darüber zu bauen, darauf zu schreiben, darauf zu gehen und darauf zu sitzen.
وَيَجِبُ أَنْ يُسْتَقْبَلَ بِهِ الْقِبْلَةُ.
Pflicht ist es, den Toten zur Qibla auszurichten.
وَيُسَنُّ عَلَى جَنْبِهِ الْأَيْمَنِ، وَحَرُمَ دَفْنُ اثْنَيْنِ فَأَكْثَرَ فِي قَبْرٍ إِلَّا لِضَرُورَةٍ.
Sunna ist es, ihn auf seine rechte Seite zu legen. Verboten ist es, zwei oder mehr in einem Grab zu begraben, außer in einer Notlage.
وَسُنَّ أَنْ يُدْخَلَ مَيِّتٌ مِنْ عِنْدِ رِجْلَيْهِ إِنْ كَانَ أَسْهَلَ، وَإِلَّا فَمِنْ حَيْثُ سَهُلَ، وَقَوْلُ مُدْخِلٍ: «بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ»، وَحَثْوُ التُّرَابِ عَلَيْهِ ثَلَاثًا ثُمَّ يُهَالُ، وَتَلْقِينُهُ، وَالدُّعَاءُ لَهُ بَعْدَ الدَّفْنِ، وَرَشُّ الْقَبْرِ بِمَاءٍ، وَرَفْعُهُ قَدْرَ شِبْرٍ، وَإِنْ مَاتَتْ حَامِلٌ حَرُمَ شَقُّ بَطْنِهَا، وَأَخْرَجَ النِّسَاءُ مَنْ تُرْجَى حَيَاتُهُ؛ فَإِنْ تَعَذَّرَ لَمْ تُدْفَنْ حَتَّى يَمُوتَ، وَإِنْ خَرَجَ بَعْضُهُ حَيًّا شُقَّ الْبَاقِي، فَلَوْ مَاتَ قَبْلَ الشَّقِّ أُخْرِجَ حَتَّى يُغْسَلَ، وَيُكَفَّنَ بِلَا شَقٍّ؛ فَإِنْ تَعَذَّرَ إِخْرَاجُهُ غُسِلَ مَا خَرَجَ مِنْهُ وَصُلِّيَ عَلَيْهِ مَعَهَا، وَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ أَرْبَعَةُ أَشْهُرٍ فَأَكْثَرُ صُلِّيَ عَلَيْهَا دُونَهُ.
Sunna ist es, den Toten vom Fußende her ins Grab zu bringen, wenn das leichter ist, andernfalls von dort, wo es leicht ist; dass der Hineinlegende sagt: „Im Namen Allahs und nach dem Glauben des Gesandten Allahs, sallallahu alaihi wa sallam“; dreimal mit den Händen Erde auf ihn zu werfen, dann wird das Grab zugeschüttet; ihm das Bekenntnis vorzusprechen (Talqin) und nach der Beerdigung für ihn zu bitten; das Grab mit Wasser zu besprengen und es eine Spanne hoch zu erhöhen. Stirbt eine Schwangere, ist es verboten, ihren Bauch aufzuschneiden; vielmehr holen Frauen das Kind heraus, wenn man hofft, dass es lebt. Ist das nicht möglich, wird sie nicht begraben, bis es gestorben ist. Kommt ein Teil von ihm lebend heraus, wird der Rest aufgeschnitten. Stirbt es vor dem Aufschneiden, wird es herausgeholt, damit es gewaschen wird, und ohne Aufschneiden eingehüllt. Ist es unmöglich, es herauszuholen, wird gewaschen, was von ihm herausgekommen ist, und für es mit ihr zusammen gebetet. Ist es keine vier Monate oder älter, wird für sie ohne das Kind gebetet.
فَصْلٌ (التَّعْزِيَةُ وَمَا يَلْحَقُ بِهَا)
Abschnitt (das Beileid und was dazugehört)
وَتَعْزِيَةُ مُسْلِمٍ وَلَوْ صَغِيرًا إِلَى ثَلَاثَةِ أَيَّامٍ سُنَّةٌ، فَيُقَالُ لِمُسْلِمٍ مُصَابٍ بِمُسْلِمٍ: «أَعْظَمَ اللَّهُ أَجْرَكَ، وَأَحْسَنَ عَزَاكَ، وَغَفَرَ لِمَيِّتِكَ»، وَيَرُدُّ مُعَزًّى بِقَوْلِ: «اسْتَجَابَ اللَّهُ دُعَاكَ وَرَحِمَنَا وَإِيَّاكَ».
Einem Muslim – auch einem jungen – bis zu drei Tage lang das Beileid auszusprechen ist Sunna. Einem Muslim, der durch den Tod eines Muslims getroffen wurde, sagt man: „Möge Allah deinen Lohn groß machen, dir schönen Trost schenken und deinem Verstorbenen vergeben.“ Der Getröstete antwortet: „Möge Allah deine Bitte erhören und sich unser und deiner erbarmen.“
وَأَيُّ قُرْبَةٍ فُعِلَتْ وَجُعِلَ ثَوَابُهَا لِمُسْلِمٍ حَيٍّ أَوْ مَيِّتٍ نَفَعَهُ ذَلِكَ.
Jede gute Tat, die verrichtet und deren Lohn einem lebenden oder toten Muslim zugeeignet wird, nützt ihm.
وَتُسَنُّ زِيَارَةُ الْقُبُورِ لِلرِّجَالِ، وَتُكْرَهُ لِلنِّسَاءِ، وَإِنْ عَلِمْنَ أَنَّهُ يَقَعُ مِنْهُنَّ مُحَرَّمٌ حَرُمَتْ.
Sunna ist der Besuch der Gräber für Männer; für Frauen ist er verpönt. Wissen sie, dass von ihnen dabei Verbotenes geschehen wird, ist er verboten.
وَيَجُوزُ الْبُكَاءُ عَلَى الْمَيِّتِ، وَيَحْرُمُ نَدْبٌ، وَنِيَاحَةٌ، وَشَقُّ ثَوْبٍ، وَلَطْمُ خَدٍّ، وَنَحْوُهُ.
Erlaubt ist das Weinen um den Toten. Verboten sind das klagende Aufzählen seiner Vorzüge, das Wehklagen (Niyaha), das Zerreißen der Kleidung, das Schlagen der Wangen und Ähnliches.
وَيَعْرِفُ الْمَيِّتُ زَائِرَهُ يَوْمَ الْجُمُعَةِ قَبْلَ طُلُوعِ الشَّمْسِ.
Der Tote erkennt den, der ihn besucht, am Freitag vor Sonnenaufgang.

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