Berliner Muslime

Das Buch des Tauhid, der das Recht Allahs gegenüber den Dienern ist · Kapitel 27 von 67

Was über die Nuschra (das Lösen von Zauber) überliefert ist

Das Kapitel im Überblick

مَا جَاءَ فِي النُّشْرَةِ
Was über die Nuschra überliefert ist
Nuschra: das Lösen eines Zaubers von dem Verzauberten
النَّهْيُ عَنِ النُّشْرَةِ
Das Verbot der Nuschra
  1. 1
    هِيَ مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ
    Sie gehört zum Werk des Satans
    Antwort des Gesandten ﷺ; Dschabir bei Ahmad und Abu Dawud
  2. 2
    ابْنُ مَسْعُودٍ يَكْرَهُ هَذَا كُلَّهُ
    Ibn Masʿud verabscheute all dies
    so Ahmad, als er danach gefragt wurde
  3. 3
    لَا يَحُلُّ السِّحْرَ إِلَّا سَاحِرٌ
    Zauberei löst nur ein Zauberer
    Wort von al-Hasan
فَأَمَّا مَا يَنْفَعُ فَلَمْ يُنْهَ عَنْهُ
Was nützt, wurde nicht verboten
Ibn al-Musayyab auf die Frage Qatadas nach einem Verzauberten, bei al-Buchari
  1. 4
    لَا بَأْسَ بِهِ
    Darin liegt nichts Schlimmes
  2. 5
    إِنَّمَا يُرِيدُونَ بِهِ الْإِصْلَاحَ
    Sie wollen damit nur Abhilfe schaffen
وَهِيَ نَوْعَانِ
Die Nuschra ist von zweierlei Art
Ibn al-Qayyim; so klärt sich der Unterschied zwischen dem Verbotenen und dem Erlaubten
  1. 6
    حَلٌّ بِسِحْرٍ مِثْلِهِ
    Lösen durch eine ebensolche Zauberei
    das gehört zum Werk des Satans; darauf ist das Wort von al-Hasan zu beziehen
  2. 7
    النُّشْرَةُ بِالرُّقْيَةِ وَالتَّعَوُّذَاتِ وَالْأَدْوِيَةِ وَالدَّعَوَاتِ الْمُبَاحَةِ
    Durch Ruqya, Schutzformeln, Heilmittel, erlaubte Bittgebete
    diese ist zulässig

Übersicht der Redaktion – sie fasst zusammen und gehört nicht zum Text des Verfassers.

Hadith
أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ سُئِلَ عَنِ النُّشْرَةِ، فَقَالَ: هِيَ مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ.
Der Gesandte Allahs, sallallahu alaihi wa sallam, wurde nach der Nuschra gefragt. Da sagte er: Sie gehört zum Werk des Satans.
Überliefert von Dschabir, radiyallahu anhu; bei Ahmad mit guter Überliefererkette und bei Abu Dawud
وَقَالَ: سُئِلَ أَحْمَدُ عَنْهَا، فَقَالَ: ابْنُ مَسْعُودٍ يَكْرَهُ هَذَا كُلَّهُ.
Und er (Abu Dawud) sagte: Ahmad wurde danach gefragt, und er sagte: Ibn Masʿud verabscheute all dies.
وَفِي الْبُخَارِيِّ عَنْ قَتَادَةَ:
Und bei al-Buchari wird von Qatada überliefert:
Gelehrtenaussage
قُلْتُ لِابْنِ الْمُسَيَّبِ: رَجُلٌ بِهِ طِبٌّ، أَوْ يُؤَخَّذُ عَنِ امْرَأَتِهِ، أَيُحَلُّ عَنْهُ أَوْ يُنَشَّرُ؟ قَالَ: لَا بَأْسَ بِهِ، إِنَّمَا يُرِيدُونَ بِهِ الْإِصْلَاحَ، فَأَمَّا مَا يَنْفَعُ فَلَمْ يُنْهَ عَنْهُ.
Ich sagte zu Ibn al-Musayyab: Ein Mann ist verzaubert oder wird (durch Zauber) von seiner Frau abgehalten – darf man den Zauber von ihm lösen oder eine Nuschra an ihm vornehmen? Er sagte: Darin liegt nichts Schlimmes; sie wollen damit ja nur Abhilfe schaffen. Was aber nützt, das wurde nicht verboten.
Qatada
وَرُوِيَ عَنِ الْحَسَنِ أَنَّهُ قَالَ:
Und von al-Hasan wird berichtet, dass er sagte:
Gelehrtenaussage
لَا يَحُلُّ السِّحْرَ إِلَّا سَاحِرٌ.
Zauberei löst nur ein Zauberer.
al-Hasan
Gelehrtenaussage
النُّشْرَةُ: حَلُّ السِّحْرِ عَنِ الْمَسْحُورِ، وَهِيَ نَوْعَانِ: أَحَدُهُمَا: حَلٌّ بِسِحْرٍ مِثْلِهِ، وَهُوَ الَّذِي مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ، وَعَلَيْهِ يُحْمَلُ قَوْلُ الْحَسَنِ، فَيَتَقَرَّبُ النَّاشِرُ وَالْمُنْتَشِرُ إِلَى الشَّيْطَانِ بِمَا يُحِبُّ، فَيُبْطِلُ عَمَلَهُ عَنِ الْمَسْحُورِ. وَالثَّانِي: النُّشْرَةُ بِالرُّقْيَةِ وَالتَّعَوُّذَاتِ وَالْأَدْوِيَةِ وَالدَّعَوَاتِ الْمُبَاحَةِ، فَهَذَا جَائِزٌ.
Die Nuschra ist das Lösen eines Zaubers von dem Verzauberten. Sie ist von zweierlei Art. Die eine: das Lösen durch eine ebensolche Zauberei – das ist das, was zum Werk des Satans gehört, und darauf ist das Wort von al-Hasan zu beziehen. Dabei suchen der, der die Nuschra vornimmt, und der, an dem sie vorgenommen wird, die Nähe des Satans durch das, was er liebt, und so hebt er sein Werk von dem Verzauberten auf. Die zweite: die Nuschra durch Ruqya, durch Schutzformeln, Heilmittel und erlaubte Bittgebete. Diese ist zulässig.
Ibn al-Qayyim
فِيهِ مَسَائِلُ:
Darin liegen folgende Fragen:
الْأُولَى: النَّهْيُ عَنِ النُّشْرَةِ.
Die Erste: das Verbot der Nuschra.
الثَّانِيَةُ: الْفَرْقُ بَيْنَ الْمَنْهِيِّ عَنْهُ وَالْمُرَخَّصِ فِيهِ، مِمَّا يُزِيلُ الْإِشْكَالَ.
Die Zweite: der Unterschied zwischen dem, was verboten ist, und dem, was erlaubt ist – womit die Unklarheit beseitigt wird.

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