Berliner Muslime

Das Buch des Tauhid, der das Recht Allahs gegenüber den Dienern ist · Kapitel 56 von 67

Beim Angesicht Allahs bittet man um nichts außer die Dschanna

Das Kapitel im Überblick

لَا يُسْأَلُ بِوَجْهِ اللَّهِ إِلَّا الْجَنَّةُ
Beim Angesicht Allahs bittet man um nichts außer die Dschanna
ein Hadith von Dschabir bei Abu Dawud, mit zwei Fragen
النَّهْيُ عَنْ أَنْ يُسْأَلَ بِوَجْهِ اللَّهِ إِلَّا غَايَةُ الْمَطَالِبِ
Verbot: beim Angesicht Allahs nur das höchste Anliegen
um etwas anderes als das höchste aller Anliegen bittet man dabei nicht
إِثْبَاتُ صِفَةِ الْوَجْهِ
Die Bejahung der Eigenschaft des Angesichts Allahs

Übersicht der Redaktion – sie fasst zusammen und gehört nicht zum Text des Verfassers.

Hadith
لَا يُسْأَلُ بِوَجْهِ اللَّهِ إِلَّا الْجَنَّةُ.
Beim Angesicht Allahs wird um nichts gebeten außer um die Dschanna.
Überliefert von Dschabir, radiyallahu anhu; bei Abu Dawud
فِيهِ مَسَائِلُ:
Darin liegen folgende Fragen:
الْأُولَى: النَّهْيُ عَنْ أَنْ يُسْأَلَ بِوَجْهِ اللَّهِ إِلَّا غَايَةُ الْمَطَالِبِ.
Die Erste: das Verbot, beim Angesicht Allahs um etwas anderes zu bitten als um das höchste aller Anliegen.
الثَّانِيَةُ: إِثْبَاتُ صِفَةِ الْوَجْهِ.
Die Zweite: die Bejahung der Eigenschaft des Angesichts Allahs.

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