Berliner Muslime

Der Anfang des Anbetenden und das Genügende für den Enthaltsamen · Kapitel 8 von 12

Das Buch der Zakat

Das Kapitel im Überblick

كِتَابُ الزَّكَاةِ
Das Buch der Zakat
fällig in fünf Dingen: weidendes Herdenvieh, Ertrag der Erde, Honig, Zahlungsmittel und Handelswaren
شُرُوطُ وُجُوبِهَا خَمْسَةُ أَشْيَاءَ
Fünf Bedingungen ihrer Pflicht
sie ist auch im Vermögen des Kindes und des Geistesgestörten Pflicht
  1. 1
    الْإِسْلَامُ
    Der Islam
  2. 2
    الْحُرِّيَّةُ لَا كَمَالُهَا
    Die Freiheit, nicht aber deren Vollständigkeit
    für den Teilfreien ist sie im Verhältnis seines Eigentums Pflicht
  3. 3
    مِلْكُ النِّصَابِ
    Der Besitz des Mindestbetrags (Nisab)
  4. 4
    الْمِلْكُ التَّامُّ
    Das vollständige Eigentum
  5. 5
    تَمَامُ الْحَوْلِ
    Der Ablauf des Jahres (Haul)
  6. 6
    يَمْنَعُ وُجُوبَهَا دَيْنٌ يَنْقُصُ النِّصَابَ
    Verhindert durch eine Schuld, die den Nisab unterschreitet
    wer stirbt und noch Zakat schuldet, von dessen Nachlass wird sie genommen
زَكَاةُ بَهِيمَةِ الْأَنْعَامِ
Die Zakat des Herdenviehs
  1. 7
    أَنْ تُتَّخَذَ لِلدَّرِّ وَالنَّسْلِ وَالتَّسْمِينِ لَا لِلْعَمَلِ
    Bedingung: für Milch, Nachwuchs und Mast, nicht für Arbeit
    es weidet den größeren Teil des Jahres auf freiem Land und erreicht den Mindestbestand
  2. 8
    أَقَلُّ نِصَابِ الْإِبِلِ خَمْسٌ، وَفِيهَا شَاةٌ
    Kamele: ab fünf – ein Schaf
    ab fünfundzwanzig eine Bint Machad, ab sechsunddreißig eine Bint Labun, ab sechsundvierzig eine Hiqqa …
  3. 9
    أَقَلُّ نِصَابِ الْبَقَرِ ثَلَاثُونَ، وَفِيهَا تَبِيعٌ
    Rinder: ab dreißig – ein Tabiʿ
    für vierzig eine Musinna; danach für je dreißig ein Tabiʿ und für je vierzig eine Musinna
  4. 10
    أَقَلُّ نِصَابِ الْغَنَمِ أَرْبَعُونَ
    Schafe und Ziegen: ab vierzig – ein Tier
    für hunderteinundzwanzig zwei, für zweihunderteins drei, für vierhundert vier; danach für je hundert eines
  5. 11
    الْخُلْطَةُ بِشَرْطِهَا تُصَيِّرُ الْمَالَيْنِ كَالْمَالِ الْوَاحِدِ
    Vermischung (Chulta): zwei Vermögen gelten als eines
زَكَاةُ الْخَارِجِ مِنَ الْأَرْضِ
Die Zakat dessen, was aus der Erde hervorkommt
  1. 12
    فِي كُلِّ مَكِيلٍ مُدَّخَرٍ
    Alles, was mit Hohlmaß gemessen und gelagert wird
    alle Körnerfrüchte wie Weizen, Gerste, Reis, Linsen …; nicht Walnüsse, Feigen und die übrigen Früchte
  2. 13
    خَمْسَةُ أَوْسُقٍ
    1. Mindestbetrag: fünf Wasq
    nach dem Reinigen der Körner und dem Trocknen der Früchte; ein Wasq sind sechzig Saʿ
  3. 14
    مِلْكُهُ وَقْتَ وُجُوبِهَا
    2. Besitz zur Zeit ihrer Pflicht
    bei den Körnern ihr Festwerden, bei den Früchten der Beginn ihrer Reife
  4. 15
    يَجِبُ الْعُشْرُ فِيمَا سُقِيَ بِلَا كُلْفَةٍ
    Ein Zehntel bei Bewässerung ohne Aufwand
    die Hälfte davon bei Bewässerung mit Aufwand, drei Viertel davon bei beiden Arten
  5. 16
    يَجْتَمِعُ عُشْرٌ وَخَرَاجٌ فِي أَرْضٍ خَرَاجِيَّةٍ
    Zehnt und Grundsteuer (Charadsch) kommen zusammen
    bei Land, das mit Gewalt erobert und nicht aufgeteilt wurde, wie Ägypten, Syrien und der Irak
  6. 17
    فِي الْعَسَلِ الْعُشْرُ
    Beim Honig: ein Zehntel
    Mindestbetrag: hundertsechzig irakische Ratl
  7. 18
    مَنِ اسْتَخْرَجَ مِنْ مَعْدِنٍ نِصَابًا
    Bergwerk: sofort ein Vierzigstel
    nach dem Schmelzen und Reinigen
  8. 19
    فِي الرِّكَازِ، وَهُوَ الْكَنْزُ وَلَوْ قَلِيلًا، الْخُمُسُ
    Rikaz (vergrabener Schatz): ein Fünftel
    wird wie das Fai-Gut verwendet; der Rest gehört dem Finder
يَجِبُ فِي الذَّهَبِ وَالْفِضَّةِ رُبُعُ الْعُشْرِ
Gold, Silber und Handelswaren: ein Vierzigstel
  1. 20
    نِصَابُ ذَهَبٍ عِشْرُونَ مِثْقَالًا
    Mindestbetrag für Gold: zwanzig Mithqal
  2. 21
    فِضَّةٍ مِائَتَا دِرْهَمٍ
    Mindestbetrag für Silber: zweihundert Dirham
    das eine wird zum anderen hinzugerechnet, ebenso der Wert von Handelswaren
  3. 22
    لَا زَكَاةَ فِي حُلِيٍّ مُبَاحٍ مُعَدٍّ لِلِاسْتِعْمَالِ أَوْ إِعَارَةٍ
    Keine Zakat auf erlaubten Schmuck zum Gebrauch
    Pflicht bei verbotenem Schmuck und bei Schmuck zum Vermieten oder für den Lebensunterhalt
  4. 23
    يَحْرُمُ أَنْ يُحَلَّى مَسْجِدٌ أَوْ مِحْرَابٌ
    Verboten: Moschee oder Mihrab damit schmücken
    es muss entfernt und seine Zakat entrichtet werden
  5. 24
    يُبَاحُ لِذَكَرٍ مِنْ فِضَّةٍ خَاتَمٌ
    Dem Mann erlaubt: ein Ring aus Silber
    ferner Schwertknauf, Schmuck am Gürtel, Brustpanzer und Helm
  6. 25
    يُبَاحُ مِنْ ذَهَبٍ قَبِيعَةُ سَيْفٍ
    Aus Gold erlaubt: der Schwertknauf
    und wozu eine Notlage zwingt; den Frauen, was sie üblicherweise tragen
  7. 26
    يُقَوَّمُ عَرْضُ التِّجَارَةِ
    Handelsware wird in Gold oder Silber bewertet
    je nachdem, was für die Armen günstiger ist
زَكَاةُ الْفِطْرِ صَدَقَةٌ وَاجِبَةٌ
Zakat al-Fitr: ein Pflichtalmosen
fällig mit dem Ende des Ramadan; gegeben an dieselben Empfänger wie die Zakat
  1. 27
    تَجِبُ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ
    Pflicht für jeden Muslim
    wenn sie über den pflichtgemäßen Unterhalt am Festtag und in der Festnacht hinaus vorhanden ist
  2. 28
    يُخْرِجُ عَنْ نَفْسِهِ، وَعَنْ مُسْلِمٍ يَمُونُهُ
    Für sich selbst und jeden Muslim, den er unterhält
    reicht es nicht: erst er selbst, dann Ehefrau, Sklave, Mutter, Vater, Kind, der im Erbe Nächste
  3. 29
    تُسَنُّ عَنْ جَنِينٍ
    Sunna für das ungeborene Kind
  4. 30
    تَجِبُ بِغُرُوبِ شَمْسِ لَيْلَةِ عِيدِ الْفِطْرِ
    Pflicht mit dem Sonnenuntergang der Festnacht
    erlaubt nur bis zu zwei Tage davor; verboten, sie über den Festtag hinaus aufzuschieben
  5. 31
    يَوْمَهُ قَبْلَ الصَّلَاةِ أَفْضَلُ
    Am vorzüglichsten: am Festtag vor dem Gebet
    im Rest des Tages verpönt
  6. 32
    صَاعٌ مِنْ بُرٍّ أَوْ شَعِيرٍ أَوْ تَمْرٍ أَوْ زَبِيبٍ أَوْ أَقِطٍ
    Ein Saʿ Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen oder Aqit
    am vorzüglichsten sind Datteln, dann Rosinen, dann Weizen, dann das Nützlichste
يَجِبُ إِخْرَاجُ الزَّكَاةِ فَوْرًا
Die Zakat muss sofort entrichtet werden
wie ein Gelübde und eine Sühne, wenn es möglich ist
  1. 33
    مَنْ جَحَدَ وُجُوبَهَا عَالِمًا كَفَرَ
    Wer ihre Pflicht wissentlich leugnet, ist ungläubig
    wer sie aus Geiz oder Nachlässigkeit verweigert, dem wird sie abgenommen
  2. 34
    حَرُمَ نَقْلُهَا إِلَى مَسَافَةِ قَصْرٍ
    Verboten: sie an einen entfernten Ort bringen
    wenn es am Ort Berechtigte gibt; sie ist dann aber gültig
  3. 35
    يَجُوزُ تَعْجِيلُهَا لِحَوْلَيْنِ فَقَطْ
    Im Voraus: höchstens für zwei Jahre
  4. 36
    الْأَصْنَافِ الثَّمَانِيَةِ
    Nur an die acht Gruppen
    Arme, Bedürftige, Verwalter, deren Herzen gewonnen werden sollen, Sklavenbefreiung, Verschuldete, Weg Allahs, Reisender
  5. 37
    لَا يُجْزِئُ دَفْعُهَا إِلَى كَافِرٍ وَغَيْرِ مُؤَلَّفٍ
    Nicht gültig: an einen Ungläubigen
    noch an Sklaven, an durch Unterhalt Versorgte, an die Banu Haschim und ihre Freigelassenen
  6. 38
    يَجِبُ قَبُولُ مَالٍ طَيِّبٍ أَتَى بِلَا مَسْأَلَةٍ
    Pflicht: gutes Geld annehmen, das ohne Bitten kommt
    wer sich dem Wissen der Scharia widmet und nicht zugleich arbeiten kann, erhält von der Zakat
  7. 39
    تُسَنُّ صَدَقَةُ التَّطَوُّعِ كُلَّ وَقْتٍ
    Sunna: das freiwillige Almosen zu jeder Zeit
    im Verborgenen, aus freiem Herzen, im Ramadan, in Zeiten der Not; an Nachbarn und Blutsverwandte
  8. 40
    الْمَنُّ بِالصَّدَقَةِ كَبِيرَةٌ
    Das Vorhalten des Almosens ist eine große Sünde
    der Lohn wird dadurch zunichte

Übersicht der Redaktion – sie fasst zusammen und gehört nicht zum Text des Verfassers.

كِتَابُ الزَّكَاةِ
Das Buch der Zakat
شُرُوطُ وُجُوبِهَا خَمْسَةُ أَشْيَاءَ: الْإِسْلَامُ، وَالْحُرِّيَّةُ لَا كَمَالُهَا، فَتَجِبُ عَلَى مُبَعَّضٍ بِقَدْرِ مِلْكِهِ، وَمِلْكُ النِّصَابِ، وَالْمِلْكُ التَّامُّ، وَتَمَامُ الْحَوْلِ. وَتَجِبُ فِي مَالِ الصَّغِيرِ وَالْمَجْنُونِ.
Die Bedingungen ihrer Pflicht sind fünf Dinge: der Islam; die Freiheit, nicht aber deren Vollständigkeit – daher ist sie für den Teilfreien im Verhältnis seines Eigentums Pflicht –; der Besitz des Mindestbetrags (Nisab); das vollständige Eigentum; und der Ablauf des Jahres (Haul). Sie ist auch im Vermögen des Kindes und des Geistesgestörten Pflicht.
وَهِيَ فِي خَمْسَةِ أَشْيَاءَ: سَائِمَةِ بَهِيمَةِ الْأَنْعَامِ، وَالْخَارِجِ مِنَ الْأَرْضِ، وَالْعَسَلِ، وَالْأَثْمَانِ، وَعُرُوضِ التِّجَارَةِ.
Sie ist in fünf Dingen fällig: im weidenden Herdenvieh, in dem, was aus der Erde hervorkommt, im Honig, in den Zahlungsmitteln (Gold und Silber) und in den Handelswaren.
وَيَمْنَعُ وُجُوبَهَا دَيْنٌ يَنْقُصُ النِّصَابَ، وَمَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ زَكَاةٌ أُخِذَتْ مِنْ تَرِكَتِهِ.
Ihre Pflicht wird verhindert durch eine Schuld, die den Mindestbetrag unterschreiten lässt. Wer stirbt und noch Zakat schuldet, von dessen Nachlass wird sie genommen.
زَكَاةُ بَهِيمَةِ الْأَنْعَامِ
Die Zakat des Herdenviehs
وَشُرِطَ فِي بَهِيمَةِ الْأَنْعَامِ أَنْ تُتَّخَذَ لِلدَّرِّ وَالنَّسْلِ وَالتَّسْمِينِ لَا لِلْعَمَلِ، وَأَنْ تَرْعَى الْمُبَاحَ أَكْثَرَ الْحَوْلِ، وَأَنْ تَبْلُغَ نِصَابًا.
Beim Herdenvieh ist Bedingung, dass es für Milch, Nachwuchs und Mast gehalten wird, nicht für die Arbeit; dass es den größeren Teil des Jahres auf freiem Land weidet; und dass es den Mindestbestand erreicht.
فَأَقَلُّ نِصَابِ الْإِبِلِ خَمْسٌ، وَفِيهَا شَاةٌ، وَفِي عَشْرٍ شَاتَانِ، وَفِي خَمْسَةَ عَشَرَ ثَلَاثُ شِيَاهٍ، وَفِي عِشْرِينَ أَرْبَعُ شِيَاهٍ، وَفِي خَمْسٍ وَعِشْرِينَ بِنْتُ مَخَاضٍ، وَهِيَ الَّتِي لَهَا سَنَةٌ، وَفِي سِتٍّ وَثَلَاثِينَ بِنْتُ لَبُونٍ، وَهِيَ الَّتِي لَهَا سَنَتَانِ، وَفِي سِتٍّ وَأَرْبَعِينَ حِقَّةٌ، وَهِيَ الَّتِي لَهَا ثَلَاثُ سِنِينَ، وَفِي سِتٍّ وَسَبْعِينَ بِنْتَا لَبُونٍ، وَفِي إِحْدَى وَتِسْعِينَ حِقَّتَانِ، وَفِي مِائَةٍ وَإِحْدَى وَعِشْرِينَ ثَلَاثُ بَنَاتِ لَبُونٍ، ثُمَّ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ، وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ.
Der geringste Mindestbestand bei Kamelen sind fünf, und dafür ist ein Schaf zu entrichten; für zehn zwei Schafe; für fünfzehn drei Schafe; für zwanzig vier Schafe; für fünfundzwanzig eine Bint Machad, das ist eine einjährige Kamelstute; für sechsunddreißig eine Bint Labun, das ist eine zweijährige; für sechsundvierzig eine Hiqqa, das ist eine dreijährige; für sechsundsiebzig zwei Bint Labun; für einundneunzig zwei Hiqqa; für hunderteinundzwanzig drei Bint Labun; danach für je vierzig eine Bint Labun und für je fünfzig eine Hiqqa.
فَصْلٌ (زَكَاةُ الْبَقَرِ وَالْغَنَمِ)
Abschnitt (die Zakat der Rinder und der Schafe)
وَأَقَلُّ نِصَابِ الْبَقَرِ ثَلَاثُونَ، وَفِيهَا تَبِيعٌ، وَهُوَ مَا لَهُ سَنَةٌ، وَفِي أَرْبَعِينَ مُسِنَّةٌ لَهَا سَنَتَانِ، وَفِي سِتِّينَ تَبِيعَانِ، ثُمَّ فِي كُلِّ ثَلَاثِينَ تَبِيعٌ، وَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ مُسِنَّةٌ.
Der geringste Mindestbestand bei Rindern sind dreißig, und dafür ist ein Tabiʿ zu entrichten, das ist ein einjähriges Kalb; für vierzig eine Musinna, die zwei Jahre alt ist; für sechzig zwei Tabiʿ; danach für je dreißig ein Tabiʿ und für je vierzig eine Musinna.
وَأَقَلُّ نِصَابِ الْغَنَمِ أَرْبَعُونَ، وَفِيهَا شَاةٌ مِنَ الْمَعْزِ لَهَا سَنَةٌ وَاحِدَةٌ، أَوْ جَذَعَةٌ مِنَ الضَّأْنِ لَهَا سِتَّةُ أَشْهُرٍ، وَفِي مِائَةٍ وَإِحْدَى وَعِشْرِينَ شَاتَانِ، وَفِي مِائَتَيْنِ وَوَاحِدَةٍ ثَلَاثُ شِيَاهٍ، وَفِي أَرْبَعِمِائَةٍ أَرْبَعُ شِيَاهٍ، ثُمَّ فِي كُلِّ مِائَةِ شَاةٍ شَاةٌ.
Der geringste Mindestbestand bei Schafen und Ziegen sind vierzig, und dafür ist eine einjährige Ziege oder ein sechs Monate altes Schaf (Dschadhaʿa) zu entrichten; für hunderteinundzwanzig zwei Schafe; für zweihunderteins drei Schafe; für vierhundert vier Schafe; danach für je hundert Schafe ein Schaf.
وَالْخُلْطَةُ بِشَرْطِهَا تُصَيِّرُ الْمَالَيْنِ كَالْمَالِ الْوَاحِدِ.
Die Vermischung (Chulta) der Herden macht, wenn ihre Bedingung erfüllt ist, zwei Vermögen zu einem einzigen.
فَصْلٌ (زَكَاةُ الْخَارِجِ مِنَ الْأَرْضِ)
Abschnitt (die Zakat dessen, was aus der Erde hervorkommt)
تَجِبُ الزَّكَاةُ فِي كُلِّ مَكِيلٍ مُدَّخَرٍ مِنْ حَبِّهِ مِنْ قُوتِ الْبَلَدِ وَغَيْرِهِ.
Die Zakat ist Pflicht für alles, was mit Hohlmaß gemessen und gelagert wird, von seinen Körnern, ob es Grundnahrung des Landes ist oder nicht.
فَتَجِبُ فِي كُلِّ الْحُبُوبِ كَالْحِنْطَةِ، وَالشَّعِيرِ، وَالْأَرُزِّ، وَالْحِمَّصِ، وَالْجُلُبَّانِ، وَالْعَدَسِ، وَالتُّرْمُسِ، وَالْكِرْسِنَّةِ، وَبِزْرِ الْقُطْنِ وَالْكَتَّانِ، وَبِزْرِ الرَّيَاحِينِ وَالْقِثَّاءِ، لَا فِي نَحْوِ جَوْزٍ وَتِينٍ وَعُنَّابٍ، وَلَا فِي بَقِيَّةِ الْفَوَاكِهِ كَتُفَّاحٍ وَأَجَّاصٍ وَكُمَّثْرَى وَنَحْوِ ذَلِكَ، بِشَرْطَيْنِ:
Sie ist also Pflicht für alle Körnerfrüchte wie Weizen, Gerste, Reis, Kichererbsen, Platterbsen, Linsen, Lupinen, Wicken, Baumwoll- und Leinsamen, die Samen von Duftpflanzen und Gurken – nicht aber etwa für Walnüsse, Feigen und Jujuben, noch für die übrigen Früchte wie Äpfel, Pflaumen, Birnen und Ähnliches –, und zwar unter zwei Bedingungen:
أَحَدُهُمَا: أَنْ يَبْلُغَ نِصَابًا، وَقَدْرُهُ بَعْدَ تَصْفِيَةِ حَبٍّ وَجَفَافِ ثَمَرٍ خَمْسَةُ أَوْسُقٍ، وَالْوَسْقُ سِتُّونَ صَاعًا، وَالصَّاعُ خَمْسَةُ أَرْطَالٍ وَثُلُثٌ بِالْعِرَاقِيِّ، وَهِيَ ثَلَاثُمِائَةٍ وَاثْنَانِ وَأَرْبَعُونَ رِطْلًا وَسِتَّةُ أَسْبَاعِ رِطْلٍ بِالدِّمَشْقِيِّ.
Erstens: dass sie den Mindestbetrag erreichen. Er beträgt nach dem Reinigen der Körner und dem Trocknen der Früchte fünf Wasq. Ein Wasq sind sechzig Saʿ, und ein Saʿ sind fünf und ein Drittel Ratl nach irakischem Maß; das sind dreihundertzweiundvierzig und sechs Siebtel Ratl nach damaszenischem Maß.
الثَّانِي: مِلْكُهُ وَقْتَ وُجُوبِهَا، وَهُوَ فِي الْحَبِّ اشْتِدَادُهُ، وَفِي الثَّمَرِ بُدُوُّ صَلَاحِهِ، وَلَا يَسْتَقِرُّ إِلَّا فِي جَعْلِهَا فِي بَيْدَرٍ وَنَحْوِهِ.
Zweitens: dass man sie zur Zeit ihrer Pflicht besitzt. Diese ist bei den Körnern ihr Festwerden und bei den Früchten der Beginn ihrer Reife. Fest wird die Pflicht erst, wenn sie auf die Tenne oder Ähnliches gebracht sind.
وَيَجِبُ الْعُشْرُ فِيمَا سُقِيَ بِلَا كُلْفَةٍ، وَنِصْفُهُ فِيمَا سُقِيَ بِهَا، وَثَلَاثَةُ أَرْبَاعِهِ فِيمَا سُقِيَ بِهِمَا، فَإِنْ تَفَاوَتَا اعْتُبِرَ الْأَكْثَرُ نَفْعًا وَنُمُوًّا، وَمَعَ الْجَهْلِ الْعُشْرُ.
Pflicht ist ein Zehntel (ʿUschr) bei dem, was ohne Aufwand bewässert wurde, die Hälfte davon bei dem, was mit Aufwand bewässert wurde, und drei Viertel davon bei dem, was auf beide Arten bewässert wurde. Sind beide Arten ungleich, wird die maßgeblich, die mehr Nutzen und Wachstum brachte; ist dies unbekannt, ein Zehntel.
وَيَجْتَمِعُ عُشْرٌ وَخَرَاجٌ فِي أَرْضٍ خَرَاجِيَّةٍ، وَهِيَ مَا فُتِحَتْ عَنْوَةً وَلَمْ تُقْسَمْ بَيْنَ الْغَانِمِينَ غَيْرَ مَكَّةَ، كَمِصْرَ وَالشَّامِ وَالْعِرَاقِ.
Zehnt und Grundsteuer (Charadsch) kommen zusammen bei Charadsch-Land; das ist Land, das mit Gewalt erobert und nicht unter den Siegern aufgeteilt wurde, außer Mekka, wie Ägypten, Syrien (asch-Scham) und der Irak.
وَفِي الْعَسَلِ الْعُشْرُ سَوَاءٌ أَخَذَهُ مِنْ مَوَاتٍ أَوْ مَمْلُوكَةٍ، وَنِصَابُهُ مِائَةٌ وَسِتُّونَ رِطْلًا عِرَاقِيَّةً.
Beim Honig ist ein Zehntel zu entrichten, gleich ob man ihn von herrenlosem oder von eigenem Land nimmt. Sein Mindestbetrag sind hundertsechzig irakische Ratl.
وَمَنِ اسْتَخْرَجَ مِنْ مَعْدِنٍ نِصَابًا بَعْدَ سَبْكٍ وَتَصْفِيَةٍ فَفِيهِ رُبُعُ الْعُشْرِ فِي الْحَالِ، وَفِي الرِّكَازِ، وَهُوَ الْكَنْزُ وَلَوْ قَلِيلًا، الْخُمُسُ، يُصْرَفُ مَصْرِفَ الْفَيْءِ، وَلَا يَمْنَعُ مِنْ وُجُوبِهِ دَيْنٌ، وَبَاقِيهِ لِوَاجِدِهِ وَلَوْ أَجِيرًا لَا لِطَلَبِهِ.
Wer aus einem Bergwerk einen Mindestbetrag nach dem Schmelzen und Reinigen gewinnt, hat sofort ein Vierzigstel davon zu entrichten. Beim Rikaz – das ist ein vergrabener Schatz, auch wenn er gering ist – ist ein Fünftel zu entrichten, das wie das Fai-Gut verwendet wird. Eine Schuld verhindert seine Pflicht nicht. Der Rest gehört dem Finder, auch wenn er ein Lohnarbeiter ist, sofern er nicht für dessen Suche angestellt war.
فَصْلٌ (زَكَاةُ الذَّهَبِ وَالْفِضَّةِ وَعُرُوضِ التِّجَارَةِ)
Abschnitt (die Zakat von Gold, Silber und Handelswaren)
وَيَجِبُ فِي الذَّهَبِ وَالْفِضَّةِ رُبُعُ الْعُشْرِ إِذَا بَلَغَا نِصَابًا، فَنِصَابُ ذَهَبٍ عِشْرُونَ مِثْقَالًا، وَفِضَّةٍ مِائَتَا دِرْهَمٍ، وَيُضَمُّ أَحَدُهُمَا إِلَى الْآخَرِ فِي تَكْمِيلِ النِّصَابِ، وَتُضَمُّ قِيمَةُ عَرْضِ تِجَارَةٍ إِلَى أَحَدِ ذَلِكَ وَإِلَى جَمِيعِهِ.
Für Gold und Silber ist ein Vierzigstel Pflicht, wenn sie den Mindestbetrag erreichen. Der Mindestbetrag für Gold sind zwanzig Mithqal, für Silber zweihundert Dirham. Das eine wird zur Vervollständigung des Mindestbetrags zum anderen hinzugerechnet, und der Wert von Handelswaren wird zu einem davon oder zu beidem hinzugerechnet.
وَلَا زَكَاةَ فِي حُلِيٍّ مُبَاحٍ مُعَدٍّ لِلِاسْتِعْمَالِ أَوْ إِعَارَةٍ، وَلَوْ لِمَنْ يَحْرُمُ عَلَيْهِ، غَيْرَ فَارٍّ مِنْ زَكَاةٍ.
Keine Zakat ist auf erlaubten Schmuck zu entrichten, der zum Gebrauch oder zum Verleihen bestimmt ist, auch an jemanden, dem er verboten ist – außer bei dem, der damit der Zakat entfliehen will.
وَتَجِبُ فِي مُحَرَّمٍ، وَمُعَدٍّ لِلْكِرَي أَوِ النَّفَقَةِ إِذَا بَلَغَ نِصَابًا.
Pflicht ist sie bei verbotenem Schmuck und bei Schmuck, der zum Vermieten oder für den Lebensunterhalt bestimmt ist, wenn er den Mindestbetrag erreicht.
وَيَحْرُمُ أَنْ يُحَلَّى مَسْجِدٌ أَوْ مِحْرَابٌ، أَوْ يُمَوَّهَ سَقْفٌ أَوْ حَائِطٌ بِنَقْدٍ، وَتَجِبُ إِزَالَتُهُ وَزَكَاتُهُ إِلَّا إِذَا اسْتُهْلِكَ وَلَمْ يَجْتَمِعْ مِنْهُ شَيْءٌ فِيهِمَا.
Verboten ist es, eine Moschee oder eine Gebetsnische (Mihrab) mit Gold oder Silber zu schmücken oder eine Decke oder Wand damit zu überziehen. Es muss entfernt und seine Zakat entrichtet werden, außer wenn es aufgebraucht ist und sich daraus bei beidem nichts mehr gewinnen lässt.
وَيُبَاحُ لِذَكَرٍ مِنْ فِضَّةٍ خَاتَمٌ، وَلُبْسُهُ بِخِنْصَرِ يَسَارٍ أَفْضَلُ، وَلَا بَأْسَ بِجَعْلِهِ أَكْثَرَ مِنْ مِثْقَالٍ مَا لَمْ يَخْرُجْ عَنِ الْعَادَةِ، وَقَبِيعَةُ سَيْفٍ، وَحِلْيَةُ مِنْطَقَةٍ، وَجَوْشَنٌ، وَخُوذَةٌ، لَا رِكَابٌ وَلِجَامٌ وَدَوَاةٌ وَنَحْوُ ذَلِكَ.
Erlaubt ist dem Mann aus Silber ein Ring – ihn am kleinen Finger der linken Hand zu tragen ist vorzüglicher, und es ist nichts dabei, ihn schwerer als ein Mithqal zu machen, solange er nicht vom Üblichen abweicht –, ferner der Schwertknauf, der Schmuck am Gürtel, der Brustpanzer und der Helm; nicht aber Steigbügel, Zaumzeug, Tintenfass und Ähnliches.
وَيُبَاحُ مِنْ ذَهَبٍ قَبِيعَةُ سَيْفٍ، وَمَا دَعَتْ إِلَيْهِ ضَرُورَةٌ، وَلِنِسَاءٍ مَا جَرَتْ عَادَتُهُنَّ بِلُبْسِهِ وَلَوْ زَادَ عَلَى أَلْفِ مِثْقَالٍ، وَلِلرَّجُلِ وَالْمَرْأَةِ التَّحَلِّي بِنَحْوِ جَوْهَرٍ وَيَاقُوتٍ.
Erlaubt ist aus Gold der Schwertknauf und das, wozu eine Notlage zwingt; den Frauen, was sie üblicherweise tragen, auch wenn es mehr als tausend Mithqal sind; und dem Mann wie der Frau, sich mit Edelsteinen wie Juwelen und Rubinen zu schmücken.
وَيُقَوَّمُ عَرْضُ التِّجَارَةِ، وَهُوَ مَا يُعَدُّ لِلْبَيْعِ وَالشِّرَاءِ لِأَجْلِ الرِّبْحِ، بِالْأَحَظِّ لِلْفُقَرَاءِ مِنْ ذَهَبٍ وَفِضَّةٍ.
Die Handelsware – das ist, was zum Kaufen und Verkaufen um des Gewinns willen bestimmt ist – wird in Gold oder Silber bewertet, je nachdem, was für die Armen günstiger ist.
فَصْلٌ (زَكَاةُ الْفِطْرِ)
Abschnitt (die Zakat des Fastenbrechens)
وَزَكَاةُ الْفِطْرِ صَدَقَةٌ وَاجِبَةٌ بِالْفِطْرِ مِنْ رَمَضَانَ، وَتُسَمَّى فَرْضًا، وَمَصْرِفُهَا كَزَكَاةٍ، وَلَا يَمْنَعُ وُجُوبَهَا دَيْنٌ إِلَّا مَعَ طَلَبٍ.
Die Zakat des Fastenbrechens (Zakat al-Fitr) ist ein Pflichtalmosen, das mit dem Ende des Ramadan fällig wird; sie wird auch Pflicht (Fard) genannt. Sie wird an dieselben Empfänger gegeben wie die Zakat. Eine Schuld verhindert ihre Pflicht nicht, außer wenn sie eingefordert wird.
وَتَجِبُ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ إِذَا كَانَتْ فَاضِلَةً عَنْ نَفَقَةٍ وَاجِبَةٍ يَوْمَ الْعِيدِ وَلَيْلَتَهُ، وَمَا يَحْتَاجُهُ مِنْ مَسْكَنٍ وَخَادِمٍ وَدَابَّةٍ، وَكُتُبِ عِلْمٍ يَحْتَاجُهَا لِنَظَرٍ وَحِفْظٍ، وَثِيَابِ بِذْلَةٍ وَنَحْوِهِ، فَيُخْرِجُ عَنْ نَفْسِهِ، وَعَنْ مُسْلِمٍ يَمُونُهُ؛ فَإِنْ لَمْ يَجِدْ لِجَمِيعِهِمْ بَدَأَ بِنَفْسِهِ، فَزَوْجَتِهِ، فَرَقِيقِهِ، فَأُمِّهِ، فَأَبِيهِ، فَوَلَدِهِ، فَأَقْرَبَ فِي الْمِيرَاثِ.
Sie ist für jeden Muslim Pflicht, wenn sie über den pflichtgemäßen Unterhalt am Festtag und in der Festnacht hinaus vorhanden ist und über das, was er an Wohnung, Diener, Reittier, Büchern des Wissens, die er zum Lesen und Auswendiglernen braucht, Alltagskleidung und Ähnlichem benötigt. Er entrichtet sie für sich selbst und für jeden Muslim, für dessen Unterhalt er aufkommt. Reicht es nicht für alle, beginnt er mit sich selbst, dann seiner Ehefrau, dann seinem Sklaven, dann seiner Mutter, dann seinem Vater, dann seinem Kind, dann dem im Erbe Nächsten.
وَتُسَنُّ عَنْ جَنِينٍ.
Sunna ist sie für das ungeborene Kind.
وَتَجِبُ بِغُرُوبِ شَمْسِ لَيْلَةِ عِيدِ الْفِطْرِ، وَتَجُوزُ قَبْلَهُ بِيَوْمَيْنِ فَقَطْ، وَيَوْمَهُ قَبْلَ الصَّلَاةِ أَفْضَلُ، وَتُكْرَهُ فِي بَاقِيهِ، وَيَحْرُمُ تَأْخِيرُهَا عَنْهُ، وَتُقْضَى وُجُوبًا، وَهِيَ صَاعٌ مِنْ بُرٍّ أَوْ شَعِيرٍ أَوْ تَمْرٍ أَوْ زَبِيبٍ أَوْ أَقِطٍ، وَالْأَفْضَلُ تَمْرٌ، فَزَبِيبٌ، فَبُرٌّ، فَأَنْفَعُ، فَإِنْ عُدِمَتْ أَجْزَأَ كُلُّ حَبٍّ يُقْتَاتُ، وَيَجُوزُ أَنْ تُعْطِيَ الْجَمَاعَةُ فِطْرَتَهُمْ لِوَاحِدٍ، وَعَكْسُهُ.
Pflicht wird sie mit dem Sonnenuntergang in der Nacht des Festes des Fastenbrechens. Erlaubt ist sie nur bis zu zwei Tage davor. Am Festtag vor dem Gebet ist sie am vorzüglichsten, im Rest des Tages verpönt. Verboten ist es, sie über den Festtag hinaus aufzuschieben; dann muss sie pflichtgemäß nachgeholt werden. Sie beträgt einen Saʿ Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen oder getrockneten Sauermilchkäse (Aqit). Am vorzüglichsten sind Datteln, dann Rosinen, dann Weizen, dann das Nützlichste. Fehlen diese, genügt jedes Korn, das als Nahrung dient. Erlaubt ist es, dass eine Gruppe ihre Fitra einer einzigen Person gibt, und umgekehrt.
فَصْلٌ (إِخْرَاجُ الزَّكَاةِ وَأَهْلُهَا)
Abschnitt (die Entrichtung der Zakat und ihre Empfänger)
يَجِبُ إِخْرَاجُ الزَّكَاةِ فَوْرًا كَنَذْرٍ وَكَفَّارَةٍ إِنْ أَمْكَنَ، وَلَهُ تَأْخِيرٌ لِعُذْرٍ، وَمَنْ جَحَدَ وُجُوبَهَا عَالِمًا كَفَرَ وَلَوْ أَخْرَجَهَا، وَمَنْ مَنَعَهَا بُخْلًا أَوْ تَهَاوُنًا أُخِذَتْ مِنْهُ وَعُزِّرَ مَنْ عَلِمَ تَحْرِيمَ ذَلِكَ، وَيَلْزَمُ أَنْ يُخْرِجَ عَنِ الصَّغِيرِ وَالْمَجْنُونِ وَلِيُّهُمَا، وَشُرِطَ نِيَّةُ كَمَالِهِ، وَسُنَّ إِظْهَارٌ، وَحَرُمَ نَقْلُهَا إِلَى مَسَافَةِ قَصْرٍ إِنْ وُجِدَ أَهْلُهَا، وَتُجْزِئُ، وَإِنْ كَانَ الْمُزَكِّي فِي بَلَدٍ وَمَالُهُ فِي آخَرَ أَخْرَجَ زَكَاةَ الْمَالِ فِي بَلَدِ الْمَالِ، وَفِطْرَتَهُ وَفِطْرَةَ مَنْ لَزِمَتْهُ فِي بَلَدِ نَفْسِهِ، وَيَجُوزُ تَعْجِيلُهَا لِحَوْلَيْنِ فَقَطْ.
Die Zakat muss sofort entrichtet werden, wie ein Gelübde und eine Sühne, wenn es möglich ist; aus einem Entschuldigungsgrund darf man sie aufschieben. Wer ihre Pflicht wissentlich leugnet, ist ungläubig geworden, auch wenn er sie entrichtet. Wer sie aus Geiz oder Nachlässigkeit verweigert, dem wird sie abgenommen, und wer das Verbot dessen kannte, wird mit einer Ermessensstrafe (Taʿzir) belegt. Für das Kind und den Geistesgestörten muss ihr Vormund sie entrichten. Bedingung ist die Absicht des Verantwortlichen. Sunna ist es, sie offen zu entrichten. Verboten ist es, sie über die Entfernung, die zum Verkürzen des Gebets berechtigt, an einen anderen Ort zu bringen, wenn es dort Berechtigte gibt; sie ist dann aber gültig. Befindet sich der Zakat-Pflichtige in einem Ort und sein Vermögen in einem anderen, entrichtet er die Zakat des Vermögens am Ort des Vermögens, und seine Fitra sowie die Fitra derer, für die er verpflichtet ist, an seinem eigenen Ort. Erlaubt ist es, sie für höchstens zwei Jahre im Voraus zu entrichten.
وَلَا تُدْفَعُ إِلَّا إِلَى الْأَصْنَافِ الثَّمَانِيَةِ، وَهُمُ: الْفُقَرَاءُ، وَالْمَسَاكِينُ، وَالْعَامِلُونَ عَلَيْهَا، وَالْمُؤَلَّفَةُ قُلُوبُهُمْ، وَفِي الرِّقَابِ، وَالْغَارِمُونَ، وَفِي سَبِيلِ اللَّهِ، وَابْنُ السَّبِيلِ.
Sie wird nur an die acht Gruppen gegeben (vgl. Sure at-Tauba 9:60): die Armen, die Bedürftigen, die mit ihrer Verwaltung Beauftragten, diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die Befreiung von Sklaven, die Verschuldeten, für den Weg Allahs und den Reisenden.
وَيَجُوزُ الِاقْتِصَارُ عَلَى وَاحِدٍ مِنْ صِنْفٍ، وَتُسَنُّ إِلَى مَنْ لَا تَلْزَمُهُ مُؤْنَتُهُ مِنْ أَقَارِبِهِ، وَمَنْ أُبِيحَ لَهُ أَخْذُ شَيْءٍ أُبِيحَ لَهُ سُؤَالُهُ.
Erlaubt ist es, sich auf einen einzigen aus einer Gruppe zu beschränken. Sunna ist es, sie Verwandten zu geben, für deren Unterhalt man nicht verpflichtet ist. Wem es erlaubt ist, etwas zu nehmen, dem ist es auch erlaubt, darum zu bitten.
وَيَجِبُ قَبُولُ مَالٍ طَيِّبٍ أَتَى بِلَا مَسْأَلَةٍ وَلَا اسْتِشْرَافِ نَفْسٍ، وَإِنْ تَفَرَّغَ قَادِرٌ عَلَى التَّكَسُّبِ لِلْعِلْمِ الشَّرْعِيِّ لَا لِلْعِبَادَةِ، وَتَعَذَّرَ الْجَمْعُ بَيْنَ التَّكَسُّبِ وَالِاشْتِغَالِ بِالْعِلْمِ، أُعْطِيَ مِنْ زَكَاةٍ لِحَاجَتِهِ، وَإِنْ لَمْ يَكُنِ الْعِلْمُ لَازِمًا لَهُ.
Pflicht ist es, gutes, rechtmäßiges Geld anzunehmen, das ohne Bitten und ohne innerliches Begehren kommt. Widmet sich jemand, der arbeiten könnte, dem Wissen der Scharia – nicht der Anbetung – und ist es ihm unmöglich, Erwerbsarbeit und Beschäftigung mit dem Wissen zu verbinden, so erhält er wegen seines Bedarfs von der Zakat, auch wenn das Wissen für ihn keine persönliche Pflicht ist.
فَصْلٌ (مَنْ لَا تُدْفَعُ إِلَيْهِ الزَّكَاةُ وَصَدَقَةُ التَّطَوُّعِ)
Abschnitt (wem die Zakat nicht gegeben wird, und das freiwillige Almosen)
وَلَا يُجْزِئُ دَفْعُهَا إِلَى كَافِرٍ وَغَيْرِ مُؤَلَّفٍ، وَلَا إِلَى كَامِلِ رِقٍّ غَيْرِ عَامِلٍ وَمُكَاتَبٍ، وَلَا إِلَى فَقِيرٍ وَمِسْكِينٍ مُسْتَغْنِيَيْنِ بِنَفَقَةٍ وَاجِبَةٍ، وَلَا لِبَنِي هَاشِمٍ، وَهُمْ سُلَالَتُهُ، وَلَا مَوَالِيهِمْ، وَإِنْ دَفَعَهَا لِغَيْرِ مُسْتَحِقِّهَا لِجَهْلٍ ثُمَّ عَلِمَ حَالَهُ لَمْ تُجْزِئْهُ إِلَّا لِغَنِيٍّ ظَنَّهُ فَقِيرًا.
Nicht gültig ist es, sie einem Ungläubigen zu geben, der nicht zu denen gehört, deren Herzen gewonnen werden sollen; nicht einem vollständigen Sklaven, außer er ist mit der Verwaltung beauftragt oder ein Mukatab (ein Sklave, der sich freikauft); nicht einem Armen und Bedürftigen, die durch einen pflichtgemäßen Unterhalt versorgt sind; nicht den Banu Haschim – das sind die Nachkommen (des Propheten) – und nicht ihren Freigelassenen. Gibt jemand sie aus Unkenntnis einem Nichtberechtigten und erfährt dann dessen Lage, so genügt es ihm nicht – außer bei einem Reichen, den er für arm hielt.
وَتُسَنُّ صَدَقَةُ التَّطَوُّعِ كُلَّ وَقْتٍ، وَكَوْنُهَا سِرًّا، بِطِيبِ نَفْسٍ، فِي صِحَّةٍ، وَرَمَضَانَ، وَوَقْتِ حَاجَةٍ، وَفِي كُلِّ زَمَانٍ وَمَكَانٍ فَاضِلٍ، وَعَلَى جَارٍ وَذَوِي رَحِمٍ لَا سِيَّمَا مَعَ عَدَاوَةٍ، وَهِيَ صَدَقَةٌ وَصِلَةٌ أَفْضَلُ، وَالْمَنُّ بِالصَّدَقَةِ كَبِيرَةٌ، وَيَبْطُلُ الثَّوَابُ بِهِ.
Sunna ist das freiwillige Almosen (Sadaqa) zu jeder Zeit; ferner, dass es im Verborgenen geschieht, aus freiem Herzen, in gesunden Tagen, im Ramadan, in Zeiten der Not und zu jeder vorzüglichen Zeit und an jedem vorzüglichen Ort; und an den Nachbarn und die Blutsverwandten, besonders wenn Feindschaft besteht – dann ist es Almosen und Pflege der Verwandtschaft zugleich und vorzüglicher. Das Vorhalten des Almosens ist eine große Sünde, und der Lohn wird dadurch zunichte.

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